Mehrfachantrag im Serviceportal iBALIS

Grünland und Felder, dazwischen Bach mit Uferböschungen

© Florian Trykowski

Die Landwirtschaftsverwaltung unterstützt die Antragsteller mit dem Serviceportal iBALIS bei der Antragstellung des Mehrfachantrags.

Bereich Flächenförderung: Aktuelles zur Antragstellung Mehrfachantrag und wichtige Termine

Termine Mehrfachantrag 2026

Die Mehrfachantragsstellung beginnt ab Mitte März und endet am 15.05.2026.
Im Mehrfachantrag können wieder Flächenprämien, Ökoregelungen, die gekoppelten Tierprämien (Mutterkuh, Schafe- und Ziegenprämie) sowie die Auszahlungen für die Agrarumweltmaßnahmen beantragt werden.
Selbstverständlich steht Ihnen das AELF Ansbach mit unserem Beratungsangebot auch bei Fragen gerne zur Verfügung. Neben telefonischen Anfragen beraten wir Sie auch gerne in einem persönlichen Gespräch. Für eine persönliche Beratung vor Ort vereinbaren Sie bitte einen Termin, damit lange Wartezeiten vermieden werden.

Welche Maßnahmen und Förderungen sind für mich sinnvoll und passen zu meinem Betrieb?
GAP-Hotline Bildung & Beratung: 0981/8908 - 1237

Welche Verpflichtungen sind einzuhalten? Welche Maßnahmen kann ich miteinander kombinieren?
GAP-Hotline der Abteilung L1 Förderung: 0981 8908 1139
Sachbearbeiter für Ihre Gemeinde der Abteilung L1 Förderung (Ihren zuständigen Sachbearbeiter finden Sie auf der Startseite in iBALIS)

Wichtige Änderungen und Vereinfachungen für das Jahr 2026:

Öko-Regelungen (ÖR):

ÖR1b/c – Blühstreifen/-flächen auf Ackerland und Dauerkulturen:

  • Die Saatgutmischung darf zusätzlich zu den im Merkblatt genannten Arten auch weitere Arten von Blühpflanzen enthalten. Damit die Saatgutmischung anerkannt werden kann, muss nach wie vor die geforderte Mindestanzahl an Arten in den Saatgutmischungen vorhanden sein.

ÖR1d – Altgrasstreifen in Dauergrünland:

  • Altgrasstreifen sind ab 2026 höchstens in einem Umfang von 20 % einer Dauergrünlandfläche begünstigungsfähig. Ein Altgrasstreifen muss mindestens 0,10 ha groß sein.
  • Die bisherige Regelung, wonach Feldstücke bis zu einer Größe von 0,30 ha vollständig in die ÖR1d einbezogen werden können, auch wenn dabei vom Altgrasstreifen der Höchstflächenanteil von 20 % überschritten wurde, entfällt ab 2026! Eine Beantragung von Feldstücken, die nur aus Altgrasflächen bestehen, ist somit ab 2026 nicht mehr möglich.
  • Es ist ausreichend, wenn eine Beweidung oder eine Mahd des Altgrasstreifens mindestens in jedem zweiten Jahr erfolgt, jedoch nicht vor dem 1. September. Ein Mulchen der Fläche ist nach wie vor nicht zulässig.
  • Der geplante Förderbetrag steigt bei Stufe 1 (1% des Dauergrünlands) auf 1.000 €/ha, bei Stufe 2 (über 1% bis 3%) auf 450 €/ha an. Weiterhin erhalten alle Betriebe immer für das erste Hektar Altgrasstreifen die höchste Förderstufe.
  • Seit dem Jahr 2025 ist bei der Beantragung der ÖR1d Altgrasstreifen ein Nachweis über FAL-BY im Zeitraum 1. bis 30. September erforderlich.
    Vor der Verwendung von FAL-BY wird dringend empfohlen, vor dem Einsatz die aktuelle Version aus dem App-Store / Google-Play-Store zu installieren.

Konditionalität:

GLÖZ 1 Erhalt von Dauergrünland:

  • Ab 2026 dürfen Ökobetriebe und Betriebe mit unter 10 ha LF bei einem Dauergrünlandumbruch für Dritte keine Ersatzflächen mehr zur Verfügung stellen.

GLÖZ 6 Anforderungen zur Mindestbodenbedeckung:

  • Eine Mindestbodenbedeckung ist grundsätzlich auf mind. 80 % der Ackerfläche eines Betriebs vorgeschrieben. Neu ist hierbei eine befristete Ausnahmeregelung zur Bekämpfung der Schilf-Glasflügelzikade unter anderem für Rüben und Kartoffeln. Wenn Flächen in einem bedrohten oder befallenen Gebiet liegen, sind diese einzelnen Flächen von der Verpflichtung der Mindestbodenbedeckung befreit, sofern nach Ernte bis Ende des Antragsjahres keine Folgekultur oder Zwischenfrucht mehr angebaut wird. Die Ausweisung der Befallsgebiete erfolgt durch die Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL).

GLÖZ 7 Fruchtwechsel:

  • Betriebe bis zu 30 ha landwirtschaftlicher Fläche sind von Kontrollen und Sanktionen bei den Fruchtwechselvorgaben nach GLÖZ 7 ausgenommen.
  • Alle Mischkulturen mit Mais zählen ab dem Jahr 2026 zur Hauptkultur Mais.

Vorbereitung Mehrfachantrag: Flächenänderungen und Feldstücksprüfung

Seit Jahresbeginn 2026 sind in der Feldstückskarte im iBALIS neue Orthofotos (Luftbilder) eingespielt. Wir bitten die Antragsteller um Überprüfung und ggf. Anpassung der Feldstücksgrenzen anhand der neuen Luftbilder im Portal iBALIS (Menü Feldstückskarte – Feldstücke prüfen).
Neu seit 2026: Kleinere Flächenänderungen können Sie bei Feldstücke prüfen mit einem Flächenänderungsauftrag an das AELF zur Bearbeitung weitergeben. Diesen Flächenänderungsauftrag können Sie direkt aus dem Dialogfenster beim Feldstücke prüfen erstellen.

Feldstücke ändern - Benutzerhilfe iBALIS Externer Link

Neben den Flächenänderungen können Sie auch in diesem Menü direkt Flächenzugänge und Flächenabgaben melden. Alternativ stehen Ihnen auch weiterhin die Formulare im Förderwegweiser zur Verfügung.

Förderwegweiser - Staatsministerium Externer Link

Planungsschläge aus dem AnbauPlaner können Sie aus der Feldstückskarte heraus exportieren und in Ihre Programme zur Düngebedarfsermittlung übertragen.

Video-Anleitung zum Thema "Feldstücke prüfen" - iBALIS Benutzerhilfe Externer Link

Terminhinweise

  • Endtermin Mehrfachantragsstellung 2026: 15. Mai
  • ÖR 1b „Blühstreifen/-flächen auf Ackerland“: bis spätestens 31. Mai sind die Saatgutrechnungen und ein Saatgutetikett je ausgesäter Mischung einzureichen. Tipp: Lassen Sie Saatgutmischungen für ÖR1b vor der Aussaat vom AELF prüfen. Nach wie vor sind auch nicht zulässige Mischungen für Bayern mit der Bezeichnung ÖR1b erhältlich.
  • Abfischmeldungen für das Jahr 2025 bei Teilnahme an der Maßnahme B58/K76 (Extensive Teichwirtschaft), H41/G41 und H43/G43 (Förderung ökologisch wertvoller Teiche mit Verlandungszone) sind bis 30. April 2026 noch möglich.
  • Antragstellung I80 "Erneuerung von Hecken und Feldgehölzen": ab 2. Mai bis 30. Juni
  • Gekoppelte Prämien für Mutterkühe sowie für Mutterschafe/-ziegen: ab 15. Mai bis 15. August läuft der Haltungszeitraum
  • ÖR 5 „Kennarten in Dauergrünland“: bis 31. August muss der Nachweis von mindestens 4 Kennarten über die App „FAL-BY“ erbracht werden. Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt zu den Öko-Regelungen.

Rückschau Antragsstellung Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) 2026

Obwohl für dieses Jahr keine Verpflichtungen im Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) ausgelaufen sind, verzeichnete das AELF Ansbach mit 475 Eingängen mehr AUKM-Grundanträge als erwartet. Auch bietet die etwas kürzere Verpflichtungsdauer von nur 4 anstatt 5 Jahren mehr Flexibilität. Viele Antragsteller nutzten die Gelegenheit entweder in zusätzliche KULAP-Maßnahmen einzusteigen oder bereits bestehende Maßnahmen mit einem größeren Flächenumfang aufzustocken.

Am häufigsten beantragt wurde heuer die Streifenmaßnahmen K50 „Erosionsschutzstreifen“/ K51 „Biodiversitätsstreifen“ mit zusammen 88 Beantragungen sowie die 2025 neu eingeführte KULAP-Maßnahme K24 „Herbizidverzicht auf Wiesen und Weiden“ mit rund 87 Anträgen. Weiterhin wurden von 85 landwirtschaftlichen Betrieben die Grünlandextensivierungen K16/K17 „Extensive Grünlandnutzung mit Schnittzeitpunkt“ ausgewählt. Weitere Maßnahmen mit hohen Antragszahlen waren K78 „Streuobst – Erschwerte Bewirtschaftung“ sowie K58 „Umwandlung von Acker in Grünland“.

Rund die Hälfte der AUKM-Grundanträge beinhalteten auch Maßnahmen aus dem Vertragsnaturschutzprogramm (VNP).

Ein Einstieg in neue AUKM-Maßnahmen ist wieder 2027 im Zeitraum Januar bis Mitte Februar möglich.

Gerne geben unsere Kolleginnen und Kollegen der Abteilung L1 bei allen Fragen um die Förderung Auskunft und Hilfestellung.

Aktuelle Hinweise

Informationen zum Mehrfachantrag

  • Die Mehrfachantragstellung 2026 endete am 15. Mai 2026.
  • Alle Änderungen und Korrekturen können über die Mitteilungsfunktion erfolgen.
  • Der Antrag kann auch nach dem 15. Mai ganz oder teilweise (z. B. einzelne Flächen) wieder zurückgenommen werden. Bitte nutzen hierzu bevorzugt die Mitteilungsfunktion im iBALIS.

Änderungen und Korrekturen sind bis 30. September möglich

Eingereichte Mehrfachanträge können jederzeit im Mehrfachantrag im Register „Anstehende Aufgaben“ auf Unstimmigkeiten geprüft werden. Es wird empfohlen, regelmäßig die Prüfung im Antrag durchzuführen.
Im Rahmen der Verwaltungskontrollen werden Plausibilitätsprüfungen im Mehrfachantrag - Register „Anstehende Aufgaben“ durchgeführt. Für den Antragsteller besteht die Möglichkeit, hierbei festgestellte Flächenunstimmigkeiten (z. B. Doppelbeantragungen) bis zum 30. September 2026 zu berichtigen.
Unstimmigkeiten sollten bevorzugt über die Mitteilungsfunktion (iBALIS Startseite) korrigiert werden. Alternativ ist auch eine schriftliche Korrektur möglich.

Informationen - Benutzerhilfe iBALIS Externer Link

Einrichten bestätigter Kommunikationskanal und Umstellung auf Zwei-Faktor-Authentifizierung

Beim Einstieg im Serviceportal iBALIS wird zukünftig neben dem bisherigen Passwort ein zweiter Faktor notwendig sein (Zwei-Faktor-Authentisierung). Nach Eingabe des Passwortes wird ein Bestätigungscode an ein weiteres Gerät gesendet werden, z.B. Smartphone, um den Nutzer zweistufig zu überprüfen. Erst wenn sich auch dieses Mittel zur Identitätsbestätigung in Ihrem Besitz befindet, sind Sie in der Lage, die angeforderten Inhalte aufzurufen.
Durch den Einsatz eines zweiten Faktors steigt das Risiko für eine fehlerhafte PIN-Eingabe. Sie können jedoch eine neue PIN direkt per E-Mail anfordern.
Die Anforderung erfolgt in der Anmeldemaske durch Klick auf "PIN vergessen – Passwort Anforderung". Es wird eine Transport-PIN an die in der HI-Tier hinterlegten E-Mail gesendet.
Voraussetzung ist, dass Sie vorab den Kommunikationskanal in HI-Tier bestätigt haben! Wir empfehlen, diese Funktion umgehend einzurichten.
So richten Sie die PIN-Anforderung per E-Mail ein:
Nutzen Sie hierzu das bereitgestellte Hilfevideo und Informationen aus der iBALIS Benutzerhilfe

AnbauPlaner ist wieder verfügbar

Hoch gewachsene Mais- und Getreidebestände auf Feld

© Gleixner, LfL

Mit dem AnbauPlaner können Landwirte ihre Flächennutzung für das kommende Jahr einfach planen und automatisch prüfen lassen, ob wichtige Vorgaben – etwa zur Konditionalität oder zu den Öko-Regelungen – eingehalten werden.  

Serviceportal iBALIS Externer Link

Änderung der Winterbedeckung (GLÖZ6)

Die im Mehrfachantrag angegebene Winterbedeckung (GLÖZ6 - Mindestbodenbedeckung, um vegetationslose Böden in den sensibelsten Zeiten zu vermeiden) auf Ackerflächen stimmt nicht?
Beim Menüpunkt "Anträge/Mehrfachantrag/Änderungen zu Flächendaten" kann bis zum 31.12. die tatsächliche Winterbedeckung erfasst bzw. korrigiert werden.

Flächenmonitoring in der landwirtschaftlichen Förderung – FAL-BY App

FMS-Aufgaben können nur in der FAL-BY App bearbeitet werden.

Flächenmonitoring in der landwirtschaftlichen Förderung - Staatsministerium Externer Link

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.

Reichen Sie Mitteilungen elegant über die Mitteilungsfunktion im iBALIS an das AELF ein.

Die Mitteilungsfunktion ist zentral auf der Startseite von iBALIS integriert. Hier können ganzjährig Mitteilungen, Änderungen und Korrekturen von Anträgen an das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten übermittelt werden. Zu jeder Mitteilung besteht die Möglichkeit, optional ein Dokument hochzuladen. Zulässige Dateiformate sind PDF, JPG und JPEG.

Mitteilungen - iBALIS Benutzerhilfe Externer Link