Förderung
Von Agrarumweltmaßnahmen bis Zahlungsansprüche: wichtige Infos rund um die landwirtschaftliche Förderung.
Meldungen
Antragstellung für 2023/2024 im Juni 2023
Bayerisches Tierwohlprogramm

Die Antragstellung für das bayerische Tierwohlprogramm (BayProTier) 2023/2024 ist ausschließlich im Juni 2023 möglich. Neben der Ferkelerzeugung ist erstmalig auch die Antragstellung für Schweinemast, Bullenmast sowie Rinderaufzucht möglich. Die Antragstellung erfolgt online über iBALIS. Der Verpflichtungszeitraum beträgt ein Jahr. Ziel des Programmes ist es, mehr Tierwohl in unsere Ställe zu bringen. Mehr
Antragstellung für Mai 2023 geplant
Vorabinformationen zum Agrarinvestitionsförderprogramm

© PeJo - Fotolia.com
Zurzeit ist keine AFP-Antragstellung möglich, da die Richtlinie noch genehmigt werden muss. Die Wiedereröffnung der Antragstellung ist für Mai 2023 geplant. Die Antragstellung wird auf ein Onlineverfahren im iBALIS umgestellt. Bei den bekannten Fördersätzen werden keine Änderungen erwartet. Mehr
Was kommt auf die Landwirte zu?
Erklärvideos zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP)

Das Staatsministerium gibt in fünf Erklärfilmen eine kurze Übersicht der wichtigsten Punkte der neuen GAP.
Konditionalität 2023

Die Broschüre informiert über die einzuhaltenden Verpflichtungen der Konditionalität. Verbindlich sind ausschließlich die jeweils gültigen Rechtsnormen. Die Bayerische Staatsregierung erfüllt somit ihre Informationspflicht.
Neue Richtlinie
Bayerisches Sonderprogramm Landwirtschaft (BaySL)
Für das BaySL können wieder Förderanträge gestellt werden. Die neue BaySL-Richtlinie trat mit Wirkung zum 01.03.2022 in Kraft. Eine wesentliche Neuerung ist die Anhebung des Fördersatzes von 30 % auf 40 % bei der Umstellung von Anbinde- auf Laufstallhaltung in der Milchkuhhaltung.
Informationen zum Programm und Antragsformulare - Staatsministerium
Förderantragstellung startet im Frühjahr 2023 wieder
Bayerisches Sonderprogramm Landwirtschaft Digital (BaySL Digital)

Für Landwirte, die z. B. in Agrarsoftware, chemiefreie Beikrautregulierung oder in Sensorik in der Tierhaltung investieren wollen, ist die Förderantragstellung wieder möglich. Nach der neuen Förderrichtlinie können auch drohnengetragene Sensorik/Aktorik zur Pflanzenbestandsanalyse und Ausbringung von Nützlingen sowie digitale Optimierungsmaßnahmen zur Effizienzsteigerung von Bewässerungsanlagen gefördert werden. Die Antragstellung erfolgt online über das Serviceportal iBALIS.