Aktionsplan Kupierverzicht
Vorlage eines Maßnahmenplans bis zum 15.11.2021

Umsetzung des Nationalen Aktionsplans in Bezug auf das Schwänzekupieren beim Schwein
Das routinemäßige Kupieren von Schweineschwänzen, um Schwanzbeißen zu verhindern, ist durch EU-Recht bereits seit 1991 verboten. Daher müssen seit dem Jahr 2019 alle Betriebe, die Schweine mit kupiertem Schwanz halten, jährlich eine Tierhaltererklärung ausfüllen. In dieser Tierhaltererklärung muss basierend auf einer entsprechenden Risikoanalyse und der Erhebung von Schwanz- und Ohrenverletzungen dargelegt werden, warum aufgrund der Rahmenbedingungen in dem Betrieb derzeit nicht auf das Kupieren verzichtet werden kann.
Alternativ können die Betriebe auch in den Kupierverzicht einsteigen und zunächst mit einer sogenannten "Kontrollgruppe" unkupierter Tiere (im Mastbetrieb mind. 1 % der Tierplätze) Erfahrungen sammeln. Bei der unkupierten Kontrollgruppe sind ebenfalls Ohr- und Schwanzverletzungen zu erheben und ggf. geeignete Optimierungsmaßnahmen zu ergreifen, wenn Probleme auftreten.
In dem Zeitraum seit 2019 mussten die Betriebsleiter an Hand der Ergebnisse ihrer Risikoanalyse Maßnahmen in ihrem Betrieb ergreifen, um das Risiko für Ohr- und Schwanzbeißen zu minimieren.
Handlungsbedarf bei mehr als 2 % Schwanz- und Ohrverletzungen
Sind in der Risikobeurteilung für die Jahre 2020 und 2021 über 2 % Schwanz- und Ohrverletzungen festgestellt worden, so muss nun neben der "2a-Einstufung" in der Tierhaltererklärung ein schriftlicher Maßnahmenplan erstellt werden. Dieser Plan hat weitergehende, umsetzbare Maßnahmen zur Risikominimierung des Ohr- und Schwanzbeißens für den Betrieb zu enthalten, um zukünftig das Auftreten von Ohren-/Schwanzbeißen zu vermindern.
Der Maßnahmenplan soll die anhaltende Unerlässlichkeit des Kupierens und/oder des Haltens kupierter Schweine für den jeweiligen Betrieb darlegen. Es sollen die bereits getroffenen Maßnahmen der vergangenen Jahre bewertet und eine Wichtung der betriebsinternen Risikofaktoren vorgenommen werden, um so geeignete Maßnahmen priorisiert ausarbeiten zu können. Die Plausibilität der Maßnahmen hinsichtlich der zukünftigen Vermeidung des Auftretens von Schwanz-/Ohrenbeißen steht dabei im Vordergrund.
Langfristiges Ziel ist daher die Sicherstellung eines fortwährenden Prozesses der Optimierung der Haltungsbedingungen, bis eine Haltung von Schweinen mit intakten Schwänzen möglich ist.
Wie erstellt man einen Maßnahmenplan?
Zur Erstellung des Maßnahmenplans kann ein Musterformular verwenden. Der Maßnahmenplan sollte möglichst mit einem Tierarzt oder landwirtschaftlichen Berater gemeinsam erstellt werden, für jede Nutzungsgruppe separat.
Der erarbeitete Maßnahmenplan ist bis spätestens 15.11.2021 an das zuständige Veterinäramt zu übermitteln.
Hilfestellung für die Ausarbeitung geeigneter Maßnahmen finden Sie unter:
www.aktionsplankupierverzicht.bayern.de (Rubrik Maßnahmenplan oder Download Formulare)
oder unter
Ansprechpartner
Bernhard Meyer
AELF Ansbach
Kaltengreuther Straße 1
91522 Ansbach
Telefon: 0981 8908-2110
Fax: 0981 8908-1026
E-Mail: poststelle@aelf-an.bayern.de
AELF Ansbach
Kaltengreuther Straße 1
91522 Ansbach
Telefon: 0981 8908-2110
Fax: 0981 8908-1026
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