Zustand der Waldverjüngung im Amtsbereich
Forstliche Gutachten zur Situation der Waldverjüngung 2024
© Lisa Schubert, AELF FFB
Die Bayerische Forstverwaltung erstellt alle drei Jahre für die rund 750 bayerischen Hegegemeinschaften Forstliche Gutachten zur Situation der Waldverjüngung (kurz auch Vegetationsgutachten genannt).
In den Gutachten äußert sich die Forstbehörde zum Zustand der Waldverjüngung und ihrer Beeinflussung durch Schalenwildverbiss und Fegeschäden. Sie beurteilen die Verbisssituation der jungen Waldbäume in der nachwachsenden Waldgeneration durch Schalenwild und deren Einfluss auf die Entwicklung der unterschiedlichen Baumarten.
Allgemeine Informationen zu den Forstlichen Gutachten 2024
Ab Februar finden im Wald die Inventuraufnahmen für die Erstellung der Forstlichen Gutachten statt. Die Försterinnen und Förster der Bayerischen Forstverwaltung untersuchen dazu an rund 22.000 Aufnahmepunkten den Zustand von Trieben und Knospen auf Verbissspuren von Schalenwild. Jagdgenossen, Jägerinnen und Jäger sind aufgerufen und ausdrücklich eingeladen, sich aktiv ins Verfahren einzubringen und an den Außenaufnahmen teilzunehmen. So können sie sich direkt vor Ort ein Bild von der Verbisssituation verschaffen und in einen konstruktiven Austausch treten.
Auf den Seiten des Staatsministeriums finden Sie alle wichtigen Informationen rund um die Forstlichen Gutachten in Bayern.
Es werden Informationen zu folgenden Themen zur Verfügung gestellt: Hintergründe zu den Forstlichen Gutachten, Arbeitsanweisungen zur aktuellen Vegetationsaufnahme, Wissenswertes zu den Revierweisen Aussagen, Formulare für Beteiligte sowie die Ergebnisse der Erhebung von 2021.
Forstliche Gutachten 2024 im Amtsbereich
In den 25 Hegegemeinschaften in Stadt und Landkreis Ansbach werden von Februar bis Mai über 850 Verjüngungsflächen in einem Stichprobeverfahren aufgenommen. Anhand dieser Zahlen wird in den Forstlichen Gutachten für jede Hegegemeinschaft bewertet, ob die Verbissbelastung durch Rehwild zu hoch ist oder nicht.
Wir wollen das Verfahren möglichst transparent durchführen. Im Rahmen einer Auftaktveranstaltung im Februar stellen wir das Aufnahmeverfahren allen Interessierten vor. Die Jagdvorstände, Hegegemeinschaftsleiter, Jagdpächter und Eigenjagdbesitzer werden rechtzeitig vor Beginn der Verjüngungsinventur per Brief über den Termin der Auftaktveranstaltung, den Start der Aufnahmen, Beteiligungsmöglichkeiten und den weiteren Ablauf informiert. Die Ergebnisse der fertigen Gutachten werden dann im November 2024 bekannt gegeben.
Ergänzende Revierweise Aussagen
Neben den Gutachten für die Hegegemeinschaften werden für die einzelnen Jagdreviere die sogenannten Revierweisen Aussagen erstellt. Unterschiede bei der Verbisssituation innerhalb einer Hegegemeinschaft werden damit sichtbar. In Jagdrevieren in Hegegemeinschaften, für die das letzte Forstliche Gutachten 2021 eine zu hohe Verbissbelastung ("rote" Hegegemeinschaften) festgestellt hat, werden diese automatisch erstellt. In den Hegegemeinschaften mit günstiger oder tragbarer Verbissbelastung ("grüne" Hegegemeinschaften) werden die Aussagen auf Antrag erstellt.
Warum gibt es die Forstlichen Gutachten?
Angepasste Wildbestände sind eine wichtige Voraussetzung, damit stabile und zukunftsfähige Mischwälder aufwachsen können. Es ist wichtig zu wissen, ob die klimatoleranten Baumarten sich in einem Waldgebiet verjüngen können, oder ob zu hohe Wildbestände dies verhindern. Die Forstlichen Gutachten sind den Beteiligten deshalb ein wichtiges Hilfsmittel bei der Abschussplanung von Schalenwild. Sie helfen, die Diskussion in der Wald-Wild-Frage zu versachlichen. die Forstlichen Gutachten gibt es seit 1986. Sie werden im Jahr 2024 bereits zum 14. Mal erstellt.
Wie wird das Stichprobeverfahren durchgeführt?
Die Auswahl der Aufnahmeflächen zur Verjüngungsinventur erfolgt nach einem systematisch angelegten Gitternetz. Aufgenommen wird jeweils die dem Rasterpunkt nächstgelegene Verjüngungsfläche. Nicht aufgenommen werden Flächen, die vollständig gegen Verbiss geschützt sind (i.d.R. durch Zaun). Pro Hegegemeinschaft werden 30 bis 40 Verjüngungsflächen erfasst. Auf jeder Fläche werden an fünf Stichprobenpunkten jeweils 15 Einzelbäumchen untersucht, die zwischen 20 und 130 cm groß sind.
Dabei werden folgende Kriterien erfasst:
- Baumart und Höhe
- Leittriebverbiss durch Schalenwild
- Verbiss im oberen Drittel durch Schalenwild
- Fegeschäden
Forstliche Gutachten 2021 im Amtsbereich
Der Bereich Forsten des AELF Ansbach hat die Forstlichen Gutachten für die 25 Hegegemeinschaften mit 372 Jagdrevieren in Stadt und Landkreis Ansbach erstellt. Im Rahmen der Verjüngungsinventur wurden von Februar bis April nach einem festgelegten Stichprobenverfahren 853 Verjüngungsflächen aufgenommen und der Einfluss des Rehwildes auf die jungen Bäumchen untersucht. Viele Vertreterinnen und Vertreter der Jägerschaft und der Waldeigentümer nutzten die Möglichkeit und begleiteten die Aufnahmen. Pandemiebedingt war die Teilnehmerzahl leider auf je einen Teilnehmer begrenzt.
Ergänzende revierweise Aussagen
Zusätzlich zu den Forstlichen Gutachten wurden für gut 300 Jagdreviere ergänzende Revierweise Aussagen erstellt. Sie liegen damit für über 80 Prozent aller Jagdreviere vor und sind für Waldbesitzer und Jäger ein bewährtes Hilfsmittel bei der Abschussplanung. Für 165 Jagdreviere erläutern die Revierleiterinnen und Revierleiter des AELF Ansbach das Ergebnis der Revierweisen Aussage bei einem Revierbegang mit den Beteiligten.
Ergebnisse in Stadt und Landkreis Ansbach
Von den 25 Hegegemeinschaften weisen sieben eine tragbare Verbissbelastung auf. In 18 Hegegemeinschaften ist die Verbissbelastung zu hoch, in zwei davon an der Grenze zu deutlich zu hoch. In fast drei Viertel der Hegegemeinschaften können die jungen Mischwälder damit im Wesentlichen nicht ohne aufwändigen Schutz aufwachsen. Neun davon sind dauerhaft rot. Bereits seit mindestens den letzten fünf Gutachten ist hier die Verbissbelastung zu hoch. Im Vergleich zum letzten Forstlichen Gutachten im Jahr 2018 hat sich die Situation damit etwas verschlechtert. Die ergänzenden Revierweisen Aussagen bestätigen dieses Ergebnis. Sie zeigen aber auch die großen Unterschiede innerhalb der Hegegemeinschaften auf. Auch in den roten Hegegemeinschaften gelingt es vielen Jägerinnen und Jägern, durch angepasste Wildbestände die Verbissbelastung auf einem tragbaren oder sogar günstigen Niveau zu halten.
Forstliche Gutachten 2021 in Stadt und Landkreis Ansbach
- Hegegemeinschaft 485 Bruckberg 4,2 MB
- Hegegemeinschaft 486 Colmberg 4,7 MB
- Hegegemeinschaft 487 Dietenhofen 3,7 MB
- Hegegemeinschaft 488 Flachslanden 3,8 MB
- Hegegemeinschaft 489 Heilsbronn 3,9 MB
- Hegegemeinschaft 490 Leutershausen 3,9 MB
- Hegegemeinschaft 491 Lichtenau 4,0 MB
- Hegegemeinschaft 492 Rügland 4,1 MB
- Hegegemeinschaft 493 Windsbach 3,8 MB
- Hegegemeinschaft 494 Wolframs-Eschenbach 3,8 MB
- Hegegemeinschaft 495 Dinkelsbühl I 3,8 MB
- Hegegemeinschaft 496 Dinkelsbühl Ii 3,6 MB
- Hegegemeinschaft 497 Dinkelsbühl Iii 3,6 MB
- Hegegemeinschaft 498 Dinkelsbühl Iv 3,4 MB
- Hegegemeinschaft 499 Bechhofen 4,6 MB
- Hegegemeinschaft 500 Feuchtwangen-ost 3,8 MB
- Hegegemeinschaft 501 Feuchtwangen-west 4,4 MB
- Hegegemeinschaft 502 Herrieden 4,5 MB
- Hegegemeinschaft 503 Geslau 4,6 MB
- Hegegemeinschaft 504 Landwehr 4,7 MB
- Hegegemeinschaft 505 Oestheim 4,5 MB
- Hegegemeinschaft 506 Rothenburg 4,5 MB
- Hegegemeinschaft 507 Schillingsfürst 4,0 MB
- Hegegemeinschaft 508 Wassertrüdingen 4,7 MB
- Hegegemeinschaft 509 Ansbach 4,1 MB
Ansprechpartner
Andreas Egl
AELF Ansbach
Mariusstraße 26
91522 Ansbach
Telefon: 0981 8908-1300
Fax: 0981 8908-1026
E-Mail:
poststelle@aelf-an.bayern.de
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