Gewässerrandstreifen
Einstufung in Stadt und Landkreis Ansbach abgeschlossen

Seit Anfang letzten Jahres erarbeitet das Wasserwirtschaftsamt Ansbach (WWA Ansbach) eine Gewässerrandstreifenkulisse für die Stadt und den Landkreis Ansbach. Die Gewässerrandstreifenkulisse dient betroffenen Landwirten als Hilfestellung und soll gerade in Fällen, in denen die Einstufung unklar ist, für Sicherheit und Klarheit sorgen.

Ende Januar konnte die Begehung und Beurteilung der Gewässer durch die Mitarbeiter des Wasserwirtschaftsamtes Ansbach abgeschlossen werden. Die Gesamtlänge der Gewässer, an denen ein Gewässerrandstreifen eingehalten werden muss, wurde nun um rund 30 Prozent reduziert. Viele Gräben sind aus der Gewässerrandstreifenkulisse entfallen.

Ausweisung von Gewässerrandstreifen nach dem Bayerischen Naturschutzgesetz

Kleingewässer bei GebsattelZoombild vorhanden

© WWA Ansbach

Die zum 1. August 2019 in Kraft getretene Änderung des Bayerischen Naturschutzgesetzes resultiert aus dem Volksbegehren „Rettet die Bienen“. Nach Art.16 Abs. 1 des BayNatSchG ist es verboten, "in der freien Natur entlang natürlicher oder naturnaher Bereiche fließender oder stehender Gewässer […] in einer Breite von mindestens 5 m von der Uferlinie diese garten- oder ackerbaulich zu nutzen (Gewässerrandstreifen)."

Die Gewässerrandstreifen sind demnach nicht einzuhalten:

  • an eindeutig "grünen Gräben" mit klarem Grasbewuchs, die nur so selten wasserführend sind, dass sie kein Gewässerbett aufzeigen,
  • an künstlichen Gewässern,
  • an Verrohrungen,
  • an Be- und Entwässerungsgräben, Teiche und Weiher von wasserwirtschaftlich untergeordneter Bedeutung und
  • an Straßenseitengräben, soweit sie kein natürliches Gewässer aufnehmen
Ausweisung Gewässerrandstreifen nach BayNatSchG im Landkreis AnsbachZoombild vorhanden

© WWA Ansbach

Rund 2550 km Gewässerrandstreifen
Von den insgesamt 3700 km Gräben und Gewässern sind im Landkreis an rund 2550 km Gewässern gemäß dem Bayerischen Naturschutzgesetz Gewässerrandstreifen einzuhalten. Die bisher eingegangenen Einwendungen betroffener Landwirte werden derzeit auf die aktualisierte Kulisse hin überprüft.
Kartenentwürfe sind online einsehbar
Die Kartenentwürfe stehen den betroffenen Landwirten ab sofort als Vorabinformation auf der Internetseite des WWA Ansbach unter dem Reiter "Gewässerrandstreifen" für jedes Gemeindegebiet zur Verfügung.
Die offizielle Veröffentlichung der Kulisse erfolgt am 01. Juli 2023 durch das Landesamt für Umwelt im Umweltatlas Bayern.

Kartenentwürfe - WWA Ansbach Externer Link

Ansprechpartner am WWA Ansbach

Andreas Lebender
Gewässerentwicklung
Telefon: 0981/9503-272

Email: poststelle@wwa-an.bayern.de