Bayerisches Programm Tierwohl
BayProTier 2026 – Antragstellung ab Juni möglich

Das Bayerische Programm Tierwohl (BayProTier) wird auch heuer wieder angeboten.
Bei diesem Förderprogramm werden die laufenden Mehrkosten für mehr Tierwohl im Bereich der Haltung von Schweinen und Mast- und Aufzuchtrindern vom Freistaat Bayern ausgeglichen. Eine Antragsstellung wird im Juni 2026 möglich sein. Der Verpflichtungszeitraum beträgt ein Jahr ab dem 01.07.2026.
Eine maßgebliche Voraussetzung für die Förderung ist eine erfolgreiche Teilnahme am Qualitätsprogramm „Geprüfte Qualität Bayern (GQB)“ oder „Bio-Siegel Bayern“.
Die Richtlinie für den kommenden Verpflichtungszeitraum wird derzeit überarbeitet, wird allerdings vor Antragstellung auf der Homepage des Staatsministeriums zu finden sein. Neuantragsteller oder die Betriebe, die 2023 das erste Mal BayProTier beantragt haben, brauchen dieses Jahr zur Antragstellung eine neue Stellungnahme. Bei baulichen Änderungen in den Stallungen ist ebenfalls eine neue Stellungnahme notwendig. Die Stellungnahme gilt für 3 Jahre (aufeinanderfolgende Antragsjahre).
Kleinbetriebe unter 5.000€ Fördersumme oder Ökobetriebe sind davon befreit.
Stellungnahme VOR der Antragsstellung notwendig!
Setzen Sie sich rechtzeitig mit einer anerkannten Stelle (LKV Bayern e.V. oder QAL GmbH) für einen Stellungnahme zu den betrieblichen Voraussetzungen in Verbindung.
Weitere Informationen zum Förderprogramm

