Antragstellung für Mai 2023 geplant
Vorabinformationen zum Agrarinvestitionsförderprogramm

Rohre und Ziegel vor einer Baustelle

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Zurzeit ist keine AFP-Antragstellung möglich, da die Richtlinie noch genehmigt werden muss. Die Wiedereröffnung der Antragstellung ist für Mai 2023 geplant. Die Antragstellung wird auf ein Onlineverfahren im iBALIS umgestellt. Bei den bekannten Fördersätzen werden keine Änderungen erwartet.

Den gestiegenen Baukosten wird insofern Rechnung getragen, als dass das zuwendungsfähige Nettoinvestitionsvolumen von 800.000 € auf 1,2 Mio. € erhöht wird. Der Fokus im AFP wird weiterhin auf Vorhaben in der Tierhaltung liegen. Die aktuell bestehenden Vorgaben zur besonders tiergerechten Haltung (btH) sollen nach derzeitigem Kenntnisstand unverändert fortgeführt werden.

Die größten Einflüsse, die sich auf das AFP auswirken, könnten sich im Zusammenhang mit dem vom Bund angekündigten Bundesprogramm "Umbau der Tierhaltung" im Bereich der Schweinehaltung ergeben. Nach derzeitigen Informationen seitens des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) sollen im Bundesprogramm ausschließlich Vorhaben gefördert werden, die mindestens Außenklimareiz bieten (ab Haltungsstufe 3). Die Bundesförderung setzt somit oberhalb der bisherigen AFP-Premiumförderung (= Stufe 2 „Stall plus“) an.

Das Bundesprogramm soll nach erfolgter EU-Notifizierung im Herbst 2023 starten. Mit dem Start des Programms strebt das BMEL an, die Förderung der Schweinehaltung aus dem AFP-Fördergrundsatz der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) zu streichen und erwartet, dass die Länder den Landwirten in ihren Investitionsförderprogrammen kein konkurrierendes „niederschwelligeres“ Förderangebot unterbreiten. Dies hätte zur Folge, dass im AFP Vorhaben in der Schweinehaltung nur noch begrenzte Zeit gefördert werden könnten. Aktuelle Informationen finden Sie unter folgendem Link:

Einzelbetriebliche Investitionsförderung - Staatsministerium Externer Link