Nach der Getreideernte
Zwischenfruchtanbau, Mulchsaat und Kalkversorgung

Feld mit jungen Maispflanzen zwischen Stroh der Vorfrucht

© Robert Brandhuber, LfL

Es gibt viele Gründe für eine Begrünung zwischen den Hauptfrüchten. Sie binden Nährstoffen, insbesondere Stickstoff, wirken positiv auf die Humusversorgung, Bodenstruktur, Bodenfruchtbarkeit und den Erosionsschutz. Für viele grundfutterarme Betriebe es außerdem die einzige Möglichkeit, dieses Manko auszugleichen.

Auf früh abgeernteten Getreidefeldern (z. B. Wintergerste) oder nach GPS bietet sich die beste Möglichkeit des frühen Zwischenfruchtanbaues. Wichtig dabei ist eine saubere Produktionstechnik.

Bei früher Aussaat zur Futternutzung eignen sich

  • Weidelgräser (30-40 kg/ha),
  • Alexandrinerklee (30 kg/ha Aussaatstärke) sowie
  • Kleegrasmischungen (20 kg/ha Alexandrinerklee und 10 kg/ha Weidelgras).
Zwemalige Bodenbearbeitung
Betriebe, die Mulchsaat planen, sollten gleich nach der Getreideernte mit der Zwischenfruchtbestellung die Grundlage schaffen. Eine dichte, geschlossen Zwischenfrucht setzt voraus, dass der Bestand ohne störende Konkurrenz von Ausfallgetreide und Altverunkrautung aufwachsen kann. Dies gelingt in der Regel durch eine zweimalige Bodenbearbeitung.
  • Der erste, flache Bearbeitungsgang regt das Ausfallgetreide und die Unkräuter zum Keimen an.
  • Die Beseitigung erfolgt dann beim zweiten Bearbeitungsgang bzw. wenn Bearbeitung und Saat kombiniert werden.

Kann aufgrund verspäteten Drusches nur einmal bearbeitet werden, sollten die Bearbeitung und die Aussaat möglichst unmittelbar nach dem Drusch folgen.

Greening-Vorgaben beachten

Betriebe, die Zwischenfrüchte als Ökologische Vorrangflächen (ÖVF) anlegen, müssen die Vorgaben zum Greening beachten:

  • mindestens zwei zugelassene Arten
  • maximal 60 % Samen einer Art
  • Aussaat bis spätestens 1. Oktober
  • Bodenbearbeitung erst ab 16.01. des Folgejahres
  • keine mineralische N-Düngung
  • kein Pflanzenschutz nach Ernte der Hauptfrucht
Erosionsschutz und Grundlage für Mulchsaat zu Mais

Die Zwischenfrüchte bieten über den Winter einen effektiven, ganzflächigen Erosionsschutz und sind die Grundlage für die Mulchsaat zu Mais im folgenden Frühjahr. Mit der Mulchsaat kann gleichzeitig die Hangauflage erfüllt werden. Die meisten Maisherbizide haben Hangneigungsauflagen (z.B. NW 701, 705, 706): Diese erfordern entlang von dauernd oder periodisch wasserführenden Gewässern bei Schlägen mit einer Hangneigung von über 2 % einen unbehandelten, geschlossenen bewachsenen Randstreifen, der je nach Auflage zwischen 10 und 20 Meter breit sein muss.

Ein Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn die Bestellung im Mulchsaat- oder Direktsaatverfahren erfolgt und zum Zeitpunkt der Pflanzenschutzanwendung eine Mulchbedeckung von 30 % vorhanden ist.

Kalkversorgung

Sowohl im Wintergersten- als auch im Sommergerstenanbau sind oft ein schwacher Einzelpflanzenwuchs, Aufhellungen und Flecken auf den Blättern, besonders auf leichten Böden zu beobachten. Als Ursache wird häufig Stickstoffmangel, Schwefelmangel oder Krankheitsbefall vermutet. Vielfach hat sich dieses Schadbild als Kalkmangel herausgestellt. Besonders die Gerste leidet unter zu niedrigen pH-Werten, in kritischen Fällen sogar bis zum Totalausfall. Sinnvoll ist es daher, die Erhaltungskalkung vor dem Anbau der Gerste durchzuführen. Nach der Getreideernte bieten sich dafür ideale Bedingungen.