Portal iBALIS

iBalis Informationssystem

Die Landwirtschaftsverwaltung unterstützt die Antragsteller mit dem Portal iBALIS bei der Antragstellung von Förderprogrammen.

Aktuelles aus der Flächenförderung

GLÖZ8-Ausnahmeregelung

Im Rahmen der Konditionalitäten schreibt GLÖZ 8 vor, einen Mindestanteil von 4% der Ackerfläche eines Betriebes durch Ackerbrachen oder Landschaftselemente (= nicht-produktive Ackerflächen) zu erbringen.
Am 22.03.2024 stimmte der Bundesrat einstimmig den bayerischen Anträgen zu, die weitere Möglichkeiten zur Erfüllung von GLÖZ8-Flächen im Jahr 2024 vorsehen (2. GAPAusnV). Rechtlich muss die Verordnung nun noch verkündet werden, bevor sie in Kraft treten kann.

Im Jahr 2024 erhalten die Landwirtinnen und Landwirten danach die Möglichkeit, die geforderten 4 % nicht-produktiver Ackerflächen neben Ackerbrachen und Landschaftselemente auch durch den Anbau von Leguminosen als Hauptkultur oder von Zwischenfrüchten zu erfüllen. Dabei kommen (im Gegensatz zum Greening der alten Förderperiode) keine Anrechnungsfaktoren zur Anwendung, d.h. Brachen, Landschaftselemente, Leguminosen als Hauptkultur und Zwischenfrüchte „zählen“ gleich viel. Grundsätzlich gilt, dass sowohl beim Anbau von Zwischenfrüchten als auch von Leguminosen auf den Einsatz von jeglichen Pflanzenschutzmitteln (PSM) zu verzichten ist. Bei der Düngung gelten die Vorgaben der Düngeverordnung.

Besonderheiten für GLÖZ8-Zwischenfrüchte:

Um die Anforderungen von GLÖZ 8 durch Zwischenfruchtanbau zu erfüllen, muss der nach guter fachlicher Praxis etablierte Bestand bis mindestens 31. Dezember des Antragsjahres auf der Fläche vorhanden sein. Eine Hauptkultur kann keine GLÖZ8-Zwischenfrucht werden sowie eine GLÖZ8-Zwischenfrucht kann keine Hauptkultur im Folgejahr werden. Die Zwischenfrüchte können geerntet und als Futter genutzt werden, sowohl vor als auch nach dem 31.12.2024. Der etablierte Bestand darf allerdings vor dem 31.12. nicht durch eine Bodenbearbeitung zerstört werden (z.B. durch Fräsen, Grubbern).

Beim Anbau der Hauptkulturen (z.B. Winterweizen), die den Zwischenfrüchten zeitlich vorausgehen, ist der Einsatz von PSM gestattet.
Zwischenfrüchte, die in roten und gelben Gebieten aufgrund der Regelungen der DüV angebaut werden müssen, können gleichzeitig auch für GLÖZ8 angerechnet werden, sofern diese die oben genannten Vorgaben erfüllen.
Die Anrechnung von GLÖZ8-Zwischenfrüchten auf der gleichen Fläche, für die ebenfalls die Ökoregelung 1a „Ackerbrachen“ beantragt wurde, geht nicht. Die mit Zwischenfrüchte bestellten Flächen werden für alle KULAP-Maßnahmen angerechnet und mit Ausnahme der Maßnahmen K44, K46, K48 (diese fordern einen verpflichtenden Zwischenfruchtanbau) auch bezahlt.

Besonderheiten für GLÖZ8-Leguminosen:

Leguminosenflächen, die für GLÖZ8 angerechnet werden sollen, können nicht für die Ökoregelung 2 „Anbau vielfältiger Kulturen“ gefördert und nicht bei der Berechnung der Fruchtfolgeanteile berücksichtigt werden.
Für die vielfältigen Fruchtfolgen des KULAP gelten die gleichen Regelungen wie für die Ökoregelung 2: Keine Förderung und keine Anrechnung von GLÖZ8-Leguminoseflächen.

Ackerbrachen, Landschaftselemente, Leguminosen oder Zwischenfrüchte können jeweils einzeln oder in beliebigen Kombinationen miteinander zur Erfüllung der nach GLÖZ 8 geforderten 4 % eingebracht werden.
Angaben zu den GLÖZ8-Flächen können noch bis 30.09. geändert werden. Ausführliche Informationen zu den Konditionalitäten finden Sie in der Broschüre Konditionalität 2024, im Internet abrufbar unter:

Konditionalitäten - Staatsministerium Externer Link

Weitere wichtige Neuerungen ab 2024:

Durch das neu eingeführte Flächenmonitoringsystem (FMS) besteht die Möglichkeit, Änderungen zum Mehrfachantrag bis zum 30.09. vorzunehmen. Kürzungen und Sanktionen bei Unstimmigkeiten können somit verhindert werden. In iBALIS informiert Sie das Register „Anstehende Aufgaben“ im Mehrfachantrag auch nach dem Absenden des MFA regelmäßig über Hinweise und Unstimmigkeiten. Daher empfiehlt das AELF, zumindest vor dem 31.05. und vor dem 30.09. jeweils dieses Register zu überprüfen.
Mit Hilfe der FAL-BY-App können schnell und einfach Änderungen dem AELF mitgeteilt werden und auch auf Feststellungen durch das FMS geantwortet werden.

Update der FAL-BY-App

Ab 2024 werden zusätzlich die KULAP-Maßnahme K46 „Konservierende Saatverfahren“ und die Ökoregelung 5 „Kennarten im Dauergrünland“ sowie Nachweise des Umpflügens von Grünland (zur Vermeidung DG-Entstehung) über FAL-BY abgewickelt.
Vor der Verwendung von FAL-BY im Förderjahr 2024 ist das Update auf die aktuelle Version 2.2 erforderlich! Es wird dringend empfohlen, vor dem Einsatz die aktuelle Version aus dem App-Store / Google-Play-Store zu installieren.

Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Hotlines:
0981/8908-1237
0981/8908-1139

Terminhinweise

Blühstreifen vor Felder und Sträuchern in Landschaft
  • Endtermin Mehrfachantragsstellung 2024: 15. Mai
  • Öko-Regelung 1b „Blühstreifen/-flächen auf Ackerland“: bis spätestens 31. Mai sind die Saatgutrechnungen und ein Saatgutetikett je ausgesäter Mischung einzureichen
  • Antragstellung I80 "Erneuerung von Hecken und Feldgehölzen": ab 02. Mai bis 28. Juni
  • Gekoppelte Prämien für Mutterkühe sowie für Mutterschafe/-ziegen: Ab 15. Mai bis 15. August läuft der Haltungszeitraum
  • Öko-Regelung 4 „Dauergrünland-Extensivierung“: Für die Beantragung ist ab 01.01.24 ein GV-Besatz von 0,3 – 1,4 RGV/ha förderfähiges DG im Gesamtbetrieb einzuhalten.
  • Öko-Regelung 5 „Kennarten in Dauergrünland“: Bis 31. August muss der Nachweis von mindestens 4 Kennarten über die App „FAL-BY“ erbracht werden. Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt zu den Öko-Regelungen.
Selbstverständlich steht Ihnen das AELF Ansbach mit seinem Beratungsangebot auch bei Fragen gerne zur Verfügung. Neben telefonischen Anfragen beraten wir Sie auch gerne in einem persönlichen Gespräch. Für eine persönliche Beratung vor Ort vereinbaren Sie bitte einen Termin, damit lange Wartezeiten vermieden werden.
Welche Verpflichtungen sind einzuhalten? Welche Maßnahmen kann ich miteinander kombinieren?

GAP-Hotline der Abteilung L1 Förderung: 0981/8908 - 1139
Sachbearbeiter für Ihre Gemeinde der Abteilung L1 Förderung
(Ihren zuständigen Sachbearbeiter finden Sie auf der Startseite in iBalis)

Nähere Informationen zur Ausgestaltung zum MFA 2024 finden Sie auch unter:

Förderwegweiser STMELF Externer Link

Gerne geben unsere Kolleginnen und Kollegen der Abteilung L1 bei allen Fragen um die Förderung Auskunft und Hilfestellung.

Mehrfachantrag 2024 - Antragstellung bis 15. Mai 2024 möglich

Der Mehrfachantrag in iBALIS ist freigeschaltet. Antragsdaten können eingegeben und abgeschickt werden. Es besteht auch die Möglichkeit, einen bereits abgeschickten Antrag aufgrund von Korrekturen zurückzuziehen und erneut abzusenden. Die Merkblätter, die Anleitung zum Ausfüllen des Flächen- und Nutzungsnachweises sowie alle wichtigen Formulare etc. finden Sie im Förderwegweiser. Die Antragstellung ist bis zum 15. Mai 2024 online über das Portal iBALIS möglich.
Die Merkblätter, die Anleitung zum Ausfüllen des Flächen- und Nutzungsnachweis sowie alle wichtigen Formulare etc. finden Sie im Förderwegweiser.

Mehrfachantrag - Förderwegweiser Staatsministerium Externer Link

Rechtzeitig zum Beginn der Antragstellung erhalten alle Landwirte und Landwirtinnen ein Anschreiben mit einem angebotenen Termin. Dieser kann persönlich bei Vorsprache am AELF sowie über die Hotline erfolgen. Bei Bedarf können Sachbearbeiter direkt Hilfe über eine Bildschirmfreigabe leisten. Häufig finden sich die Antworten zu Fragen in der Benutzerhilfe oder in den angebotenen Erklärvideos.
Der Aufruf erfolgt über das ?-Symbol rechts oben im Portal oder über

www.hilfe.ibalis.bayern.de. Externer Link

Neu im Mehrfachantrag:
Alle vorzulegenden Nachweise und Unterlagen können direkt im Register „Anlagen“ hochgeladen werden.

Mitteilungen an das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Über die Mitteilungsfunktion können ganzjährig Miteilungen, Änderungen und Korrekturen von Anträgen dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten übermittelt werden. Zu jeder Mitteilung kann optional ein Dokument (zugelassene Dateiformate: PDF, JPG und JPEG) hochgeladen werden. Das Anliegen sollte dabei möglichst exakt beschrieben werden.

Informationen zur Mitteilungsfunktion - iBALIS-Benutzerhilfe Externer Link