Inhalt:
zurück zum Seitenanfang|
AELF-Info
Informationsveranstaltungen zum Mehrfachantrag 2012 - Beginn ist jeweils um 19.30 Uhr
| Dienstag, 28. Februar |
Schernberg |
Gasthof Bergwirt |
| Mittwoch, 29. Februar |
Weidenbach |
Gasthaus Eder |
| Donnerstag, 01. März |
Unterampfrach |
Gasthaus Klotz |
| Freitag, 02. März |
Rothenburg |
Gasthaus Zum Ochsen |
| Montag, 05. März |
Windsbach |
Gasthaus Dorschner |
| Dienstag, 06. März |
Lentersheim |
Gasthaus Lamm |
| Mittwoch, 07. März |
Warzfelden |
Gasthaus Schwarzer Adler |
| Freitag, 09. März |
Buch am Wald |
Gasthaus Planner |
Termine
| Freitag, 24. Februar |
Antragsende Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) |
| Mittwoch, 20. März |
"BIOMILCH statt Biogas ...", Gasthof Bergwirt, Schernberg, 19.30 Uhr |
Neues aus InVeKoS
Antragstellung Agrarumweltmaßnahmen bis „24.02.2012“
KULAP: Folgende Maßnahmen können für eine Vertragslaufzeit bis 31.12.2016 neu beantragt werden:
A11: ökologischer Landbau im Gesamtbetrieb. Diese Maßnahme kann nur von Betrieben beantragt werden, die von der bisherigen konventionellen Wirtschaftsweise in den ökologischen Landbau umsteigen. A32: Winterbegrünung (Vertragslaufzeit 15.02.2017). A33: Mulchsaatverfahren (die Ansaat einer Zwischenfrucht im Sommer/Herbst 2011 ist Voraussetzung). A34: Umwandlung von Ackerland in Grünland (entlang von Gewässern und sonstigen sensiblen Gebieten). A35: Grünstreifen zum Gewässer- und Bodenschutz (Einsaat bzw. Beibehaltung von 10 bis 30 m breiten Grünstreifen bei Ackerflächen). Bei in 2011 auslaufenden Fördermaßnahmen ist eine Verlängerung der Vertragslaufzeit um zwei Jahre bis 31.12.2013 (A32 15.02.2014) vorgesehen. VNP: Bei VNP wird es in begrenztem Umfang (beschränkte Mittel) Neuantragstellungen geben. Darüber hinaus sind auch Verlängerungen wie bei KULAP möglich. Bei den VNP/EA-Maßnahmen sind keine Änderungen bezüglich der im Bewertungsblatt vereinbarten Verpflichtungen möglich.
Mehrfachantrag-Online 2012
Alle Antragsteller die in 2012 den Mehrfachantrag im Online-Verfahren stellen bekommen wie bisher ein zentrales Anschreiben mit dem persönlichen Besprechungstermin des zuständigen Sachbearbeiters am AELF Ansbach oder seinen Dienstsitzen zugesandt. Weiterhin werden der Flächen- und Nutzungsnachweis, das Viehverzeichnis und die Feldstückkarten mit den Orthofotos 2011 verschickt. Zur Vorbereitung des Mehrfachantrag-Onlineverfahrens hat das AELF Ansbach auf seiner Homepage (www.aelf-an.bayern.de/foerderung/) ein Schulungsprogramm eingestellt. Betriebe, die in der Rückantwort zu MFA-Online 2012, einen Schulungswunsch dem AELF Ansbach mitgeteilt haben, erhalten ein Informationsschreiben zum Schulungstermin.
Informationsveranstaltungen zum Mehrfachantrag 2012
Das AELF Ansbach führt Ende Februar/Anfang März die unter Termine aufgeführten Veranstaltungen zum Mehrfachantrag durch. Beginn ist jeweils um 19:30 Uhr.
Einzug von Zahlungsansprüchen
Zahlungsansprüche (ZA) die in zwei aufeinanderfolgenden Jahren nicht genutzt wurden, werden eingezogen und der nationalen Reserve zugeschlagen. Dies betrifft in 2012 ZA die 2011 und 2012 nicht genutzt wurden. Im ZA-Kontoauszug, den jeder Antragsteller mit den Mehrfachantragsunterlagen erhält, sowie in der ZID-Datenbank (www.zi-daten.de) ist das Jahr der letzten Nutzung ersichtlich. ZA die 2010 letztmalig genutzt wurden, müssen in 2012 aktiviert werden, damit sie nicht verfallen. Wenn mehr ZA als wie Fläche in 2012 vorhanden sind, ist bei 2010 letztmalig genutzten ZA eventuell die Beantragung einer eigenen Rangfolge im Mehrfachantrag oder in der ZID sinnvoll.
zum Seitenanfang
Hinweise zu Nährstoffvergleich und Humusbilanz
Nährstoffvergleich und Humusbilanz bis spätestens 31.03.2012 erstellen
In der Düngeverordnung ist festgelegt, dass Betriebsleiter bis spätestens 31.03.2012 einen Nährstoffvergleich für Stickstoff und Phosphat für das abgelaufene Düngejahr erstellen müssen. Die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft stellt den Landwirten im Internet unter www.naehrstoffbilanz.bayern.de das kostenlose und einfach zu bedienende Programm „Nährstoffbilanz Bayern“ zur Verfügung. Hier finden Sie auch Obergrenzen für den betrieblichen Nährstoffüberschuss. Da bei diesem Programm sämtliche Daten direkt aus dem Mehrfachantrag eingelesen werden, ist das Risiko von Fehleintragungen deutlich minimiert. Von der Verpflichtung zum Nährstoffvergleich sind ausgenommen: - Betriebe, die auf keinem Schlag mehr als 50 kg/ha Stickstoff (Gesamt-N) oder 30 kg/ha Phosphat pro Jahr ausbringen. - Flächen, auf denen nur Zierpflanzen angebaut werden; Baumschul-, Rebschul- und Baumobstflächen sowie nicht in Ertrag stehende Dauerkulturflächen des Wein- und Obstbaus. - Flächen mit ausschließlicher Weidenutzung mit einem jährlichen maximalen Stickstoffanfall von 100 kg/ha aus tierischen Wirtschaftsdüngern, die nicht zusätzlich mit Stickstoff gedüngt werden. - Betriebe, die weniger als 10 ha landwirtschaftlich genutzte Fläche bewirtschaften und gleichzeitig maximal ein Hektar Gemüse, Hopfen oder Erdbeeren anbauen und gleichzeitig einen maximalen jährlichen Nährstoffanfall aus Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft von 500 kg Stickstoff im Betrieb aufweisen. (Hier ist also nicht allein die 10-ha-Grenze entscheidend, sondern für die Ausnahme müssen die beiden anderen Bedingungen ebenfalls erfüllt sein! Siehe Beispiele im Landwirtschaftlichen Wochenblatt Nr. 1 vom 06.01.2012).
Humusbilanz – Wann ist sie erforderlich?
Um die Erhaltung der organischen Substanz im Boden zu gewährleisten muss grundsätzlich ein Anbauverhältnis mit mindestens drei Kulturen zu jeweils mindestens 15% Flächenanteil eingehalten werden. Relevant für den Gesamtflächenumfang sind hier alle landwirtschaftlich genutzten Flächen mit Ausnahme von Dauergrünland, Dauerkulturen, nicht landwirtschaftlich genutzten Kulturen und mehrjährigen Kulturen.
Humusbilanz und Bodenhumusuntersuchung
Können die Vorgaben zum Anbauverhältnis 2011 nicht eingehalten werden, ist für die Ackerflächen bis zum 31.03.2012 auf Betriebsebene eine Humusbilanz zu erstellen, in der Zufuhr und Abbau der organischen Substanz einander gegenüber gestellt werden. Dazu stehen im Internet Formblätter zur Verfügung: www.lfl.bayern.de/iab/ (- Bodenschutz – Humus). Erreicht der bilanzierte Wert nicht zumindest den genannten Grenzwert von minus 75 kg Humuskohlenstoff (Humus-C) pro Hektar und Jahr, besteht die Möglichkeit die Verpflichtung dennoch zu erfüllen, indem durch Mittelwertbildung des Wertes im Kontrolljahr mit dem vorangegangenen oder mit den beiden vorangegangenen Jahren aufgezeigt wird, dass der Grenzwert im Durchschnitt eingehalten worden ist. In diesem Fall müssen die herangezogenen Bilanzen des Vorjahres/ der Vorjahre spätestens zum Zeitpunkt der Vorlage (Vor-Ort-Kontrolle) der aktuellen Humusbilanz vorliegen. Die Ergebnisse der Humusbilanz sind mindestens vier Jahre aufzubewahren. Alternativ zur Humusbilanz wird die Untersuchung des Boden-Humusgehaltes der Ackerflächen mit Hilfe von Bodenproben anerkannt. Hier muss zum Zeitpunkt der Kontrolle für jede Bewirtschaftungseinheit eine Boden-Humusuntersuchung vorliegen, die nicht älter als sechs Jahre ist. Eine Untersuchung des Boden-Humusgehaltes muss somit mindestens alle sechs Jahre erneut durchgeführt werden (am sinnvollsten in Verbindung mit der Standard-Bodenuntersuchung).
zum Seitenanfang
Infoveranstaltung im Pflanzenbau
Infoveranstaltung „Biomilch statt Biogas“
Das AELF Ansbach und das Fachzentrum Ökolandbau Bamberg laden zur Informationsveranstaltung „Biomilch statt Biogas – Perspektiven einer Umstellung auf Ökolandbau“ am Mittwoch, 14.03.2012 um 19.30 ins Gasthaus „Bergwirt“ in Schernberg ein. Zentrale Themen sind dabei: Die Entwicklung des Marktes für Ökolebensmittel und die Wirtschaftlichkeit einer Umstellung, Produktionstechnik in ökologischer Tierhaltung und Pflanzenbau. Der Markt für Biomilch aus Sicht der Molkereien und Erfahrungsberichte langjähriger Ökomilchviehbetriebe runden das Programm ab.
zum Seitenanfang
Sortenberatung Mais
Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ansbach empfiehlt für Mittelfranken folgende Maissorten. Neu in die Empfehlung aufgenommene Sorten sind mit *) gekennzeichnet.
Silomais – frühe Sorten
LG 30222 *) (Limagrain) – S 210 – ein früher Silomais, der eine mittlere Energiekonzentration mit ebensolchen Stärke- und Energieerträgen kombiniert. Er brachte 2010 in Bayern auch gute Kornerträge. Er ist gut standfest und mittel anfällig gegen Blattflecken. Sein Stärkegehalt ist unterdurchschnittlich.
SALUDO (RAGT) – S 210 – früher Silomais mit mittlerer Gesamtnährstoffleistung und mittlerer bis guter Energiekonzentration. Die Sorte hat eine mittlere Standfestigkeit und eine zügige Jugendentwicklung. Abhängig von der Wasserversorgung sind 8 bis 10 Pfl./m² anzustreben. Die Sorte eignet sich für alle Lagen und ist spätsaatverträglich.
AMBROSINI (Agromais) – S 220 - früher Silomais mit durchschnittlichem Gesamtnährstoff- und Stärkeertrag. Die Nährstoffkonzentration ist unterdurchschnittlich. Die Standfestigkeit ist gut, die Resistenz gegen Blattflecken mittel bis gut. Abhängig von der Wasserversorgung sind 8 bis 10 Pfl./m² anzustreben.
SPHINXX (RAGT) – 220 – Die standfeste, kurzstrohige, kompakte Sorte eignet sich für den qualitätsbetonten Silomaisanbau, in dem die Masse nicht im Vordergrund steht. Die Energiekonzentration ist herausragend. 9 bis 10 Pfl/m² werden empfohlen.
Silomais – mittelfrühe Sorten
LG 3220/Logo *) (Limagrain) – 230 – ein standfester Silomais, der sich durch eine gute Energiekonzentration auszeichnet. Der Stärkegehalt ist sehr hoch, der Stärkeertrag hoch. Ein Mais für Qualitätssilagen, bei dem der Gesamtnährstoffertrag/ha nicht im Vordergrund steht, da dieser niedrig ist.
RONALDINIO (KWS) – S 240 – eine Silomaissorte mit gutem Energieertrag. Energiekonzentration, Stärkeertrag und Stärkegehalt sind überdurchschnittlich. Die Standfestigkeit ist gut, die Widerstandsfähigkeit gegen Blattflecken unterdurchschnittlich.
FARMFLEX *) (FarmSaat) – S 250 – eine Silomaissorte, die in der Energiekonzentration gut, beim Stärkeertrag durchschnittlich und beim Stärkegehalt überdurchschnittlich abschneidet. Im Gesamtenergiegehalt sowie in der Gesamttrockenmasse ist die Sorte durchschnittlich. Die Standfestigkeit ist mittel eingestuft, die Resistenz gegen Blattflecken unterdurchschnittlich.
TORRES (KWS) - S 250 - eine Sorte, die beim Stärkeertrag, Stärkegehalt und der Energiekonzentration gute bis sehr gute Ergebnisse liefert. Der Gesamtenergieertrag ist gut, die Standfestigkeit mittel. Die Sorte ist anfälliger gegen Blattflecken.
ES Paroli (Euralis) – S 260 – Ein mittelspäter Silomais, mit hoher Energiekonzentration und mittleren Gesamtenergieerträgen. Seine Trockenmasse- und Stärkeerträge, sowie seine Standfestigkeit sind durchschnittlich. Der Stärkegehalt ist unterdurchschnittlich. In Befallslagen ist seine hohe Anfälligkeit gegen Blattflecken zu berücksichtigen.
Körnermais
2011 waren einige Körnermaisversuche nicht auswertbar. Für 2012 wird deswegen keine Körnermaisempfehlung gegeben. Die nachfolgende Auswahl an Maissorten ist die Sortenempfehlung aus dem Anbaujahr 2011. Eine ausführliche Beschreibung der jeweiligen Maissorten finden Sie im grünen Versuchsberichtsheft 2011 und im Internet unter www.aelf-an.bayern.de
Körnermais - frühe Sorten
NK RAVELLO (Syngenta) – K 190 PADRINO (KWS) – K 210 AMANATIDIS (Agromais) – K 220 RICARDINIO (KWS) – K 220
Körnermais - mittelfrühe Sorten
DKC 2960 (Monsanto) – K 240 AVIXXENE (RAGT) – K 250 ES PAROLI (Euralis) – K 250 LG 3258 (Limagrain) – K 250
Biogasmais
Reifezahl S 230: Jessy *) Reifezahl S 240: Filippo, Ronaldinio Reifezahl S 250: Amaretto *), ES Archimedes, Farmflex. Fernandez, LG 3216 *), Torres Reifezahl S 260: PR38H20, ES Paroli, Reifezahl S 270: DKC 4190 *), PR38Y34 *) Reifezahl S 290: Palmer *)
Sortenempfehlung Sommergetreide und Leguminosen
Braugerste: Grace, Marthe, Quench Hafer: KWS Contender *), Max *), Scorpion *) Sommerweizen: KWS Scirocco *), SW Kadrilj, Taifun Erbsen: Alvesta, Casablanca *), Respect Ackerbohnen: Fuego, Isabell *)
zum Seitenanfang
Aktuelles zum Pflanzenschutz
Unkrautbekämpfung in Wintergerste
Bei den meisten Wintergerstenflächen dürfte aufgrund der günstigen Witterung im Herbst 2011 die Ungras-/Unkrautbekämpfung durchgeführt sein. Kontrollieren Sie dennoch Ihre Bestände im Frühjahr! Sollte noch keine Behandlung durchgeführt sein bzw. die Herbstbehandlung keine ausreichende Wirkung gezeigt haben, verbleiben im Frühjahr gegen Ackerfuchsschwanz zwei Möglichkeiten: Axial 50 EC (1,2 l/ha) oder Ralon Super powerplus (1,0 l/ha + FHS). Axial ist in der Regel verträglicher und v. a. bei beginnender Resistenz wirkungssicherer. Als Mischpartner gegen Unkräuter bietet sich Axial + Starane XL oder Axial + Primus an.
Unkrautbekämpfung in Winterweizen
Gegen Ackerfuchsschwanz hat sich Atlantis WG (300 bis 500 g/ha + FHS) plus entsprechender Unkrautpartner als derzeit leistungsfähigstes Mittel bewährt. Für Normalstandorte wird Atlantis Komplett (1,0 l/ha Atlantis OD + 80 ml/ha Husar OD) bzw. A2 Magnum (1,0 l/ha Atlantis OD + 1,5 l/ha Aniten Super) angeboten. Broadway (220 g/ha + FHS) erfasst Ackerfuchsschwanz auf ähnlichem Niveau und besitzt eine meist ausreichend breite Unkrautwirkung (Lücke Taubnessel, evtl. Kornblume). Die blattaktiven Mittel Axial, Ralon, Topik und Traxos werden in Weizen gegen Ackerfuchsschwanz nicht empfohlen, wenn Wintergerste in der Fruchtfolge steht, um einen weiteren Aufbau von Resistenzen in dieser Wirkstoffgruppe zu vermeiden. Um die Unkräuter in Griff zu bekommen empfiehlt sich bei Atlantis WG ein Mischpartner wie z.B. Ariane C, Hoestar Super, Artus, Primus, Starane XL. Gegen Windhalm bieten sich im Frühjahr neben IPU-Produkten (Auflagen beachten!) Husar OD Power Set, Axial (0,9 l/ha), Axial Komplett (1,0 l/ha), Caliban Top und Broadway (130 g/ha + FHS) mit einer sehr sicheren Windhalmwirkung an. Je nach Verunkrautung sind zusätzliche Mischpartner nötig.
Raps
Unkrautbekämpfung: Mit Effigo können im Frühjahr noch vorhandene Kamille, Distel, Kornblume, Kompasslattich und Klette bekämpft werden. Jedoch sollte man beachten, dass ab dem Knospenstadium Schäden am Raps möglich sind.
Rapsschädlinge: Treten bei der Stängelrüsslerbekämpfung bereits Glanzkäfer auf (Gelbschale!), sollte Trebon eingesetzt werden. Talstar darf 2012 wegen der abgelaufenen Aufbrauchfrist nicht mehr eingesetzt werden. Sind nur Stängelrüssler vorhanden, genügen die herkömmlichen Pyrethroide. Für die Folgebehandlung gegen Glanzkäfer sollte dann z.B. Biscaya oder Mospilan SG eingesetzt werden.
zum Seitenanfang
Aktuelles zur Düngeverordnung
Nach dem Ende der Sperrfrist ist die Ausbringung von stickstoffhaltigen Düngemitteln (Gülle, Jauche, Stallmist, Gärrest, Mineraldünger u.a.) nur zulässig, wenn der Boden nicht tief gefroren, nicht wassergesättigt und nicht mehr als 5 cm schneebedeckt ist. Eine notwendige Düngungsmaßnahme ist aus fachlicher Sicht nur durchzuführen, wenn ein Düngebedarf besteht und die Nährstoffe wirksam in den Boden eindringen können! Das erfordert, dass der Boden nicht wassergesättigt (Pfützen auf dem Boden; Verschmieren der Oberfläche) ist. Oberflächig gefrorener Boden muss im Lauf des Tages der Düngung so weit auftauen, dass die Krume die ausgebrachten Nährstoffe aufnehmen kann. Beim Gülle-/Mistfahren ist wegen der schweren Lasten der Bodenschutz nicht aus den Augen zu verlieren. Dies darf aber nicht dazu führen, dass Gülle oder Mist zu pflanzenbaulichen „Unzeiten“ ausgebracht werden und die Düngung dann durchgeführt wird, wenn kein Nährstoffbedarf besteht oder der Boden nicht aufnahmefähig ist.
Einträge von Nährstoffen in Gewässer sind unbedingt zu vermeiden: Die vorgeschriebenen Abstände zum Gewässer (gemessen an der Böschungsoberkante) betragen mindestens 3 m; bei Geräten mit Begrenzung der Ausbringbreite mindestens 1 m.
Für Gärrest/Wirtschaftsdünger abgebende und aufnehmende Betriebe sind die entsprechenden aktuellen Analysen bzw. die Nährstoffgehalte an Stickstoff, Ammonium-N, Phosphor für die Düngeplanung sowie die Aufzeichnungspflichten (Verbringensverordnung, Nährstoffvergleich) nötig.
Neuerungen bei der Auslegung der Düngeverordnung
- Flüssige stickstoffhaltige Düngemittel (bis 15 % TS) sowie Geflügelkot müssen innerhalb von 4 Stunden nach der Ausbringung auf unbestelltem Ackerland eingearbeitet werden, um die gasförmigen Verluste möglichst wirksam zu verringern.
- Laut Düngeverordnung soll die Düngung zeitlich möglichst nah am Bedarf der Pflanzen erfolgen. Als zeitnah wird die Ausbringung von Gülle zu Mais frühestens ab Anfang April gesehen. Eine Ausbringung ab Mitte März ist nur mit Zusatz eines Stabilisators zulässig.
Nmin-Untersuchung
Eigene Bodenuntersuchungen auf Nmin erleichtern die Düngeplanung im Frühjahr. Wir weisen daher auf die bequeme Möglichkeit hin, mit Hilfe von „DSN-Online“ das komplette Verfahren vom Auftrag zur Bodenprobenahme über die Erfassung des Erhebungsbogens bis zum Abruf der Laborergebnisse und der Stickstoff-Düngeempfehlung über das Internet abzuwickeln. Das entsprechende Programm kann über www.lfl.bayern.de/dsn aufgerufen werden. Bei Fragen hilft der zuständige Ringwart gerne weiter – siehe Versuchsberichtsheft.
zum Seitenanfang
Rückblick auf den Milchviehhaltertag
Am 17. Januar fand der traditionelle Milchviehhaltertag des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ansbach, das letzte Mal unter der Organisation von Herrn Dr. Siegfried Kalchreuter, statt. Nach einer kurzen Einführung durch Herrn Alexander Küßwetter, Bereichsleiter Landwirtschaft, begann Herr Mauthe, BayWa-Marketing, den fachlichen Teil des Tages mit seinem Vortrag „Grünland erhalten und verbessern“. Er erläuterte zuerst die Ziele der Grünlandbewirtschaftung und gab dann einen kurzen Überblick über die verschiedenen Gräser und deren Futterwert. Einige wichtige Vertreter der Gräser und auch Ungräser, wie z. B. das gemeine Rispengras und das deutsche Weidelgras, erläuterte Herr Mauthe anschließend noch detaillierter. Nach der Düngung und Schutzmaßnahmen im Grünland bildeten die Möglichkeiten zur Verbesserung von Grünland, wie Nachsaat oder Übersaat, den Abschluss des Vortrages von Herrn Mauthe. Anschließend begann Frau Schneider, Boehringer-Ingelheim, ihren Vortrag „Fit für die Geburt, fit in die neue Laktation“. Frau Schneider führte aus, dass die Vorbereitung für die neue Laktation nicht erst in der Trockenstehzeit beginnt, sondern schon mit den Vorbereitungen zum Trockenstellen, also in der Spätlaktation. Wichtig sind die Körperkondition, mit der die Kuh in die Trockenstehzeit geht, und natürlich auch die bedarfsgerechte Versorgung der Kuh und des ungeborenen Kalbes. Besonders ging Frau Schneider auf die Versorgung mit den Spurenelementen Selen und Kupfer während der Trockenstehzeit ein und wies auf die Möglichkeit der Versorgung mit Langzeitboli hin. Bei der Prophylaxe rund ums Kalben sprach sie die beiden wichtigsten Mengenelemente Calcium und Phosphor an. Sie erörterte zunächst die Ursache und Entstehung von klinischem und subklinischem Milchfieber und deren wirtschaftlichen Folgen. Frau Schneider betonte hier die Möglichkeit der Prophylaxe durch die orale Calciumgabe und stellte den Bolus Bovikalc von Boehringer-Ingelheim vor. Ganz neu auf dem Markt ist der Bolus Bovikalc P von Boehringer-Ingelheim, der Monocalciumphosphat enthält und somit einem Phosphormangel vorbeugen kann. Nach kurzer Diskussion des Vortrags wurde das fachliche Programm für das Mittagessen unterbrochen. Nach dem Mittagessen ging es mit dem Vortrag „Gebärmutterentzündung beim Rind“ von Herrn Dr. Möller-Holtkamp, MSD Tiergesundheit, weiter. Nach einer kurzen Darstellung der Fruchtbarkeitsphysiologie der Kuh begann Herr Dr. Möller-Holtkamp seinen Vortrag mit den Ursachen für eine Gebärmutterentzündung und deren Entstehung. Der Zeitpunkt dieses Vortrags nach dem Mittagessen war gut gewählt, denn beim Anblick der Bilder von eitergefüllten Gebärmutterhörnern hätte so manchem der Appetit vergehen können, sollte aber auch klarmachen, dass eine Gebärmutterentzündung nicht auf die leichte Schulter genommen werden sollte. Seinen anschaulichen Vortrag rundete Herr Dr. Möller-Holtkamp mit den Behandlungsmöglichkeiten der Gebärmutterentzündung und den ökonomischen Verlusten ab. Abschließend wies er noch auf die Bedeutung der Kontrolle der Kuh nach der Kalbung hin. Den letzten Vortrag des Tages bestritten Herr Dr. Habermeyer, Kuratorium Bayer. Maschinen- und Betriebshilfsringe e. V., und Herr Florian Graf, Maschinenring Ansbach. Herr Dr. Habermeyer begann seinen Vortrag zum Thema „Schwächen sichtbar machen und reagieren – der Betriebsorganisationscheck“ mit der Frage, wann überhaupt eine Abweichung zum Optimum eine Schwäche darstellt. Antwort darauf ist unter anderem, wenn dadurch die Lebensziele gefährdet werden oder der Betrieb nicht weiterentwickelt werden kann. Weiter ging Herr Dr. Habermeyer darauf ein, dass jeder Betrieb ein tragfähiges Gesamtkonzept braucht. Eckpunkte dieses Konzepts beinhalten die Fragen nach der Wirtschaftlichkeit, der Arbeitsbelastung und der Zufriedenheit aller beteiligten Personen. „Geringe Arbeitsbelastung und Kostenoptimierung sind wie eineiige Zwillinge“ war das Fazit, das Herr Dr. Habermeyer aus seinen Überlegungen zu Effizienz und Arbeitszeit zog. Herr Graf sprach anschließend die Beratungsmodule des Maschinenrings an. Dabei stellte er zuerst die Beratung, wie sie der Maschinenring versteht, und die vier grundsätzlichen Entwicklungsstrategien für Betriebe vor. Zuletzt erläuterte Herr Graf das Einzelberatungsmodul „Betriebsorganisationscheck“ und veranschaulichte die Vorgehensweise anhand eines Beratungsprotokolls. Abschließend bedankte sich Herr Dr. Kalchreuter, der auch durch den Tag führte, für das rege Interesse und den sehr guten Besuch der Veranstaltung. Insgesamt war der Milchviehhaltertag 2012 wieder ein voller Erfolg.
zum Seitenanfang
Gruppenhaltung für Wartesauen - Wie reagieren?
Die Übergangsfrist, Wartesauen im Zeitraum von 5 Wochen nach der Besamung bis wenige Tage vor dem Abferkeln in Gruppenhaltung zu halten, endet nach einer langen Übergangszeit am 31.12.2012. Bei dieser Regelung handelt es sich um eine EU-Regelung. Nachdem in den letzten Wochen Meldungen bekannt wurden, in Südeuropa seien noch keine Umbaumaßnahmen vollzogen, wird dieser Umstand auch bei uns wieder vermehrt diskutiert. Es sind keinerlei Signale zu erkennen, dass hier erneut in die Phase der Diskussion eingetreten werden soll. Deswegen richten wir nochmals an alle Betroffenen die Aufforderung, sich in diesem Winter mit dem Problem zu befassen und auseinander zu setzen. Zur Unterstützung und Planung stehen Ihnen die Berater des Fachzentrums für Schweinezucht und –haltung gerne hilfreich zur Seite.
zum Seitenanfang
„50 Jahre“ Fleischrinderverband Bayern e.V.
Anlässlich des 50jährigen Bestehens des Fleischrinderverbandes Bayern e.V. findet in der Ansbacher Rezathalle eine Festveranstaltung mit Auktion statt. Am Sonntag, den 18. März beginnt die Veranstaltung um 9.30 Uhr mit einem Jungzüchterwettbewerb. Im Anschluss präsentieren sich die verschiedenen Fleischrinderrassen in Bayern. Die Moderation übernimmt jeweils Manfred Golze aus Sachsen. Im Anschluss findet die Auktion statt, bei der vor allem Jungbullen versteigert werden. Zurückgeblickt wird auf eine bewegte Geschichte. Es begann mit der Rasse Angus in Bayern und Baden-Württemberg im Jahr 1961. Es folgten viele neue Rassen, bis heute sind es 22. Einschneidende Ereignisse waren die Förderung der Extensivierung im Rindfleischbereich, die mit der Mutterkuhprämie den Fleischrindern zu einem Boom verhalf. Die Angst und Verunsicherung um BSE traf vor allem die Rassen aus Großbritannien, zu Unrecht wie wir heute wissen. Die Trennung von Baden-Württemberg erforderte Ende der 90er Jahre einen totalen Neuanfang. Klein und eigenständig blieb der Verband bis auf den heutigen Tag. In Bayern werden rund 500 Zuchtbetriebe mit 5000 Herdbuchkühen betreut. Durch die Flächenknappheit wird die Mutterkuhhaltung heute auf Grenzstandorte zurückgedrängt, das Ziel ist aber nach wie vor die Produktion von hochwertigem Rindfleisch.
zum Seitenanfang
Informationsveranstaltungen der Hauswirtschaft
Tag der Offenen Tür in der Hauswirtschaft an der Landwirtschaftsschule in Ansbach
Die Studierenden des Einsemestrigen Studienganges besuchen seit September 2010 den Teilzeitunterricht in Ansbach und werden Ende März die Schulzeit beenden. Am Sonntag, den 18.03.2012 von 11.00 bis 17.00 Uhr werden sie beim Tag der Offenen Tür einen Überblick über das Schulgeschehen geben. Darüber hinaus steht dieser Tag unter dem fachlichen Thema „Energiewende – auch im Haushalt?“. Im Mittelpunkt stehen z. B verschiedene Leuchtmittel. Ergänzt wird dies durch verschiedene Kosten- und Energievergleiche beim Wäschetrocknen, Geschirrspülen und Kochen. Außerdem bekommen Sie Informationen über Funktionstextilien, einen Streifzug durch den Unterricht Textilarbeit, Tisch- und Raumdekorationen und natürlich Kaffee und Kuchen. Der Einsemestrige Studiengang für Hauswirtschaft dient „der Umschulung zur Bäuerin, zur Führung eines ländlichen Haushaltes sowie zur Erwerbstätigkeit im vor- und nachgelagerten Bereich der Landwirtschaft“. So steht es im Bildungsziel des Studiengangs. Die Fachschule vermittelt Ihnen dazu ein breit gefächertes angewandtes Fachwissen, praktische Fertigkeiten mit rationellen Arbeitstechniken, Erziehungs- und Betreuungshilfen für die Familie sowie Grundkenntnisse über Markt und Landwirtschaft. Außerdem ist das Unterrichtsfach Berufs- und Arbeitspädagogik entsprechend den Anforderungen der Ausbildereignungsverordnung dazugekommen. Damit erwerben Sie im Rahmen des Schulbesuches auch die Ausbildereignung. Um möglichst vielen Interessierten den Besuch der Schule zu ermöglichen, findet der Unterricht in Teilzeit statt. Der Theorieunterricht findet am Mittwochnachmittag für alle statt. Die Praxis wird in zwei Gruppen am Mittwochvormittag bzw. Mittwochabend unterrichtet.
Da im Herbst 2012 ein neues Semester starten wird, bietet dieser Tag der Offenen Tür für Interessenten eine gute Information. Alle Interessierten sind herzlich eingeladen! Weitere Informationen finden Sie unter www.aelf-an.bayern.de/bildung/Landwirtschaftsschule Abt. Hauswirtschaft. Persönliche Beratung zum Einsemestrigen Studiengang bekommen Sie bei Frau Bauer am Amt für Landwirtschaft und Forsten in Ansbach unter Tel. 0981/8908-161 oder 0981/8908-0.
Infotag „Ich werde Bäuerin“ am Samstag, 21. April 2012 von 09.00 – ca. 15.30 Uhr
Informationen rund um Betrieb und Haushalt vermittelt ein Infotag für junge Bäuerinnen und Frauen, die in einen landwirtschaftlichen Betrieb einheiraten! Diese jungen Frauen stehen vor der anspruchsvollen Herausforderung Haushalt, Familie, Beruf und/oder Betrieb miteinander zu vereinbaren. Referenten des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ansbach und Jürgen Eisen vom Bayerischen Bauernverband Ansbach geben einen Einblick in den Verantwortungsbereich einer Bäuerin und zeigen Möglichkeiten auf, wie diese Aufgabenstellung erfolgreich gemeistert werden kann. Das Seminar findet am Samstag, 21. April 2012 von 09.00 – ca. 15.30 Uhr in der Landwirtschaftsschule Ansbach, Mariusstraße 24, statt. Telefonische Anmeldung bitte bis zum 04.04.2012 unter 0981 8908-160 (Frau Habermeyer, Sachgebiet Ernährung, Haushaltsleistungen). Ein Kostenbeitrag von 10,00 € wird erhoben.
zum Seitenanfang
Kohlenstoffspeicherung durch Waldbäume
Die Diskussionen zum Klimawandel und die damit verbundenen Maßnahmen zum Klimaschutz, rücken Wälder als Kohlenstoffspeicher immer mehr in den Fokus der Öffentlichkeit. Die Bäume entziehen der Atmosphäre das Treibhausgas CO2 und verwenden den Kohlenstoff (C) im Zuge der Photosynthese für den Biomasseaufbau. Gleichzeitig setzen die Bäume in großen Mengen den für Mensch und Tier lebensnotwendigen Sauerstoff O² frei. Wie viel ein Baum letztlich genau zum Klimaschutz beiträgt bleibt aber oft unbekannt. Das Merkblatt Nr. 27 der Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft (LWF) beinhaltet Schätztabellen, die den „CO2-Gehalt“ von Einzelbäumen und Beständen darstellen. So können Sie auf einfachste Weise ermitteln wie viel Kohlenstoffdioxid in Ihrem Wald in etwa gespeichert ist und wie viel Ihr Wald damit zum Klimaschutz beiträgt. Das LWF-Merkblatt Nr. 27 – „Kohlenstoffspeicherung von Bäumen“ kann unter www.lwfdirekt.de/mb herunter geladen werden.
zum Seitenanfang
Förderung von Waldumbau und Bestandspflege
Günstige Rahmenbedingungen für Waldumbau und Bestandspflege - Möglichkeiten der finanziellen Förderung jetzt nutzen!
Bedingt durch den fortschreitenden Klimawandel wird innerhalb eines für forstliche Maßstäbe sehr kurzen Zeitraumes von ca. 30 Jahren bayernweit auf großer Fläche ein Umbau von nicht angepassten Fichten- und Kiefern-Fichtenwäldern in langfristig stabile Mischbestände zwingend erforderlich. Das Ausmaß der Borkenkäferkalamität und der Umfang der schadensbedingten Wiederaufforstungen machen deutlich, dass das westliche Mittelfranken als trocken-warme Region, hiervon besonders betroffen ist. Glücklicherweise hat sich die Lage derzeit insgesamt wieder entschärft und die Situation auf dem Holzmarkt, insbesondere auch bei der Kiefer, ist momentan noch ausgesprochen günstig; optimale Rahmenbedingungen also, um vorhandene Pflegerückstände durch notwendige Pflegemaßnahmen aufzuholen und den planmäßigen Waldumbau gezielt voranzutreiben. Der Waldumbau hin zu klimatoleranten Wäldern ist nach wie vor erklärtes politisches Ziel. Daher werden die Waldbesitzer bei der Durchführung der erforderlichen Maßnahmen auch 2012 finanziell durch entsprechende Fördermittel aus dem Bereich der waldbaulichen Förderung in ihren Anstrengungen unterstützt.
Förderfähige Waldumbaumaßnahmen
Der Fördersatz für den Erhalt gesicherter, standortsgemäßer Naturverjüngungen, mit einem Laubholzanteil von mindestens 30 % beträgt 1.000 €/ha. Bei Kulturmaßnahmen werden grundsätzlich nur geeignete Herkünfte von standortsgemäßen Laubbaumarten bzw. Weißtanne gefördert. Aus waldbaulichen Gründen sind, je nach Baumart, Mindestpflanzenzahlen zwischen 2.000 und 6.500 je Hektar erforderlich. Dabei erfolgt die Förderung kleinerer Waldumbaumaßnahmen (Schließen von Bestandeslücken) stückzahlbezogen mit 100 € je volle 100 Pflanzen. Alle Wiederaufforstungen (incl. Vorbau und Umbau) ab 0,200 ha werden nach Flächengröße bezuschusst. Gerade in Beständen, die noch relativ intakt sind oder die zumindest noch eine stabile Restbestockung, z. B. aus Kiefer aufweisen, bieten sich Vorbau- bzw. Umbaumaßnahmen an. Die Förderhöhe ist, wegen der jeweils unterschiedlichen Mindestpflanzenzahlen, nach sogenannten Kostengruppen gestaffelt. Sie beträgt 1.900 €/ha für Kostengruppe 1, 3.200 €/ha für Kostengruppe 2 und 5.000 €/ha für Kostengruppe 3. Diese Sätze erhöhen sich jeweils um 200 €/ha, wenn ein Schadereignis, z. B. Borkenkäfer ursächlich war und nochmals um 200 €/ha, wenn Pflanzen mit überprüfbarerer Herkunft (ZÜF) verwendet werden. Sind mehr als 30 % der Pflanzen einer geförderten Maßnahme aufgrund natürlicher Ereignisse ausgefallen und der Waldbesitzer hat diese Ausfälle nicht zu vertreten, so sind Nachbesserungen ebenfalls förderfähig. Hierzu zählen auch Schädigungen (Wuchsdeformationen, Verbuschung) aufgrund des Eschentriebsterbens.
Förderfähige Maßnahmen der Bestandspflege
Gefördert werden Jugendpflegemaßnahmen sowohl in Laub- und Mischbeständen als auch in reinen Nadelholzbeständen! Das gleiche gilt für die erstmalige Jungdurchforstung als Auslesedurchforstung in schwächeren Beständen (BHD der Auslesebäume max. 22 cm m. R.). Die Maßnahmen müssen der Stabilität und Vitalität, der Qualität oder einer standortgemäßen Baumartenmischung des Bestandes dienen. Der Fördersatz beträgt jeweils 400 €/ha. Für nähere Auskünfte nehmen Sie bitte Kontakt mit Ihrem zuständigen staatlicher Beratungsförster/in auf. Er/sie berät Sie gerne vor Ort und unterstützt Sie bei der Antragstellung.
zum Seitenanfang
Die untere Forstbehörde am AELF Ansbach
Die Anforderungen an unsere Wälder sind vielzählig. Neben der Produktion der nachhaltigen Rohstoff- und Energiequelle Holz hat der Wald eine besondere Bedeutung für
- den Erhalt unserer natürlichen Lebensgrundlagen Klima, Wasser, Luft und Boden. - eine artenreiche Tier- und Pflanzenwelt - unsere Erholung in einer ruhigen und gesunden Umgebung - den Landschaftsschutz und - den Naturhaushalt.
Mit dem Waldgesetz für Bayern (BayWaldG) wurden die Voraussetzungen für eine Erhaltung des Waldes, eine nachhaltige Waldbewirtschaftung und dauerhafte Sicherung der Waldfunktionen geschaffen, unabhängig davon, in wessen Eigentum bzw. Besitz sich der Wald befindet. Eine zentrale Rolle spielt dabei die Abwägung zwischen den Interessen der Allgemeinheit und den Belangen der Waldeigentümer bzw. -besitzer.
Im Art. 1 BayWaldG sind der Zweck und die Ziele des bayerischen Waldrechts definiert. Nachdem der Wald weitreichende Aufgaben zu erfüllen hat, ist es ein wesentliches Ziel, die Waldfläche zu erhalten und sie erforderlichenfalls zu vermehren.
Bei der Beseitigung von Wald zu Gunsten einer anderen Nutzungsart spricht man von einer Rodung. Nach Art. 9 Absatz 2 BayWaldG ist diese immer erlaubnispflichtig. Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ansbach ist als Untere Forstbehörde für die Genehmigung bzw. Ablehnung formloser (aber schriftlicher) Rodungsanträge zuständig. Über eine Rodung wird im Einvernehmen mit der Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt bzw. kreisfreie Stadt Ansbach) entschieden. Die Gründe für eine Versagung sind in Art. 9 Absätze 4 bis 7 BayWaldG abschließend aufgeführt.
Obwohl sich der Gesetzgeber das Ziel gesetzt hat, die Waldfläche erforderlichenfalls zu vermehren, bedarf auch die Erstaufforstung von Wald einer förmlichen Antragstellung. Das entsprechende Antragsformular ist beim Bereich Forsten in Heilsbronn oder bei unseren Forstrevieren erhältlich. Eine Erstaufforstung von Wald auf bisher nicht forstlich genutzten Flächen ist erlaubnispflichtig, da eine Aufforstung erhebliche Nachteile für umliegende Grundstücke verursachen könnte oder öffentliche Belange gefährdet. Die Versagungsgründe für eine Erstaufforstung sind in Art. 16 Abs. 2 BayWaldG aufgezählt. Die Erlaubnispflichtigkeit von Aufforstungen erstreckt sich nicht nur auf die Begründung von Dauerwäldern, sondern auch auf Christbaum- und Schmuckreisigkulturen sowie Kurzumtriebskulturen (Energiewälder), unabhängig davon, ob diese Sonderkulturen in Wald oder Feld angelegt werden. Auch bei Erstaufforstungsanträgen erfolgt die Entscheidung im Einvernehmen mit der Kreisverwaltungsbehörde. Darüber hinaus werden regelmäßig Fachbehörden beteiligt (Bereich Landwirtschaft AELF Ansbach, Wasserwirtschaftsamt, Amt für ländliche Entwicklung, Kommune, Denkmalbehörden usw.), und sofern nicht bereits bei der Antragstellung geschehen auch Grundeigentümer umliegender Grundstücke.
Die Genehmigungsverfahren für Rodungen und Erstaufforstungen schließen mit einem öffentlich-rechtlichen Bescheid (Verwaltungsakt) ab, für welchen als Rechtsmittel ausschließlich eine Klage beim Verwaltungsgericht Ansbach zulässig ist. Ein Widerspruch ist nach Änderung einschlägiger Rechtsgrundlagen nicht mehr möglich.
Erstaufforstungen 2011
| Erstaufforstungen 2011: |
Verfahren |
Antragsfläche |
Genehmigung |
| Wald |
22 |
6,5227 ha |
6,1025 ha |
| Christbaumkultur |
5 |
1,5088 ha |
1,5088 ha |
| Energiewald |
19 |
18,4096 ha |
18,0248 ha |
| Ersatzaufforstungen |
2 |
|
0,4000 ha |
| Gesamtergebnis |
|
26,4411 |
26,0361 ha |
Rodungen 2011
| Rodungen 2011: |
Verfahren |
Antragsfläche |
Genehmigung |
| Infrastruktur, (Verkehr, Leitungsbau) |
4 |
2,4 ha |
2,4 ha |
| Bau, Industrie |
3 |
1,9 ha |
1,4 ha |
| Landwirtschaft |
1 |
2,8 ha |
2,8 ha |
| Bergbau |
|
|
|
| Freizeit, Erholung, Sport |
1 |
2,0 ha |
2,0 ha |
| Sonstiges |
|
|
|
| Gesamtergebnis |
9 |
8,6 ha |
8,6 ha |
zum Seitenanfang
Forstliches Gutachten zur Waldverjüngung 2012
Gründe für die Gutachten zum Zustand der Waldverjüngung
Das Bayer. Jagdgesetz sieht vor, dass bei der Abschussplanung neben der körperlichen Verfassung des Wildes vorrangig der Zustand der Vegetation, insbesondere der Waldverjüngung, zu berücksichtigen ist. Seit 1986 erstellt dazu die Bayerische Forstverwaltung im 3-jährigen Turnus das Forstliche Gutachten zur Situation der Waldverjüngung für die Wälder in Bayern. So wird auch 2012 wieder eine Stichprobeninventur die Datengrundlage für die hegegemeinschaftsweisen Gutachten liefern. Das bisherige Verfahren wurde von den beteiligten Interessengruppen weiterentwickelt und ergänzt mit dem Ziel, die Transparenz für alle Beteiligten zu erhöhen sowie die Akzeptanz und Aussagekraft der Gutachten zu steigern. Langfristig soll dies dem Aufbau von standortgerechten, stabilen, gesunden und leistungsfähigen Waldbeständen dienen, weil diese besser an den zu erwartenden Klimawandel angepasst sind. Gemäß dem Bayer. Jagdgesetz soll insbesondere „… die Bejagung die natürliche Verjüngung der standortgemäßen Baumarten im Wesentlichen ohne Schutzmaßnahmen ermöglichen“. (BayJG, Artikel 1, Abs. 2, Satz 3). Dadurch sollen die Grundeigentümer in die Lage versetzt werden, das waldbauliche Potential ihrer Wälder weitestgehend ausschöpfen zu können.
Wer erstellt das Gutachten?
Die Fertigung der Forstlichen Gutachten ist eine gesetzlich vorgeschriebene Aufgabe, die den Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten als Untere Forstbehörde obliegt.
Wie werden die Aufnahmeflächen ausgewählt?
Die Auswahl der Aufnahmeflächen der Verjüngungsinventur erfolgt nach einem systematisch angelegten Gitternetz, das bereits 2009 verwendet wurde. Der Abstand der Rasterpunkte beträgt 1,225 km x 1,225 km. Aufgenommen wird die dem Rasterpunkt nächstgelegene geeignete Verjüngungsfläche. Eine Aufnahme unterbleibt, wenn die Fläche vollständig gegen Verbiss geschützt ist. Pro Hegegemeinschaft werden zwischen 30 und 40 Verjüngungsflächen aufgenommen.
Was wird auf den Flächen erhoben?
Auf jeder Fläche werden an fünf Stichprobenpunkten insgesamt 75 Einzelbäumchen größer oder gleich 20 cm untersucht auf:
- Baumart und – Höhe - Leittriebverbiss durch Schalenwild - Verbiss im oberen Drittel durch Schalenwild - Fegeschäden
Soweit vorhanden werden zudem an jedem der fünf Stichprobenpunkte die nächstgelegenen fünf Bäumchen kleiner als 20 cm aufgenommen sowie die Verjüngungspflanzen, die dem Verbiss bereits entwachsen sind.
Wie werden Waldbesitzer und Jäger beteiligt?
2 Auftaktveranstaltungen am 24.02.2012 Vor Beginn der Verjüngungsinventur stellt das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ansbach den Beteiligten mit Auftaktveranstaltungen das Aufnahmeverfahren vor. Im Landkreis Ansbach erfolgt dies am Freitag, den 24. Februar 2012, um 14:00 Uhr an den gleichen Verjüngungsflächen wie im Jahr 2009, westlich von Großhaslach für den Nordteil des Landkreises und westlich von Altentrüdingen für den Landkreis - Süden. Die Einladungen dazu erfolgen in der 6. Kalenderwoche. Die betroffenen Jagdvorstände, Eigenjagdbesitzer und Revierinhaber werden mit diesem Schreiben auch über die Möglichkeiten zur Teilnahme an der Stichproben-Aufnahme informiert. Jeder Hegegemeinschaft wird ein forstlicher Sachverständiger zugeordnet. Über diesen kann das Teilnahmeinteresse angemeldet und terminlich und örtlich abgestimmt werden (s. a. Tabelle in der Anlage).
Revierweise Aussagen als Neuerung des Gutachtens
Eine Neuerung des Gutachtens besteht darin, dass zusätzliche Aussagen verpflichtend für alle Jagdreviere einer Hegegemeinschaft getroffen werden, bei denen 2009 die Verbissbelastung als „zu hoch“ gewertet wurde. Diese Hegegemeinschaften (21 der insgesamt 25 HG`en) werden als sogenannte „rote“ Hegegemeinschaften bezeichnet. Für „grüne“ Hegegemeinschaften, deren Verbisssituation bei der letzten Erhebung als „günstig“ oder „tragbar“ bewertet wurde (Bruckberg, Heilsbronn, Feuchtwangen-West und Wassertrüdingen), erfolgen die Revierweisen Aussagen nur auf Antrag der Beteiligten (Jagdvorstand, Jagdgenosse, Eigenjagdbesitzer oder Jagdrevierinhaber). Die Antragsfrist hierfür endet am 29.02.2012. Bei der Unteren Forstbehörde in Heilsbronn, Ansbacher Straße 2, 91560 Heilsbronn, sind bereits zahlreiche Anträge hierzu eingegangen. Die Revierweisen Aussagen sind gutachtliche Feststellungen, die im Wesentlichen auf den örtlichen Erkenntnissen der zuständigen Forstbeamten basieren. Dabei spielt das Waldverjüngungsziel eine vorrangige Rolle. Daneben fließen die Erkenntnisse aus Revierbegängen der Förster, zusammen mit Jägern, Jagdgenossen und Jagdvorstehern ein, wie auch die Hinweise aus Weiserflächen oder von Traktverfahren.
Zeitplan
Der Zeitplan sieht die Aufnahmen zur Verjüngungsinventur nach der Auftaktveranstaltung am 24.02.2011 bis Ende April vor. Den Jägern und Waldbesitzern wird die Teilnahme daran auch aus Gründen der Transparenz und der Akzeptanz besonders empfohlen. Nach Auswertung der Aufnahmen, die im Mai und Juni durch die Landesanstalt für Wald- und Forstwirtschaft erfolgt, erhalten die Jagdvorstände, Eigenjagdbesitzer und Jagdrevierinhaber die Auswertung ihrer Hegegemeinschaft im Juli zur Kenntnis, mit der Möglichkeit, sich dazu schriftlich zu äußern. Diese Äußerungen und die Revierweisen Aussagen fließen in die Beschreibung und Bewertung der Verjüngungssituation einer Hegegemeinschaft mit ein. Außerdem wird jedem HG - Gutachten eine Übersicht der einzelnen Revierweisen Aussagen beigefügt.
Die Untere Jagdbehörde
Die Untere Jagdbehörde erhält die Gutachten samt Anhang voraussichtlich im November 2012 und gibt sie dann an die Jagdvorstände, die Eigenjagdbesitzer, alle Jagdrevierinhaber sowie die Hegegemeinschaftsleiter weiter. Außerdem erhalten die an der Abschussplanung im Jagdrevier unmittelbar Beteiligten die ausführliche Revierweise Aussage für ihr jeweiliges Jagdrevier.
Fazit
Das Forstliche Gutachten versteht sich als Hilfsmittel zur Aufstellung der Abschusspläne für das Rehwild durch die Beteiligten. Es liefert einen wichtigen Beitrag, um die Diskussion in der Wald-, Wildfrage zu versachlichen. Alle Beteiligten, Grundeigentümer und Jäger sind aufgerufen, gemeinsam wald- und wildverträgliche Lösungen für ihren Bereich zu finden. Das Forstliche Gutachten ist für sie dabei ein wichtiges Hilfsmittel.
Ansprechpartner der Hegegemeinschaften 2012
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ansbach
Rügländer Straße 1, 91522 Ansbach
Tel.: 0981 8908-0 • Fax: 0981 8908-199 • E-Mail: poststelle@aelf-an.bayern.de
|