Portal iBALIS
Die Landwirtschaftsverwaltung unterstützt die Antragsteller mit dem Portal iBALIS bei der Antragstellung von Förderprogrammen.
Bereich Flächenförderung: Aktuelles zur Antragstellung MFA und wichtige Termine
Die Bundesregierung hat sich darauf verständigt, die von der Europäischen Kommission vorgeschlagene Ausnahme bei der Umsetzung von Brachflächen (GLÖZ 8) national umzusetzen. In Deutschland können die 4% Stilllegungsflächen im Jahr 2024 auch über den Anbau von Leguminosen und/oder Zwischenfrüchte (Faktor jeweils 1,0) erfüllt werden. Sofern die Bereitstellung der GLÖZ8-Flächen über Leguminosen erbracht werden soll, ist zu beachten, dass die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln auf diesen Leguminosenflächen nicht möglich ist. Darüber hinaus müssen die Auswirkungen auf die freiwilligen Fruchtfolgeprogramme (Ökoregelung 2, KULAP K30 - K34) aufgrund der Verschiebung der Fruchtfolgeanteile beachtet werden.
Falls die GLÖZ8-Flächen über Zwischenfrüchte erbracht werden sollen, ist zu beachten, dass ein gut etablierter Zwischenfruchtbestand in den Monaten Oktober bis Dezember 2024 auf den entsprechenden Flächen vorhanden sein muss. Vorgaben über die Art der Zwischenfrüchte (Reinsaat, Mischungen) sind bislang nicht vorgesehen. Die Ausnahmeregelung steht noch unter Vorbehalt und muss rechtsverbindlich noch Ende März im Bundesrat verabschiedet werden. Nach aktuellem Stand gilt die Ausnahmeregelung ausschließlich für das Anbaujahr 2024.
Weitere Informationen wird das AELF zeitnah an den MFA-Infoabenden mitteilen (Termine siehe unten).
Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Hotlines:
0981/8908-1237
0981/8908-1139
Mehrfachantrag 2024 - Info-Abende des AELF Ansbach
Im Mehrfachantrag können wieder Flächenprämien, Ökoregelungen, die gekoppelten Tierprämien (Mutterkuh, Schafe- und Ziegenprämie) sowie die Auszahlungen für die Agrarumweltmaßnahmen beantragt werden.
Das AELF Ansbach bietet hierzu folgende Infoveranstaltungen an:
- 18.03., 19:30 Uhr: Online, Anmeldungslink
- 21.03., 19:30 Uhr: Online, Anmeldungslink
- 25.03., 19:30 Uhr: Gasthof Zum Ochsen, Rothenburg
- 27.03., 19:30 Uhr: Gasthaus Zum Lamm, Lentersheim
- 03.04., 19:30 Uhr: Im Amtsgebäude AELF Mariusstr. 26, Ansbach
GAP-Hotline Bildung & Beratung: 0981/8908 - 1237
GAP-Hotline der Abteilung L1 Förderung: 0981/8908 - 1139
Sachbearbeiter für Ihre Gemeinde der Abteilung L1 Förderung
(Ihren zuständigen Sachbearbeiter finden Sie auf der Startseite in iBalis)
Nähere Informationen zur Ausgestaltung zum MFA 2024 finden Sie auch unter:
Terminhinweise KULAP und Öko-Regelungen
Für die Beantragung der Öko-Regelung 4 „Dauergrünland-Extensivierung“ ist ab 01.01.24 ein GV-Besatz von 0,3 – 1,4 RGV/ha förderfähiges DG im Gesamtbetrieb einzuhalten.
Hinweis: über Änderungen und Anpassungen bei den Ökoregelungen informieren wir Sie zur Mehrfachantragsstellung 2024 im März.
Bitte beachten Sie die Abgabefrist der Abfischmeldungen bis zum 30. April 2024 für das Jahr 2023 bei Teilnahme an B58/K76 (Extensive Teichwirtschaft), H41/G41 und H43/G43 (Förderung ökologisch wertvoller Teiche mit Verlandungszone)
Gerne geben unsere Kolleginnen und Kollegen der Abteilung L1 bei allen Fragen um die Förderung Auskunft und Hilfestellung.
Mehrfachantrag 2024 - Antragstellung bis 15. Mai 2024 möglich
Die Merkblätter, die Anleitung zum Ausfüllen des Flächen- und Nutzungsnachweis sowie alle wichtigen Formulare etc. finden Sie im Förderwegweiser.
Der Aufruf erfolgt über das ?-Symbol rechts oben im Portal oder über
Mitteilungen an das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Informationen zur Mitteilungsfunktion - iBALIS-Benutzerhilfe