Mehrfachantrag im Serviceportal iBALIS
© Florian Trykowski
Die Landwirtschaftsverwaltung unterstützt die Antragsteller mit dem Serviceportal iBALIS bei der Antragstellung des Mehrfachantrags.
Bereich Flächenförderung: Aktuelles zur Antragstellung Mehrfachantrag und wichtige Termine
Termine Mehrfachantrag 2026
Im Mehrfachantrag können wieder Flächenprämien, Ökoregelungen, die gekoppelten Tierprämien (Mutterkuh, Schafe- und Ziegenprämie) sowie die Auszahlungen für die Agrarumweltmaßnahmen beantragt werden.
Welche Maßnahmen und Förderungen sind für mich sinnvoll und passen zu meinem Betrieb?
GAP-Hotline Bildung & Beratung: 0981/8908 - 1237
Welche Verpflichtungen sind einzuhalten? Welche Maßnahmen kann ich miteinander kombinieren?
GAP-Hotline der Abteilung L1 Förderung: 0981 8908 1139
Sachbearbeiter für Ihre Gemeinde der Abteilung L1 Förderung (Ihren zuständigen Sachbearbeiter finden Sie auf der Startseite in iBALIS)
Wichtige Änderungen und Vereinfachungen für das Jahr 2026:
Öko-Regelungen (ÖR):
ÖR1b/c – Blühstreifen/-flächen auf Ackerland und Dauerkulturen:
- Die Saatgutmischung darf zusätzlich zu den im Merkblatt genannten Arten auch weitere Arten von Blühpflanzen enthalten. Damit die Saatgutmischung anerkannt werden kann, muss nach wie vor die geforderte Mindestanzahl an Arten in den Saatgutmischungen vorhanden sein.
ÖR1d – Altgrasstreifen in Dauergrünland:
- Altgrasstreifen sind ab 2026 höchstens in einem Umfang von 20 % einer Dauergrünlandfläche begünstigungsfähig. Ein Altgrasstreifen muss mindestens 0,10 ha groß sein.
- Die bisherige Regelung, wonach Feldstücke bis zu einer Größe von 0,30 ha vollständig in die ÖR1d einbezogen werden können, auch wenn dabei vom Altgrasstreifen der Höchstflächenanteil von 20 % überschritten wurde, entfällt ab 2026! Eine Beantragung von Feldstücken, die nur aus Altgrasflächen bestehen, ist somit ab 2026 nicht mehr möglich.
- Es ist ausreichend, wenn eine Beweidung oder eine Mahd des Altgrasstreifens mindestens in jedem zweiten Jahr erfolgt, jedoch nicht vor dem 1. September. Ein Mulchen der Fläche ist nach wie vor nicht zulässig.
- Der geplante Förderbetrag steigt bei Stufe 1 (1% des Dauergrünlands) auf 1.000 €/ha, bei Stufe 2 (über 1% bis 3%) auf 450 €/ha an. Weiterhin erhalten alle Betriebe immer für das erste Hektar Altgrasstreifen die höchste Förderstufe.
- Seit dem Jahr 2025 ist bei der Beantragung der ÖR1d Altgrasstreifen ein Nachweis über FAL-BY im Zeitraum 1. bis 30. September erforderlich.
Vor der Verwendung von FAL-BY wird dringend empfohlen, vor dem Einsatz die aktuelle Version aus dem App-Store / Google-Play-Store zu installieren.
Konditionalität:
GLÖZ 1 Erhalt von Dauergrünland:
- Ab 2026 dürfen Ökobetriebe und Betriebe mit unter 10 ha LF bei einem Dauergrünlandumbruch für Dritte keine Ersatzflächen mehr zur Verfügung stellen.
GLÖZ 6 Anforderungen zur Mindestbodenbedeckung:
- Eine Mindestbodenbedeckung ist grundsätzlich auf mind. 80 % der Ackerfläche eines Betriebs vorgeschrieben. Neu ist hierbei eine befristete Ausnahmeregelung zur Bekämpfung der Schilf-Glasflügelzikade unter anderem für Rüben und Kartoffeln. Wenn Flächen in einem bedrohten oder befallenen Gebiet liegen, sind diese einzelnen Flächen von der Verpflichtung der Mindestbodenbedeckung befreit, sofern nach Ernte bis Ende des Antragsjahres keine Folgekultur oder Zwischenfrucht mehr angebaut wird. Die Ausweisung der Befallsgebiete erfolgt durch die Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL).
GLÖZ 7 Fruchtwechsel:
- Betriebe bis zu 30 ha landwirtschaftlicher Fläche sind von Kontrollen und Sanktionen bei den Fruchtwechselvorgaben nach GLÖZ 7 ausgenommen.
- Alle Mischkulturen mit Mais zählen ab dem Jahr 2026 zur Hauptkultur Mais.
Vorbereitung Mehrfachantrag: Flächenänderungen und Feldstücksprüfung
Video-Anleitung zum Thema "Feldstücke prüfen" - iBALIS Benutzerhilfe
Terminhinweise
- Endtermin Mehrfachantragsstellung 2026: 15. Mai
- ÖR 1b „Blühstreifen/-flächen auf Ackerland“: bis spätestens 31. Mai sind die Saatgutrechnungen und ein Saatgutetikett je ausgesäter Mischung einzureichen. Tipp: Lassen Sie Saatgutmischungen für ÖR1b vor der Aussaat vom AELF prüfen. Nach wie vor sind auch nicht zulässige Mischungen für Bayern mit der Bezeichnung ÖR1b erhältlich.
- Abfischmeldungen für das Jahr 2025 bei Teilnahme an der Maßnahme B58/K76 (Extensive Teichwirtschaft), H41/G41 und H43/G43 (Förderung ökologisch wertvoller Teiche mit Verlandungszone) sind bis 30. April 2026 noch möglich.
- Antragstellung I80 "Erneuerung von Hecken und Feldgehölzen": ab 2. Mai bis 30. Juni
- Gekoppelte Prämien für Mutterkühe sowie für Mutterschafe/-ziegen: ab 15. Mai bis 15. August läuft der Haltungszeitraum
- ÖR 5 „Kennarten in Dauergrünland“: bis 31. August muss der Nachweis von mindestens 4 Kennarten über die App „FAL-BY“ erbracht werden. Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt zu den Öko-Regelungen.
Rückschau Antragsstellung Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) 2026
Am häufigsten beantragt wurde heuer die Streifenmaßnahmen K50 „Erosionsschutzstreifen“/ K51 „Biodiversitätsstreifen“ mit zusammen 88 Beantragungen sowie die 2025 neu eingeführte KULAP-Maßnahme K24 „Herbizidverzicht auf Wiesen und Weiden“ mit rund 87 Anträgen. Weiterhin wurden von 85 landwirtschaftlichen Betrieben die Grünlandextensivierungen K16/K17 „Extensive Grünlandnutzung mit Schnittzeitpunkt“ ausgewählt. Weitere Maßnahmen mit hohen Antragszahlen waren K78 „Streuobst – Erschwerte Bewirtschaftung“ sowie K58 „Umwandlung von Acker in Grünland“.
Rund die Hälfte der AUKM-Grundanträge beinhalteten auch Maßnahmen aus dem Vertragsnaturschutzprogramm (VNP).
Ein Einstieg in neue AUKM-Maßnahmen ist wieder 2027 im Zeitraum Januar bis Mitte Februar möglich.
Aktuelle Hinweise
Informationen zum Mehrfachantrag
AnbauPlaner ist wieder verfügbar
© Gleixner, LfL
Mit dem AnbauPlaner können Landwirte ihre Flächennutzung für das kommende Jahr einfach planen und automatisch prüfen lassen, ob wichtige Vorgaben – etwa zur Konditionalität oder zu den Öko-Regelungen – eingehalten werden.
Änderung der Winterbedeckung (GLÖZ6)
Beim Menüpunkt "Anträge - Änderungen zu Flächendaten" kann bis zum 31.12. die tatsächliche Winterbedeckung erfasst werden.
Flächenmonitoring in der landwirtschaftlichen Förderung – FAL-BY App
Flächenmonitoring in der landwirtschaftlichen Förderung - Staatsministerium
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unser Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.


