In der Zeit von 11. Januar bis 24. Februar 2021 können Landwirte Grundanträge für die flächenbezogenen KULAP-Maßnahmen sowie für das VNP einreichen. Die Antragstellung wird erstmals ausschließlich online über das Serviceportal iBALIS abgewickelt. Die erforderlichen Informationen (Merkblatt, Maßnahmenübersichten) stehen seit 7. Januar zur Verfügung.
Agrarumweltmaßnahmen (Kulturlandschaftsprogramm und Vertragsnaturschutzprogramm) - Staatsministerium
Die investive KULAP-Förderung B59 ist bayernweit möglich. Die Anlage von Struktur- und Landschaftselementen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen ist bis zu 80 % förderfähig. Die Antragstellung erfolgt über die Ämter für Ländliche Entwicklung. Für Vorhaben zur Steigerung der Artenvielfalt ist vor der Antragstellung die Wildlebensraumberatung am örtlichen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten einzubeziehen.
Landwirte können im Bayerischen Sonderprogramm Landwirtschaft Anträge stellen. Neu im Programm ist die Förderung der Umstellung von Milchkuhhaltung auf zum Beispiel Mutterkuhhaltung. Die Schadstofffreisetzung in der Schweinehaltung soll durch die Förderung von Multiphasenfütterungen reduziert werden. Um den Obst-, Garten und Weinbaubetrieben bei den Herausforderungen des Klimawandels zu helfen, werden Maßnahmen zur Frostprävention unterstützt.
Die Antragstellung für die Teile B und C des BaySL Digital erfolgt wie bereits bei Teil A online in iBALIS. In Teil B sind Düngesensoren zur organischen und mineralischen Düngung förderfähig. In Teil C können digitale Hacktechnik sowie Feldrobotern mit bis zu 25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden. Informationen zur Antragstellung sowie Produktlisten zur förderfähigen Technik finden Sie im Förderwegweiser.
Die Anlage von Blühstreifen und Bejagungsschneisen im Mais ist erleichtert. Landwirte müssen die entsprechenden Flächen ab sofort nicht mehr aufwändig herausmessen, um Zuschüsse erhalten zu können. Die Wildlebensraumberatung an unserem Amt unterstützt. Mehr
Die Landwirtschaftsverwaltung unterstützt die Antragsteller mit dem Serviceportal iBALIS - kurz für Integriertes Bayerisches Landwirtschaftliches Informationssystem. Landwirte können damit ihre Flächen verwalten und Förderprogramme elektronisch beantragen. Mehr
Gelegentlich werden landwirtschaftliche Fläche kurzzeitig anderweitig genutzt, zum Beispiel für Veranstaltungen. Sofern Landwirte für die betreffenden Flächen Förderungen beantragt haben, müssen Sie die anderweitige Nutzung rechtzeitig anzeigen. Mehr
Die Gewährung von Direktzahlungen oder Zahlungen im Rahmen bestimmter Fördermaßnahmen für die Entwicklung des ländlichen Raums ist an die Einhaltung von Vorschriften geknüpft. Dieses System der Auflagenbindung heißt Cross Compliance (CC). Die zuständigen Behörden vor Ort - wie Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Veterinärämter, Naturschutzbehörden und andere - kontrollieren, ob die Auflagen eingehalten werden.