Landwirtschaft
Unsere Region prägen rund 3.700 landwirtschaftliche Betriebe. Die durchschnittliche Betriebsgröße im Landkreis liegt bei rund 31 Hektar.
Die gesamte landwirtschaftlich genutzte Fläche beträgt 115.055 Hektar. Davon sind 78.331 Hektar Ackerfläche, 36.018 Hektar Dauergrünland und 706 Hektar sonstige Kulturen. Wichtigste Anbaukulturen sind Getreide und Mais.
Meldungen
Angebot der LfL
Teichwirtschaftliche Fortbildungskurse

© K.-U. Häßler - Fotolia.com
An der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft, Institut für Fischerei, Außenstelle für Karpfenteichwirtschaft Höchstadt, finden jeweils im Januar und Februar teichwirtschaftliche Fortbildungsveranstaltungen statt. Die Anmeldung dazu sollte baldmöglichst, jedoch spätestens eine Woche vor der jeweiligen Veranstaltung, erfolgen.
Online-Infoveranstaltungen
Grüner Montagabend

© Dr. Doris Jensch
Im Rahmen des "Grünen Montagabends" der mittelfränkischen Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten informieren wir Sie in Online-Veranstaltungen zu Fachthemen. Mehr
Nicht nur für Rebhühner
Wichtige Lebensräume erhalten

© C. Janko, LfL
Naturnah gepflegte Wegränder, Uferstreifen, Hecken und Feldraine werden häufig als unordentlich empfunden, obwohl sie ein wesentlicher Baustein für die Artenvielfalt in unserer Agrarlandschaft sind und ganz automatisch natürliche Vernetzungsstrukturen bilden. Mehr
Umsetzung startet Ende 2024
Naturschutzgroßprojekt "Lebensraum Mittelfränkisches Altmühltal"

Kiebitz Altvogel, © Dirk Ullmann
7,5 Millionen Euro gibt es für das größte Wiesenbrütergebiet Süddeutschlands. Mehr
Hochwasser 2024 in Bayern
Aktuelles für Stadt und Landkreis Ansbach
Die Gebiete Stadt und Landkreis Ansbach sind von den Hochwasserereignissen 2024 glücklicherweise nur in geringem Umfang betroffen. Falls Sie dennoch durch Schäden aufgrund der Hochwasserkatastrophe in den letzten Tagen betroffen sind, wenden Sie sich bitte an unsere Hotlines: 0981/8908-1237 und 0981/8908-1139.
Erntemaschinen, besonders Mähdrescher
Ausnahmegenehmigungen jetzt beantragen

© PantherMedia / vschlichting
Die Regierung der Oberpfalz erteilt bayernweit Ausnahmegenehmigungen gem. § 70 StVZO. Sie empfiehlt, die Unterlagen der Fahrzeuge zu prüfen und Verlängerungsanträge schon jetzt im Winter zu stellen - selbst wenn die Ausnahmegenehmigung erst im Laufe des Jahres ausläuft. Sie ersparen sich Wartezeiten bei den technischen Diensten (z. B. TÜV) und bei der Regierung der Oberpfalz und können kurzfristig reagieren, wenn das Wetter erntetauglich ist.
Neu
AnbauPlaner im Serviceportal iBALIS

© Birgit Gleixner, LfL
Der Anbauplaner ist die ideale Lösung für Bayerns Landwirte, um die Anbauplanung für das kommende Jahr effizient und unkompliziert zu gestalten. Er ermöglicht den Überblick über die angebauten Kulturen und erleichtert die Einhaltung der Vorgaben für verschiedene flächenbezogene Förderungen.
Hochwasser und Starkregen 2024
Schadensgebiete einsehen / Hilfsprogramm

Schadensgebiete
Unwetter Ende Mai und Anfang Juni 2024 haben in Teilen Bayerns erhebliche Schäden durch Überschwemmungen verursacht. Das "Hilfsprogramm Soforthilfe Hochwasser 2024" soll diese für Unternehmen der Landwirtschaft einschließlich Gartenbau und Fischerei teilweise ausgleichen. Die Antragstellung bei Ihrem zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ist bis zum 30.06.2025 möglich. Zahlungsanträge unter anderem bei Gebäudeschäden sind grundsätzlich bis zum 31.12.2025 möglich.
Informationen zur Antragsstellung - Staatsministerium
Hinweise zu Hochwasserschäden auf landwirtschaftlich genutzten Flächen - LfL
Aktivierung erforderlich
Durch das Klicken auf diesen Text werden in Zukunft YouTube-Videos im gesamten Internetauftritt eingeblendet.Aus Datenschutzgründen weisen wir darauf hin, dass nach der dauerhaften Aktivierung Daten an YouTube übermittelt werden.
Auf unserer Seite zum Datenschutz erhalten Sie weitere Informationen und können diese Aktivierung wieder rückgängig machen.
GülleAppBayern
Digitale Lösung schafft mehr Klarheit und Rechtssicherheit

© LfL
Die neue GülleAppBayern unterstützt Landwirtinnen und Landwirte einfach, schnell und rechtssicher dabei, wie die Ausbringung von Rindergülle ab dem 1. Februar 2025 erfolgen kann. Sie kann mit beliebigen Endgeräten (PC, Smartphone, Tablet etc.) bedient werden. Die App gibt u.a. Auskunft über alle von der bodennahen Gülleausbringung befreiten Flächen eines Betriebs oder zulässige Ausbringzeiten von Rindergülle auf Grünland.
GülleAppBayern (für Betriebe mit Betriebsnummer und HIT-Pin)