Landwirtschaft
Unsere Region prägen rund 3.700 landwirtschaftliche Betriebe. Die durchschnittliche Betriebsgröße im Landkreis liegt bei rund 31 Hektar.
Die gesamte landwirtschaftlich genutzte Fläche beträgt 115.055 Hektar. Davon sind 78.331 Hektar Ackerfläche, 36.018 Hektar Dauergrünland und 706 Hektar sonstige Kulturen. Wichtigste Anbaukulturen sind Getreide und Mais.
Meldungen
Fördermittelbescheid überreicht
Naturschutzgroßprojekt "chance.natur" startet mit Festakt in die Umsetzung

© Fabian Hähnlein
Umweltminister Thorsten Glauber und Dr. Jochen Gebauer vom Bundesumweltministerium haben im Rahmen eines Festaktes in Röttenbach (Stadt Leutershausen) den Förderbescheid für das Naturschutzgroßprojekt "chance.natur – Lebensraum Mittelfränkisches Altmühltal" über eine Summe von rund 6,57 Millionen Euro an Landrat Dr. Jürgen Ludwig übergeben. Mehr
Nicht nur für Rebhühner
Wichtige Lebensräume erhalten

© C. Janko, LfL
Naturnah gepflegte Wegränder, Uferstreifen, Hecken und Feldraine werden häufig als unordentlich empfunden, obwohl sie ein wesentlicher Baustein für die Artenvielfalt in unserer Agrarlandschaft sind und ganz automatisch natürliche Vernetzungsstrukturen bilden. Mehr
Hochwasser und Starkregen 2024
Schadensgebiete einsehen / Hilfsprogramm

Schadensgebiete
Unwetter Ende Mai und Anfang Juni 2024 haben in Teilen Bayerns erhebliche Schäden durch Überschwemmungen verursacht. Das "Hilfsprogramm Soforthilfe Hochwasser 2024" soll diese für Unternehmen der Landwirtschaft einschließlich Gartenbau und Fischerei teilweise ausgleichen. Die Antragstellung bei Ihrem zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ist bis zum 30.06.2025 möglich. Zahlungsanträge unter anderem bei Gebäudeschäden sind grundsätzlich bis zum 31.12.2025 möglich.
Informationen zur Antragsstellung - Staatsministerium
Hinweise zu Hochwasserschäden auf landwirtschaftlich genutzten Flächen - LfL
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GülleAppBayern
Digitale Lösung schafft mehr Klarheit und Rechtssicherheit

© LfL
Die neue GülleAppBayern unterstützt Landwirtinnen und Landwirte einfach, schnell und rechtssicher dabei, wie die Ausbringung von Rindergülle ab dem 1. Februar 2025 erfolgen kann. Sie kann mit beliebigen Endgeräten (PC, Smartphone, Tablet etc.) bedient werden. Die App gibt u.a. Auskunft über alle von der bodennahen Gülleausbringung befreiten Flächen eines Betriebs oder zulässige Ausbringzeiten von Rindergülle auf Grünland.
GülleAppBayern (für Betriebe mit Betriebsnummer und HIT-Pin)