Planung von Reitanlagen
Haltung von Pferden

Gesetzliche Grundlagen

Nach §2 des deutschen Tierschutzgesetzes gilt: Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,

  1. muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen,
  2. darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden,
  3. muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.
Wie Schmerzen, Leiden oder Schäden vermieden werden können, ist nicht genau formuliert. Anders als bei anderen Tierarten, gibt es beim Pferd keine Verordnungen oder Gesetze, die die Haltung der Tiere im Detail regeln. Richtungsweisend sind hier die "Leitlinien zur Beurteilung von Pferdehaltungen unter Tierschutzgesichtspunkten". Diese Leitlinien hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft 1995 in erster und 2009 in überarbeiteter Fassung herausgegeben. Bald soll eine weitere überarbeitete Version veröffentlicht werden. Da die Leitlinien als antizipiertes Sachverständigengutachten gewertet werden, greifen Gerichte im Streitfall überwiegend auf diese zurück. Die Broschüre kann unentgeltlich beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, Postfach, Referat Tierschutz, 53107 Bonn bestellt oder als PDF heruntergeladen werden:

Leitlinien zur Beurteilung von Pferdehaltungen unter Tierschutzgesichtspunkten - Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Externer Link

Welche Haltungsformen gibt es?

Einzelhaltung

  • Innenbox
  • Außenbox (mit Fenster ins Freie)
  • Paddockbox (mit angeschlossenem Kleinauslauf)

Gruppenhaltung

  • Innenlaufstall
  • Offenlaufstall
  • Bewegungsstall
  • Weide
Pferd in Innenbox

Innenbox

Pferd schaut durch Fenster einer Außenbox

Außenbox

Pferd im Freien hinter Metallzaun

Paddockbox

Bauausführung und Maße
Die in den Leitlinien genannten Empfehlungen und Maße sind Mindestanforderungen, d.h. sie sollten in der Praxis großzügiger ausgeführt werden. Wenn eine Pferdehaltung zukunftssicher sein soll, wird dies dringend empfohlen.
Die in den Tabellen angegeben Maße beziehen sich auf ein Pferd mit einer Widerristhöhe von 1,70 m. Gerade Pensionsstallbetreiber sollten mit diesem Maß kalkulieren, um flexibel auf Kunden reagieren zu können und nahezu jede Größe von Pferden aufnehmen zu können.

Einzelhaltung

Einzelhaltung
 Mindestmaße nach den Leitlinien (2009) Empfehlungen des Fachzentrum Pferdehaltung
Boxenfläche
≥ (2 x Wh) ² = 11,56 m²≥ 12 m² *
Boxenschmalseite≥ 1,75 x Wh = 2,975 m≥ 3 m
Deckenhöhe≥ 1,5 x Wh = 2,55 m≥ 3,50 m
Trennwandhöhe mit Gitter≥ 1,3 x Wh = 2,21 m> 2,20 m
Gitterabstand< 6 cm oder > 30 cm< 6 cm
Türöffnungen≥ 1,20 m≥ 1,20 m; linksdrehend oder Schiebetüren
Tränken- und Krippenhöhemax. 0,4 x Wh = 0,68 mca. 0,5 m
Fensterfläche
> 1 / 20 der Stallfläche > 1 m² / Pferd
Breite der Stallgasse
≥ 2,50 m bei geschlossenen Boxentüren
≥ 3,00 bei hälftig zu öffnenden Boxentüren
≥ 3,50 m
besser 4,00 m
Paddock≥ (2 x Wh)² = 11,56 m²
Elektroabgrenzungen unterhalb dieses Maßes sind tierschutzwidrig!
> 16 m²
Harter Boden, welcher nicht zum Wälzen verleitet, da dies die Verletzungsgefahr erhöht.
Wh=Widerristhöhe

*ca. 10% der Boxen sollten > 14 m² sein, um auch sehr große Pferde unterbringen zu können
Gasse in Stall zwischen Pferdeboxen

Stallgasse

Überdachter, eingestreuter Bereich

Liegebereich

Pferd steht auf Fläche vor Stall

Auslauf

Gruppenhaltung

Eine Trennung der Funktionsbereiche (Fressen, Trinken, Liegen & Ruhen) ist eine der Grundempfehlungen für eine Gruppenhaltung. Die Trennung führt zu vermehrter Bewegung der Pferde und zu einer besseren Verteilung der Pferde auf dem Gelände und damit weniger Stress.
Gruppenhaltung
Mindestmaße nach den Leitlinien (2009)Empfehlungen des Fachzentrum Pferdehaltung
Liegefläche
≥ 3 x Wh² = 8,67 m² / Pferd (**)≥ 12 m² / Pferd
Deckenhöhe≥ 1,5 x Wh = 2,55 m≥ 3,50 m
Durchgänge0,80 – 0,90 m
oder
≥ 1,80 m
≥ 2,0 m

Auslaufbis zwei Pferde ≥ 150 m², bei mehr als 2 Pferden, für jedes weitere Pferd zusätzlich 40 m²
z.B. 10 Pferde  ≥ 470 m²
> 80 m² / Pferd

z.B. 10 Pferde  > 800 m²
Stababstände bei Heuraufen< 6 cm oder > 30 cm< 6cm oder > 30 cm
Tränke1 Tränke für ca. 15 Pferde1 Tränke für ca. 15 Pferde
**Offenlaufstall mit Trennung von Fress- und Liegebereich

Stallklima

  • Stalltemperatur soll der Außentemperatur folgen, nur Extreme sollen abgemildert werden
  • relative Luftfeuchtigkeit soll den Außenverhältnissen folgen (60 – 80 %)
  • Schadgaskonzentrationen (v.a. Ammoniak, Schwefelwasserstoff, Kohlendioxid) sind auf das Minimum zu reduzieren. Wenn Ammoniakgeruch vom Menschen wahrgenommen wird, ist der Gehalt bereits zu hoch!
  • Luftgeschwindigkeit von mind. 0,2 m / s, bei hohen Temperaturen im Sommer deutlich mehr. Pferde reagieren empfindlich auf Zugluft (= kalte Luft trifft auf einzelne Bereiche des Pferdes), nicht jedoch auf großflächige Luftbewegungen.
  • Staub- und Keimgehalt durch Stallmanagement möglichst gering halten

Einzäunung von Weide oder Auslauf

Eine Einzäunung muss folgende Kriterien erfüllen:

  • verletzungssicher (für Mensch und Pferd)
  • gut sichtbar
  • stabil
  • möglichst ausbruchssicher

Die Aufteilung der Weiden in Risikobereiche wie bei Rindern macht bei Pferden wenig Sinn. Beim Ausbrechen aus einer Weide legen Pferde aufgrund ihres Fluchtverhaltens häufig lange Strecken in kurzer Zeit zurück. Daher ist die Unterscheidung in Außenzäune und Innenzäune besser. Folgende Angaben beziehen sich auf Außenzäune, können jedoch auch auf Innenzäune übertragen werden.

Mindestmaße nach den Leitlinien (2009)Empfehlungen des AELF
Zaunhöhe≥ 0,75 x Wh = 1,275 m≥ 1,40 m
Zaunhöhe für Hengste und Springpferde≥ 1,60 m (mind. Wh)
Pfahlabstand2,60 – 5,0 m je nach Zaunmaterial2,60 – 5,0 m je nach Zaunmaterial
Querabgrenzungen2 – 4 3
an der zu den Pferden gewandten Seite anbringen
Höhe der ersten Querabgrenzung über Grund40 – 70 cm
(bei sehr kleinen und sehr großen Pferden entsprechend angepasst)
40 – 70 cm
(bei sehr kleinen und sehr großen Pferden entsprechend angepasst)
Abstand weiterer Querabgrenzungen40 – 70 cm
(bei sehr kleinen und sehr großen Pferden entsprechend angepasst)
40 – 70 cm
(bei sehr kleinen und sehr großen Pferden entsprechend angepasst)
ZaunmaterialHolz, Metall, Elektrozaun (Band)Holz, Metall, Elektrozaun (Band)
Zaunspannung2.000 – 10.000 Volt2.000 – 10.000 Volt
Impulsenergiemax. 5 Joulemax. 5 Joule

Wenn Pferde ganzjährig oder über einen längeren Zeitraum ganztägig auf der Weide gehalten werden, muss ein Witterungsschutz unabhängig vom rassespezifischen Typ vorhanden sein. Der Witterungsschutz kann aus Wald, Baum- und Buschgruppen bestehen oder durch ein Gebäude gewährleistet werden.

Holzzaun auf Weide

Massiver Holzzaun

Pferde stehen im Schnee; um die Fläche herum Metallzaun

Metallzaun

Elektrozaun am Rand einer Weide; dahinter Waldstück

Elektrozaun

Weitere Informationen

  • Aktuelles zu Sicherheit und Gesundheitsschutz, Pferdehaltung, Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau, 2017
  • Leitlinien zur Beurteilung von Pferdehaltungen unter Tierschutzgesichtspunkten, Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, 2009
  • Pferdehaltung, Ställe & Reitanlagen, Gerlinde Hoffmann, Deutsche Reiterliche Vereinigung, 2019
  • Sichere Weidezäune, Jürgen Kulmann, Klaus Hasselfeldt, Reinhard Priebe, Peter-Jürgen Leitner, aid Infodienst Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz e.V.,2016

Lesen Sie hierzu auch

Planung von Reitanlagen

Um eine Reitanlage zu bauen, braucht es viele Überlegungen. Mehr