Portal iBALIS

iBalis Informationssystem

Die Landwirtschaftsverwaltung unterstützt die Antragsteller mit dem Portal iBALIS bei der Antragstellung von Förderprogrammen.

Aktuelles aus der Flächenförderung

Anbau von Erstfrucht und Folgefrucht oder einer Untersaat: Welche Kultur ist im Mehrfachantrag anzugeben?

Wird auf einem Acker beispielsweise Getreide-Ganzpflanzensilage im Juni geerntet und soll anschließend noch Silomais angebaut werden, liegen zwei Nutzungen in einem Jahr auf dem gleichen Acker vor. Hier stellen sich Antragsteller häufig die Frage, welche Kultur im Mehrfachantrag als Hauptkultur anzugeben ist.

  • Wenn also z. B. die Ganzpflanzensilage Anfang Juni geerntet und der Silomais am 22. Juni ausgesät wird, ist der Silomais als Hauptnutzung im MFA zu codieren. Wird allerdings der Silomais erst am 24. Juni gesät, so bleibt der Grünroggen im oben stehenden Zeitraum länger auf der Fläche und folglich ist die Getreide-GPS-Nutzung die Hauptkultur im MFA.
  • Wenn nach der GPS-Ernte vor dem 23. Juni keine weitere Folgefrucht angebaut wird, so bleibt die GPS-Nutzung die Hauptkultur.
  • Eine Untersaat (keine Neuansaat nach der Ernte) von z.B. Kleegras in bestehendes Wintergetreide kann nicht Hauptfrucht werden, auch wenn das GPS vor dem 23. Juni abgeerntet wird. Hier gilt immer die GPS als Hauptfrucht.

Welche Nutzung als Hauptkultur im MFA angerechnet wird, ist maßgeblich u.a. für die Vorgaben zu GLÖZ7-Fruchtwechsel, GLÖZ8-Flächen (Ausnahmereglung, Zwischenfrüchte) und für bestimmte KULAP-Maßnahmen.

Weitere wichtige Neuerungen ab 2024:

Durch das neu eingeführte Flächenmonitorringsystem (FMS) besteht die Möglichkeit, Änderungen zum Mehrfachantrag bis zum 30.09. vorzunehmen. Kürzungen und Sanktionen bei Unstimmigkeiten können somit verhindert werden. In iBALIS informiert Sie das Register "Anstehende Aufgaben" im Mehrfachantrag auch nach dem Absenden des MFA regelmäßig über Hinweise und Unstimmigkeiten. Daher empfiehlt das AELF, zumindest vor dem 31.05. und vor dem 30.09. jeweils dieses Register zu überprüfen.

FAL-BY-App

Mit Hilfe der FAL-BY-App können schnell und einfach Änderungen dem AELF mitgeteilt werden und auch auf Feststellungen durch das FMS geantwortet werden.

Ab 2024 werden zusätzlich die KULAP-Maßnahme K46 "Konservierende Saatverfahren" und die Ökoregelung 5 "Kennarten im Dauergrünland" sowie Nachweise des Umpflügens von Grünland (zur Vermeidung DG-Entstehung) über FAL-BY abgewickelt.
Vor der Verwendung von FAL-BY im Förderjahr 2024 ist das Update auf die aktuelle Version erforderlich! Es wird dringend empfohlen, vor dem Einsatz die aktuelle Version aus dem App-Store / Google-Play-Store zu installieren.

Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Hotlines:

Telefon: 0981 8908-1237
Telefon: 0981 8908-1139

Terminhinweise

Blühstreifen vor Felder und Sträuchern in Landschaft
  • Gekoppelte Prämien für Mutterkühe sowie für Mutterschafe/-ziegen: Ab 15. Mai bis 15. August läuft der Haltungszeitraum für 2024.
  • Öko-Regelung 4 „Dauergrünland-Extensivierung“: Für die Beantragung ist ab 01.01.24 ein GV-Besatz von 0,3 – 1,4 RGV/ha förderfähiges DG im Gesamtbetrieb einzuhalten.
  • Öko-Regelung 5 „Kennarten in Dauergrünland“: Bis 31. August muss der Nachweis von mindestens 4 Kennarten über die App „FAL-BY“ bis erbracht werden. Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt zu den Öko-Regelungen.

Gerne geben unsere Kolleginnen und Kollegen der Abteilung L1 bei allen Fragen um die Förderung Auskunft und Hilfestellung.

Mehrfachantrag 2024 - Änderungen und Korrekturen im Antrag

Sind im Mehrfachantrag/Flächenantrag Änderungen oder Korrekturen notwendig, können diese über die Mitteilungsfunktion oder schriftlich bei Ihrem zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten eingereicht werden.

Mehrfachantrag - Förderwegweiser Staatsministerium Externer Link

Register Anstehende Aufgaben jetzt freigeschaltet

Eingereichte Mehrfachanträge/Flächenanträge können ab sofort auf Unstimmigkeiten geprüft werden (Register "Anstehende Aufgaben").
  • Es wird empfohlen, regelmäßig die Prüfung im Antrag durchzuführen.
  • Das Ergebnis kann unter dem Register "Anstehende Aufgaben" im Antrag abgerufen werden.
  • Unstimmigkeiten können bis zum 30. September 2024 online im Portal iBALIS über die Mitteilungsfunktion korrigiert werden. Die Mitteilungsfunktion ist auf der Startseite aufzurufen. Alternativ ist auch eine schriftliche Korrektur möglich. Informationen dazu finden Sie in der Benutzerhilfe unter

FAL-BY

FMS-Aufgaben können nur in der FAL-BY App bearbeitet werden.

Flächenmonitoring in der landwirtschaftlichen Förderung - Staatsministerium Externer Link

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.

Meldungen zu Tierprämien

Ab sofort kann für die Zahlungen für Mutterkühe und Mutterschafe/-ziegen unter dem Menüpunkt "Meldungen/Anzeigen" die Mitteilung zu Pensionstieren, Abgänge oder Ersatztieren erfasst werden. Weitere Informationen siehe in den Merkblättern: