Mehrfachantrag im Portal iBALIS

iBalis Informationssystem

Die Landwirtschaftsverwaltung unterstützt die Antragsteller mit dem Portal iBALIS bei der Antragstellung

Bereich Flächenförderung: Aktuelles zur Mehrfachantragstellung und wichtige Termine

Antragstellung Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen 2025: KULAP und VNP

Anträge können noch bis zum Endtermin am Donnerstag, 27.02.2025 online über iBALIS gestellt werden. Bei Fragen und Hilfestellung bitten wir um frühzeitige Kontaktaufnahme mit den zuständigen Sachbearbeitern, da gegen Ende der Antragstellung aufgrund vieler Anfragen die Erreichbarkeit eingeschränkt sein kann.

Termine Mehrfachantrag 2025

Die Mehrfachantragsstellung beginnt ab Mitte März und endet am 15.05.2025.
Im Mehrfachantrag können wieder Flächenprämien, Ökoregelungen, die gekoppelten Tierprämien (Mutterkuh, Schafe- und Ziegenprämie) sowie die Auszahlungen für die Agrarumweltmaßnahmen beantragt werden.

In den Abendveranstaltungen werden wir auf wesentliche Neuerungen der GAP 2025 eingehen sowie nützliche Informationen zum Mehrfachantrag besprechen. Anhand von Beispielen wird die online Antragstellung aufgezeigt.

Das AELF Ansbach bietet Info-Abende an folgenden Terminen an:

Selbstverständlich steht Ihnen das AELF Ansbach mit unserem Beratungsangebot auch bei Fragen gerne zur Verfügung. Neben telefonischen Anfragen beraten wir Sie auch gerne in einem persönlichen Gespräch. Für eine persönliche Beratung vor Ort vereinbaren Sie bitte einen Termin, damit lange Wartezeiten vermieden werden.

Welche Maßnahmen und Förderungen sind für mich sinnvoll und passen zu meinem Betrieb?
GAP-Hotline Bildung & Beratung: 0981/8908 - 1237

Welche Verpflichtungen sind einzuhalten? Welche Maßnahmen kann ich miteinander kombinieren?
- GAP-Hotline der Abteilung L1 Förderung: 0981/8908 - 1139
- Sachbearbeiter für Ihre Gemeinde der Abteilung L1 Förderung (Ihren zuständiger Sachbearbeiter finden Sie auf der Startseite in iBalis)

Vorbereitung Mehrfachantrag: Flächenänderungen und Feldstücksprüfung

Wir bitten die Antragsteller um Überprüfung und ggf. Anpassung der Feldstücksgrenzen anhand der Orthofotos (Luftbilder) im Portal iBALIS (Menü Feldstückskarte – Feldstücke prüfen).

Aktuelle Termine

Bis 28.02.2025: Meldung tatsächlicher Viehbestand für Maßnahmen AUKM und bei Teilnahme an Öko-Regelung 4 (ÖR4 – Dauergrünland-Extensivierung)

  • Bei einer Beantragung im Jahr 2024 von ÖR4 oder bestimmten AUKM-Maßnahmen (z.B. K10 „Extensive Grünlandnutzung“) mit Vorgaben zum Viehbesatz müssen Antragsteller für die Auszahlung nun Ihren tatsächlichen Viehbestand im iBALIS mitteilen.
  • Maßgeblich ist der durchschnittliche RGV-Besatz im Kalenderjahr 2024. Falls ausschließlich Rinder gehalten werden, ist keine Meldung erforderlich.
  • Die Meldung kann ab sofort im iBALIS, Jahr 2024 unter dem Menüpunkt Meldungen/Anzeigen - Kachel „Tatsächlicher Viehbestand“ " erfasst werden.
  • Sie ist zwingend erforderlich, sofern neben Rindern noch andere Raufutterfresser (z.B. Schafe, Ziegen, Pferde) im Betrieb gehalten werden.
  • Der tatsächliche Viehbesatz je ha förderfähiges Dauergrünland kann im Mehrfachantrag 2024 unter dem Register „Öko-Regelung / Konditionalität“ eingesehen werden.
  • Bitte erfassen Sie die Meldung bis spätestens 28.02.2025, um eine zeitnahe Auszahlung der ÖR4 zu ermöglichen.
Bis 14.03.2025: Mahdmeldung

Bei laufender Teilnahme an der VNP-Maßnahme im Erschwernisausgleich (E- und F-Maßnahmen) ist die Meldung der Mahd und Abfuhr für das Verpflichtungsjahr 2024 (VNP) notwendig.

Bis 15.03.2025: Abgabe Auszahlungsantrag B49/I80

Eine Abgabe des Auszahlungsantrags ist bei einer laufenden Teilnahme an der Maßnahme B49/I80 (Erneuerung von Hecken und Feldgehölzen) notwendig.

Geplante Vereinfachung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP)

Gerne geben unsere Kolleginnen und Kollegen der Abteilung L1 bei allen Fragen zur Förderung Auskunft und Hilfestellung.

FAL-BY

FMS-Aufgaben können nur in der FAL-BY App bearbeitet werden.

Flächenmonitoring in der landwirtschaftlichen Förderung - Staatsministerium Externer Link

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.