Förderung

Von Agrarumweltmaßnahmen bis Zahlungsansprüche: wichtige Infos rund um die landwirtschaftliche Förderung.

Meldungen

Antragstellung für 2023/2024 im Juni 2023
Bayerisches Tierwohlprogramm

Mastbulle im Außenklimastall

Die Antragstellung für das bayerische Tierwohlprogramm (BayProTier) 2023/2024 ist ausschließlich im Juni 2023 möglich. Neben der Ferkelerzeugung ist erstmalig auch die Antragstellung für Schweinemast, Bullenmast sowie Rinderaufzucht möglich. Die Antragstellung erfolgt online über iBALIS. Der Verpflichtungszeitraum beträgt ein Jahr. Ziel des Programmes ist es, mehr Tierwohl in unsere Ställe zu bringen.  Mehr

Antragstellung für Mai 2023 geplant
Vorabinformationen zum Agrarinvestitionsförderprogramm

Rohre und Ziegel vor einer Baustelle

© PeJo - Fotolia.com

Zurzeit ist keine AFP-Antragstellung möglich, da die Richtlinie noch genehmigt werden muss. Die Wiedereröffnung der Antragstellung ist für Mai 2023 geplant. Die Antragstellung wird auf ein Onlineverfahren im iBALIS umgestellt. Bei den bekannten Fördersätzen werden keine Änderungen erwartet.  Mehr

Was kommt auf die Landwirte zu?
Erklärvideos zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP)

Gezeichnetes Bild: 3 Personen stehen auf Feld vor Traktor, Bauernhof, Bäumen und Bergen

Das Staatsministerium gibt in fünf Erklärfilmen eine kurze Übersicht der wichtigsten Punkte der neuen GAP. 

Erklärvideos - Staatsministerium Externer Link

Konditionalität 2023

Bild mit Broschüren der Konditionalität 2023

Die Broschüre informiert über die einzuhaltenden Verpflichtungen der Konditionalität. Verbindlich sind ausschließlich die jeweils gültigen Rechtsnormen. Die Bayerische Staatsregierung erfüllt somit ihre Informationspflicht. 

Informationsbroschüre - Staatsministerium Externer Link

Neue Richtlinie
Bayerisches Sonderprogramm Landwirtschaft (BaySL)

Für das BaySL können wieder Förderanträge gestellt werden. Die neue BaySL-Richtlinie trat mit Wirkung zum 01.03.2022 in Kraft. Eine wesentliche Neuerung ist die Anhebung des Fördersatzes von 30 % auf 40 % bei der Umstellung von Anbinde- auf Laufstallhaltung in der Milchkuhhaltung.  

Informationen zum Programm und Antragsformulare - Staatsministerium Externer Link

Förderantragstellung startet im Frühjahr 2023 wieder
Bayerisches Sonderprogramm Landwirtschaft Digital (BaySL Digital)

Drohne über Weinreben

Für Landwirte, die z. B. in Agrarsoftware, chemiefreie Beikrautregulierung oder in Sensorik in der Tierhaltung investieren wollen, ist die Förderantragstellung wieder möglich. Nach der neuen Förderrichtlinie können auch drohnengetragene Sensorik/Aktorik zur Pflanzen­bestandsanalyse und Ausbringung von Nützlingen sowie digitale Optimierungs­maßnahmen zur Effizienzsteigerung von Bewässerungsanlagen gefördert werden. Die Antragstellung erfolgt online über das Serviceportal iBALIS.  

Förderwegweiser - Staatsministerium Externer Link