Felderbegehung am 28. November 2023, 13 Uhr
Demoanlage für Stilllegungen im Rahmen der GLÖZ8-Vorgaben
Im Zuge der Neugestaltung der gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) haben sich Regelungen geändert.
Das bekannte Greening wurde aufgegeben und in die neue Vorgabe überführt, dass 4 % der Ackerfläche eines Betriebes nicht produktiv genutzt werden dürfen. Ziel dieser Vorgabe ist es, die biologische Vielfalt in der Natur zu erhöhen.
Vorgaben für GLÖZ8
Vorgaben für GLÖZ8
Allgemeine Anforderungen:
- 4 % der Ackerfläche eines Betriebes ist mit Ackerbrachen nicht produktiv zu nutzen. Die Hinzurechnung von Landschaftselementen ist ebenfalls möglich.
- Die Flächen müssen das ganze Antragsjahr brachliegen, beginnend nach Ernte der Hauptfrucht im Vorjahr.
- Brachen müssen eine Mindestgröße von 0,1 Hektar vorweisen.
- Bestimmte Landschaftselemente (Kon-LE; früher: CC-LE) dürfen nicht beseitigt werden.
- Hecken und Bäume dürfen im Zeitraum vom 1. März bis 30. September nicht geschnitten werden.
- Das Mähen oder Zerkleinern des Aufwuchses ist vom 1. April bis zum 15. August verboten (wird durch GLÖZ6 definiert. Achtung früher endete der Zeitraum am 30.06.).
Anforderungen an die Bracheflächen:
- Die Flächen sind unmittelbar (in der Regel maximal zwei Wochen) nach der Ernte der Hauptkultur der Selbstbegrünung zu überlassen oder durch Aussaat zu begrünen.
- Die Ansaat muss eine Mischung aus mindestens zwei Komponenten sein (keine Reinsaat einer landwirtschaftlichen Kulturpflanze wie zum Beispiel Roggen).
- Der Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln ist auf der Fläche ab Ernte der Vorkultur verboten.
- Eine Bodenbearbeitung ist möglich, wenn die Verpflichtung über Aussaat einer Mischung erfüllt wird. Bei Wahl der Selbstbegrünung ist keine Bodenbearbeitung erlaubt.
- Im Brachejahr, darf ab dem 1. September die Aussaat zum Beispiel von Winterweizen oder Zwischenfrüchten vorbereitet und durchgeführt werden, die im laufenden Jahr nicht mehr beerntet werden. Bei Wintergerste oder Winterraps darf dies bereits ab dem 15. August geschehen.
- Der Aufwuchs darf durch Schafe oder Ziegen ab 1. September beweidet werden.
Konzeption der Demofläche
Da die Vorgaben nach GLÖZ8 neu sind und bisher nur wenige bis keine Erfahrungen zu solchen Bracheflächen vorliegen, wurde von Seiten des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) Ansbach in Zusammenarbeit mit dem Betrieb Schmidt aus Warzfelden eine Demofläche angelegt.
Bodenart: lehmiger Sand (lS), AZ: 39
Klima: Durchschnitt der Jahre 1991-2022 (Station Heilsbronn)
- 665 mm Jahresniederschlag
- 9 °C Jahresdurchschnittstemperatur
- 240 Vegetationstage im Durchschnitt
Varianten:
- Selbstbegrünung
- Blühmischung Horrido (Saatstärke: 25kg/ha)
- Blühmischung Hochwild (Saatstärke: 25kg/ha)
- Inkarnatklee + Senf (Saatstärke: 25kg/ha + 2kg/ha)
- Luzerne + Senf (Saatstärke 25kg/ha + 2kg/ha)
- Luzernegras NF1 (Saatstärke 30kg/ha mit 80% Luzerne, 11% Rotschwingel, 9% Wiesenschwingel)
- Luzerne + Inkarnatklee (Saatstärke 20kg/ha +5 kg/ha)
Bei der Auswahl der Komponenten wurde versucht, auf Gräser möglichst zu verzichten.
Die Mischungen sollten möglichst trockentolerant sein und einen massereichen Aufwuchs liefern.
Veranstaltungen und Besichtigungsmöglichkeit
Die Demofläche soll im Zuge von Veranstaltungen begangen werden, um deren Entwicklung zu verfolgen und zu diskutieren.
Erste Demoflächenbegehung durch das AELF AnsbachDas AELF Ansbach lädt alle Interessierten zur ersten Besichtigung der Demoanlage von Stilllegungsflächen auf dem Betrieb Schmidt GbR in Warzfelden ein. Gemeinsam mit dem Betrieb und der Pflanzenbauberatung des AELF Ansbach kann bei der Feldbegehung ausführlich über die verschiedenen Stilllegungsvarianten und die gesetzlichen Vorgaben diskutiert werden.
Die Teilnahme ist kostenfrei. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Die Demofläche steht einzelnen Besuchern ebenfalls jederzeit offen. Interessierte können sich den Versuch gerne anschauen. Eine Anmeldung hierfür ist nicht erforderlich. Die Besucher werden gebeten, sich rücksichtsvoll zu verhalten, nichts zu beschädigen, keine Pflanzen zu entnehmen und die benachbarten landwirtschaftlichen Schläge nicht zu betreten.
Ansprechpartner
AELF Ansbach
Mariusstraße 26
91522 Ansbach
Telefon: 0981 8908-1231
Fax: 0981 8908-1026
E-Mail: poststelle@aelf-an.bayern.de