Antragstellung für 2023/2024 im Juni 2023
Bayerisches Tierwohlprogramm (BayProTier)

Mastbulle im Außenklimastall

Die Antragstellung für das bayerische Tierwohlprogramm (BayProTier) 2023/2024 ist ausschließlich im Juni 2023 möglich. Neben der Ferkelerzeugung ist erstmalig auch die Antragstellung für Schweinemast, Bullenmast sowie Rinderaufzucht möglich.

Die Antragstellung erfolgt online über iBALIS. Der Verpflichtungszeitraum beträgt ein Jahr. Ziel des Programmes ist es, mehr Tierwohl in unsere Ställe zu bringen. Dies geschieht vor allem durch die Verbesserung der Haltungsbedingungen weit über die gesetzlichen Standards hinaus.

In der Zuchtsauenhaltung und Ferkelaufzucht wird, wie bereits im letzten Jahr, zwischen einer Einstiegsstufe und einer Premiumstufe unterschieden. In der Einstiegsstufe werden vor allem mehr Platz und Einstreu sowie mehr Komfortliegeflächen angeboten. In der Premiumstufe kommt der Außenklimareiz und noch mehr Bodenfläche hinzu.

In der Schweinemast und in der Haltung von Mast- und Aufzuchtrindern wird nur die Premiumstufe angeboten. Gefördert werden also nur Ställe mit Außenklimareiz oder Ställe mit Auslauf.

Neu ist, dass die Stellungnahme bzw. das Gutachten über die Einhaltung der Förderkriterien bereits bei Antragstellung vorliegen muss, zumindest aber bei einer anerkannten Stelle (LKV bzw. LQB) in Auftrag gegeben sein muss. Der Mehraufwand wird in der Schweinemast mit 23 € je Tier und bei Mast- und Aufzuchtrindern mit 220 € je GV ausgeglichen. Die Förderung dürfte für die meisten Mutterkuhhalter interessant sein. Antragstellende Betriebe müssen am Programm "Geprüfte Qualität Bayern (GQB)" oder am "Bio-Siegel-Bayern" teilnehmen.

Weitere Informationen im SG L 2.2 und L 2.3 T am AELF Ansbach und auf der Internetseite des Ministeriums.

Bayerisches Programm Tierwohl - Staatsministerium Externer Link