Zustand der jungen Bäume wird untersucht
Start der Forstlichen Gutachten 2024
In den 25 Hegegemeinschaften in Stadt und Landkreis Ansbach werden von Februar bis Mai über 850 Verjüngungsflächen in einem Stichprobeverfahren aufgenommen. Anhand dieser Zahlen wird in den Forstlichen Gutachten für jede Hegegemeinschaft bewertet, ob die Verbissbelastung durch Rehwild zu hoch ist oder nicht.
Wir wollen das Verfahren möglichst transparent durchführen. Im Rahmen einer Auftaktveranstaltung im Februar stellen wir das Aufnahmeverfahren allen Interessierten vor. Die Jagdvorstände, Hegegemeinschaftsleiter, Jagdpächter und Eigenjagdbesitzer werden rechtzeitig vor Beginn der Verjüngungsinventur per Brief über den Termin der Auftaktveranstaltung, den Start der Aufnahmen, Beteiligungsmöglichkeiten und den weiteren Ablauf informiert. Die Ergebnisse der fertigen Gutachten werden dann im November 2024 bekannt gegeben.
Ergänzende Revierweise Aussagen
Neben den Gutachten für die Hegegemeinschaften werden für die einzelnen Jagdreviere die sogenannten Revierweisen Aussagen erstellt. Unterschiede bei der Verbisssituation innerhalb einer Hegegemeinschaft werden damit sichtbar. In Jagdrevieren in Hegegemeinschaften, für die das letzte Forstliche Gutachten 2021 eine zu hohe Verbissbelastung ("rote" Hegegemeinschaften) festgestellt hat, werden diese automatisch erstellt. In den Hegegemeinschaften mit günstiger oder tragbarer Verbissbelastung ("grüne" Hegegemeinschaften) werden die Aussagen auf Antrag erstellt.
Ergebnisse der letzten Forstlichen Gutachten zur Situation der Waldverjüngung 2021
Warum gibt es die Forstlichen Gutachten?
Angepasste Wildbestände sind eine wichtige Voraussetzung, damit stabile und zukunftsfähige Mischwälder aufwachsen können. Es ist wichtig zu wissen, ob die klimatoleranten Baumarten sich in einem Waldgebiet verjüngen können, oder ob zu hohe Wildbestände dies verhindern. Die Forstlichen Gutachten sind den Beteiligten deshalb ein wichtiges Hilfsmittel bei der Abschussplanung von Schalenwild. Sie helfen, die Diskussion in der Wald-Wild-Frage zu versachlichen. die Forstlichen Gutachten gibt es seit 1986. Sie werden im Jahr 2024 bereits zum 14. Mal erstellt.
Wie wird das Stichprobeverfahren durchgeführt?
Die Auswahl der Aufnahmeflächen zur Verjüngungsinventur erfolgt nach einem systematisch angelegten Gitternetz. Aufgenommen wird jeweils die dem Rasterpunkt nächstgelegene Verjüngungsfläche. Nicht aufgenommen werden Flächen, die vollständig gegen Verbiss geschützt sind (i.d.R. durch Zaun). Pro Hegegemeinschaft werden 30 bis 40 Verjüngungsflächen erfasst. Auf jeder Fläche werden an fünf Stichprobenpunkten jeweils 15 Einzelbäumchen untersucht, die zwischen 20 und 130 cm groß sind.
Dabei werden folgende Kriterien erfasst:
- Baumart und Höhe
- Leittriebverbiss durch Schalenwild
- Verbiss im oberen Drittel durch Schalenwild
- Fegeschäden
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