13. Juni 2023, 9:30 Uhr, Weinberg
Schulung "Erhalt artenreicher Grünlandbestände" Ökoregelung 5
Zur Blüte der meisten Wiesen-Kennarten bietet das AELF Ansbach im Juni nochmals eine Schulung zum „Erhalt artenreicher Grünlandbestände“ an.
Die Ökoregelung (ÖR) 5 – "Kennarten in Dauergrünland" kann jährlich mit dem Mehrfachantrag beantragt werden. Deshalb ist es sinnvoll, die Wiesen zur Blüte nochmals zu besuchen, um die Antragstellung zu überprüfen bzw. für das nächsten Jahr vorzubereiten.
Die Abhängigkeit der einzelnen Wiesenkräuter von den Standortfaktoren und der Bewirtschaftung wird zusätzlich ein wichtiges Thema der Veranstaltung. Mit der ÖR 5 wird nämlich die extensive Bewirtschaftung von Dauergrünlandflächen gefördert, die durch das Vorkommen von regionaltypischen Kennarten angezeigt wird (ergebnisorientierte Honorierung). Neben der einjährigen ÖR 5 bietet das Vertragsnaturschutzprogramm eine fünfjährige Förderung (G/D30) "Ergebnisorientierte Grünlandnutzung" an, wenn mindestens sechs der Kennarten erhalten werden. Diese Maßnahme kann nur über die Untere Naturschutzbehörde beantragt werden.
Das Vorkommen von mindestens 4 Kennarten oder Kennartengruppen für die Ökoregelung 5 muss für jedes Feldstück bzw. jeden Schlag mit einem Erfassungsbogen dokumentiert werden (siehe Anlage 4 zum Merkblatt zu den Öko-Regelungen). Diese Nachweise sind bis spätestens 31.5. am zuständigen AELF einzureichen (bevorzugt über iBalis mit der Mitteilungsfunktion).
Bitte nehmen Sie Rücksicht auf wiesenbrütende Arten! Im Zweifelsfall nehmen Sie bitte Kontakt mit dem AELF auf.
Anmeldung für die Schulung am 13. Juni in Weinberg, Gemeinde Aurach
Die Schulung beginnt um 9:30 Uhr und dauert bis ca. 12:00 Uhr.
Für die Teilnahme an der Schulung ist eine Anmeldung bis zum 6. Juni 2023 erforderlich.
Der genaue Treffpunkt wird nach der Anmeldung per E-Mail mitgeteilt.
Weitere Schulungstermine zum artenreichen Grünland:
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