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iBalis Informationssystem

Die Abteilung L1 informiert über Neuigkeiten und wichtige Termine im Bereich der landwirtschaftlichen Flächenförderung.

Wichtig im September / Oktober 2023

Aktuelle Termine

  • Für die Beantragung der Öko-Regelung 4 „Dauergrünland-Extensivierung“ im Mehrfachantrag 2023 ist ab 01.01.23 bis 30.09.23 ein GV-Besatz von 0,3 – 1,4 RGV/ha förderfähiges DG im Gesamtbetrieb einzuhalten.
  • KULAP-Maßnahmen B35 und B36 „Winterbegrünung mit Zwischenfrüchten/Wildsaaten“: Bis 01. Oktober ist die Meldung der in die Förderung einbezogenen Flächen erforderlich.
  • KULAP-Nährstoffsaldo ist bis 02. November online im iBALIS zu erstellen.

MFA-Register „Öko-Regelungen Konditionalität“ freigeschaltet

Das MFA-Register „Öko-Regelungen Konditionalität“ mit Ergebnissen zur Überprüfung der Öko-Regelungen und Konditionalitäten wurde freigeschaltet.
Hier erhalten Sie eine Zusammenstellung der wichtigsten Ergebnisse zur Überprüfung der GLÖZ-Auflagen und Öko-Regelungen im aktuellen Förderjahr. Aktuell stehen wertvolle Angaben zu GLÖZ 8 (Stilllegungsflächen), GLÖZ 5 (Flächen im Erosionskataster) und GLÖZ 6 (Mindestbodenbedeckung) zur Verfügung. Auch können die Ergebnisse als Grundlage für die weitere Anbauplanung für das Jahr 2024 herangezogen werden.

Ab sofort können eingereichte Mehrfachanträge auf Unstimmigkeiten geprüft werden

  • Es wird empfohlen, regelmäßig die Prüfung im Antrag durchzuführen.
  • Das Ergebnis kann unter dem Register "Anstehende Aufgaben" im Antrag abgerufen werden.
  • Zusätzlich werden hier Hinweise gegeben, z.B. dass ein Nutzungsschlag im Folgejahr eine andere Nutzung haben muss, um die GLÖZ 7-Vorgabe „Fruchtwechsel“ einzuhalten!
  • Unstimmigkeiten können bis zum 30. September 2023 online im Portal iBALIS über die Mitteilungsfunktion korrigiert werden. Die Mitteilungsfunktion ist auf der Startseite aufzurufen. Alternativ ist auch eine schriftliche Korrektur möglich.

Wir empfehlen dringend jedem Antragsteller, die beiden Register „Öko-Regelungen Konditionalität“ und „Anstehende Aufgaben" im MFA noch vor dem 30. September anzuschauen!

Planungsprogramm zu GLÖZ7 Fruchtwechsel steht zur Verfügung

Ab dem Antragsjahr 2024 müssen antragstellende Betriebe die Vorgaben des Fruchtwechsels (GLÖZ7) einhalten. Um Antragstellern mit enger Fruchtfolge eine Hilfestellung für deren Anbauplanung des Jahres 2024 zu geben, wurde vom Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten eine Excel-Anwendung entwickelt und auf der Homepage zur Verfügung gestellt unter:

Einhaltung der Vorgaben zum Fruchtwechsel (GLÖZ7) - Staatsministerium Externer Link

Damit können die Daten der Vorjahre (2022 und 2023) entweder manuell erfasst oder aus iBALIS geladen und in die Anwendung übertragen werden. Nach der Erfassung der geplanten Nutzung aller Flächen, gibt die Anwendung aus, ob der Betrieb ggf. von der Vorgabe befreit ist und falls nicht, ob die Vorgabe des Fruchtwechsels eingehalten wird.

Lagerung von Holz auf, in die Förderung einbezogenen Flächen

Die Lagerung von Holz auf Dauergrünland ist außerhalb der Vegetationsperiode grundsätzlich möglich; ebenso auf Ackerland im Zeitraum ab Ernte bis zur nächsten Bestellung der Fläche. Über Winter ist somit auch eine mehrwöchige bis mehrmonatige Lagerung von z.B. von Holz möglich, sofern die landwirtschaftliche Tätigkeit nicht stark eingeschränkt wird.
Während der Vegetationsperiode darf die Lagerdauer auf Dauergrünland einen Zeitraum von 14 aufeinanderfolgenden Tagen oder insgesamt nicht mehr als 21 Tagen im Kalenderjahr überschreiten.
Sollten im Einzelfall auf Grund außergewöhnlicher Umstände (z.B. hoher Lagerraumbedarf für Schadholz wegen Borkenkäferbefall) eine längere Lagerdauer notwendig sein, kann ein Antrag auf Fall höherer Gewalt gestellt werden. Bitte nehmen Sie hierzu frühzeitig Kontakt mit dem AELF Ansbach auf.

Gerne geben unsere Kolleginnen und Kollegen der Abteilung L1 bei allen Fragen um die Förderung Auskunft und Hilfestellung.

FAL-BY-App

Mit der mobilen App für landwirtschaftliche Förderung können georeferenzierte Fotos von landwirtschaftlichen Parzellen aufgenommen, zugeordnet und übermittelt werden. Die App wurde als Ergänzung zu iBALIS für Android und iOS entwickelt und ist auch offline verfügbar.

Nutzen Sie die Funktionen von FAL-BY,

  • indem Sie KULAP-Maßnahmen einfach dokumentieren,
  • bei unklaren Beobachtungen schnell reagieren,
  • schon während des Jahres (z. B. beim Mähen) landwirtschaftliche Tätigkeiten dokumentieren,
  • Änderungen der Flächennutzung unkompliziert melden.

Aktivierung erforderlichYouTube-Logo

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Aus Datenschutzgründen weisen wir darauf hin, dass nach der dauerhaften Aktivierung Daten an YouTube übermittelt werden.
Auf unserer Seite zum Datenschutz erhalten Sie weitere Informationen und können diese Aktivierung wieder rückgängig machen.
FAL-BY - die Foto-App für landwirtschaftliche Förderung in Bayern

Neu: Ganzjährig Mitteilungen an das AELF über Mitteilungsfunktion in iBALIS

Die Mitteilungsfunktion aus dem Mehrfachantrag wurde auf der iBALIS Startseite zentral integriert.Somit können ganzjährig Miteilungen, Änderungen und Korrekturen von Anträgen dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten elektronisch übermittelt werden. Zu jeder Mitteilung kann optional ein Dokument (zugelassene Dateiformate: PDF, JPG und JPEG) hochgeladen werden.Das Anliegen sollte dabei möglichst exakt beschrieben werden.
Nähere Informationen zur Mitteilungsfunktion können Sie in der Benutzerhilfe vom iBALIS entnehmen.

Feldstücke prüfen sowie Flächenzu- und -abgänge mitteilen

Flächenzu- und -abgänge und die Abgrenzung der Feldstücke prüfen Sie elektronisch in iBALIS. Ausführliche Hinweise zur Feldstücksprüfung und Feldstückspflege finden Sie in der Benutzerhilfe von iBALIS unter der Rubrik "Feldstückskarte – Feldstücke prüfen".

Prüfung und Aktualisierung der Feldstücke - Merkblatt Externer Link

Einbindung von Dienstleistern bei der Antragstellung

Die Dienstleister bieten Ihnen ganzjährig ihre Unterstützung an - neben der Mehrfachantragstellung auch im Bereich von Meldungen/Anzeigen oder im Zuge der Antragstellung von Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM).

Bayerischer Bauernverband
BBV Geschäftsstelle Ansbach
Maximilianstraße 36
91522 Ansbach
Tel.: 0981 97190-0
Internet: www.bayerischerbauernverband.de/kreisverband/ansbach Externer Link

Kuratorium Bayerischer Maschinen- und Betriebshilfsringe e.V.
MR Landkreis Ansbach
Dr.-Zumach-Ring 16
91522 Ansbach
Tel.: 0981 48787-0
Internet: www.maschinenring.de Externer Link

Landwirtschaftlicher Buchführungsdienst
LBD Gunzenhausen
Carlo-Loos-Straße 16
91710 Gunzenhausen
Tel.: 09831 677640
Internet: www.lbd-gmbh.de Externer Link

Landwirtschaftlicher Buchführungsdienst
LBD Bad Windsheim
Breslauer Ring 49
91438 Bad Windsheim
Tel.: 09841 66210
Internet: www.lbd-gmbh.de Externer Link