Portal iBALIS

iBalis Informationssystem

Die Landwirtschaftsverwaltung unterstützt die Antragsteller mit dem Portal iBALIS bei der Antragstellung von Förderprogrammen.

Bereich Flächenförderung: Aktuelles zur Antragstellung MFA und wichtige Termine

Ausnahme für das Jahr 2024 zur Erbringung der 4% Pflichtstilllegungsflächen (GLÖZ8)

Die Bundesregierung hat sich darauf verständigt, die von der Europäischen Kommission vorgeschlagene Ausnahme bei der Umsetzung von Brachflächen (GLÖZ 8) national umzusetzen. In Deutschland können die 4% Stilllegungsflächen im Jahr 2024 auch über den Anbau von Leguminosen und/oder Zwischenfrüchte (Faktor jeweils 1,0) erfüllt werden. Sofern die Bereitstellung der GLÖZ8-Flächen über Leguminosen erbracht werden soll, ist zu beachten, dass die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln auf diesen Leguminosenflächen nicht möglich ist. Darüber hinaus müssen die Auswirkungen auf die freiwilligen Fruchtfolgeprogramme (Ökoregelung 2, KULAP K30 - K34) aufgrund der Verschiebung der Fruchtfolgeanteile beachtet werden.

Falls die GLÖZ8-Flächen über Zwischenfrüchte erbracht werden sollen, ist zu beachten, dass ein gut etablierter Zwischenfruchtbestand in den Monaten Oktober bis Dezember 2024 auf den entsprechenden Flächen vorhanden sein muss. Vorgaben über die Art der Zwischenfrüchte (Reinsaat, Mischungen) sind bislang nicht vorgesehen. Die Ausnahmeregelung steht noch unter Vorbehalt und muss rechtsverbindlich noch Ende März im Bundesrat verabschiedet werden. Nach aktuellem Stand gilt die Ausnahmeregelung ausschließlich für das Anbaujahr 2024.
Weitere Informationen wird das AELF zeitnah an den MFA-Infoabenden mitteilen (Termine siehe unten).
Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Hotlines:
0981/8908-1237
0981/8908-1139

Mehrfachantrag 2024 - Info-Abende des AELF Ansbach

Blühstreifen vor Felder und Sträuchern in Landschaft
Der Mehrfachantragsstellung beginnt ab Mitte März und endet am 15.05.2024.
Im Mehrfachantrag können wieder Flächenprämien, Ökoregelungen, die gekoppelten Tierprämien (Mutterkuh, Schafe- und Ziegenprämie) sowie die Auszahlungen für die Agrarumweltmaßnahmen beantragt werden.

Das AELF Ansbach bietet hierzu folgende Infoveranstaltungen an:

Eine Anmeldung zu den einzelnen Terminen ist nicht erforderlich.
Selbstverständlich steht Ihnen das AELF Ansbach mit seinem Beratungsangebot auch bei Fragen gerne zur Verfügung. Neben telefonischen Anfragen beraten wir Sie auch gerne in einem persönlichen Gespräch. Für eine persönliche Beratung vor Ort vereinbaren Sie bitte einen Termin, damit lange Wartezeiten vermieden werden.
Welche Maßnahmen sind für mich sinnvoll und passen zu meinem Betrieb?

GAP-Hotline Bildung & Beratung: 0981/8908 - 1237

Welche Verpflichtungen sind einzuhalten? Welche Maßnahmen kann ich miteinander kombinieren?

GAP-Hotline der Abteilung L1 Förderung: 0981/8908 - 1139
Sachbearbeiter für Ihre Gemeinde der Abteilung L1 Förderung
(Ihren zuständigen Sachbearbeiter finden Sie auf der Startseite in iBalis)

Nähere Informationen zur Ausgestaltung zum MFA 2024 finden Sie auch unter:

Förderwegweiser STMELF Externer Link

Terminhinweise KULAP und Öko-Regelungen

Für die Beantragung der Öko-Regelung 4 „Dauergrünland-Extensivierung“ ist ab 01.01.24 ein GV-Besatz von 0,3 – 1,4 RGV/ha förderfähiges DG im Gesamtbetrieb einzuhalten.
Hinweis: über Änderungen und Anpassungen bei den Ökoregelungen informieren wir Sie zur Mehrfachantragsstellung 2024 im März.
Bitte beachten Sie die Abgabefrist der Abfischmeldungen bis zum 30. April 2024 für das Jahr 2023 bei Teilnahme an B58/K76 (Extensive Teichwirtschaft), H41/G41 und H43/G43 (Förderung ökologisch wertvoller Teiche mit Verlandungszone)

Gerne geben unsere Kolleginnen und Kollegen der Abteilung L1 bei allen Fragen um die Förderung Auskunft und Hilfestellung.

Mehrfachantrag 2024 - Antragstellung bis 15. Mai 2024 möglich

Der Mehrfachantrag in iBALIS ist freigeschaltet. Antragsdaten können eingegeben und abgeschickt werden. Es besteht auch die Möglichkeit, einen bereits abgeschickten Antrag aufgrund von Korrekturen zurückzuziehen und erneut abzusenden. Die Merkblätter, die Anleitung zum Ausfüllen des Flächen- und Nutzungsnachweises sowie alle wichtigen Formulare etc. finden Sie im Förderwegweiser. Die Antragstellung ist bis zum 15. Mai 2024 online über das Portal iBALIS möglich.
Die Merkblätter, die Anleitung zum Ausfüllen des Flächen- und Nutzungsnachweis sowie alle wichtigen Formulare etc. finden Sie im Förderwegweiser.

Mehrfachantrag - Förderwegweiser Staatsministerium Externer Link

Rechtzeitig zum Beginn der Antragstellung erhalten alle Landwirte und Landwirtinnen ein Anschreiben mit einem angebotenen Termin. Dieser kann persönlich bei Vorsprache am AELF sowie über die Hotline erfolgen. Bei Bedarf können Sachbearbeiter direkt Hilfe über eine Bildschirmfreigabe leisten. Häufig finden sich die Antworten zu Fragen in der Benutzerhilfe oder in den angebotenen Erklärvideos.
Der Aufruf erfolgt über das ?-Symbol rechts oben im Portal oder über

www.hilfe.ibalis.bayern.de. Externer Link

Neu im Mehrfachantrag:
Alle vorzulegenden Nachweise und Unterlagen können direkt im Register „Anlagen“ hochgeladen werden.

Mitteilungen an das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Über die Mitteilungsfunktion können ganzjährig Miteilungen, Änderungen und Korrekturen von Anträgen dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten übermittelt werden. Zu jeder Mitteilung kann optional ein Dokument (zugelassene Dateiformate: PDF, JPG und JPEG) hochgeladen werden. Das Anliegen sollte dabei möglichst exakt beschrieben werden.

Informationen zur Mitteilungsfunktion - iBALIS-Benutzerhilfe Externer Link