Mehrfachantrag im Serviceportal iBALIS
© Florian Trykowski
Die Landwirtschaftsverwaltung unterstützt die Antragsteller mit dem Serviceportal iBALIS bei der Antragstellung des Mehrfachantrags.
Flächenförderung: Aktuelles zur Mehrfachantragstellung und Termine
Änderungen für das Jahr 2026 jetzt schon melden
Info-Abend „Tipps und Tricks im iBALIS: Allgemeines und Feldstücksprüfung“
KULAP 2026 – Informationen zur Grundantragsstellung
Wie gewohnt wird die Grundantragstellung für KULAP und VNP ab Mitte Januar wieder online möglich sein. Alle KULAP-Maßnahmen von 2025 können auch im KULAP-Grundantrag 2026 wieder beantragt werden. Damit haben interessierte Betriebe wieder die Wahl aus über 30 verschiedenen Maßnahmen zur Förderung der Biodiversität, von Boden-, Gewässer- und Klimaschutz und zum Erhalt der einzigartigen bayerischen Kulturlandschaft. Neu ist dagegen, dass die Programmteilnahme erstmals für eine verkürzte Laufzeit von vier Jahren angeboten werden soll.
Landwirtschaftliche Betriebe können ihre Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) für 2026 im kommenden Jahr im gewohnten und bewährten Zeitfenster voraussichtlich ab Mitte Januar bis Ende Februar online beantragen.
Das AELF Ansbach bietet die Informationsveranstaltung „KULAP 2026 – Maßnahmenübersicht und Antragstellung“ an folgenden Terminen an:
- Dienstag, 27. Januar 2026, 19:30 Uhr
- Donnerstag, 29. Januar 2026, 19:30 Uhr
Selbstverständlich steht Ihnen das AELF Ansbach mit unserem Beratungsangebot auch bei Fragen gerne zur Verfügung. Neben telefonischen Anfragen beraten wir Sie auch gerne in einem persönlichen Gespräch. Für eine persönliche Beratung vor Ort vereinbaren Sie bitte einen Termin, damit lange Wartezeiten vermieden werden.
Hotline 0981 8908 - 1139
Terminhinweise
- bis 30.12.25: Meldung bei Aufnahme/Abgabe von Pensionsrindern für das Jahr 2025 (KULAP T10 "Weideprämie") im iBALIS, Menüpunkt Meldungen/Anzeigen
- bis 31.12.25 Abfischmeldung für das Jahr 2025 bei Teilnahme an der Maßnahme K75 (Extensive Teichwirtschaft) einreichen
- In Übereinstimmung mit den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis ist möglichst früh nach der Ernte der Hauptkultur bis spätestens zum 31. Dezember des Antragsjahres auf mindestens 80 % der Ackerflächen des Betriebs eine Mindestbodenbedeckung sicherzustellen
Häufig gestellte Fragen zu den GLÖZ-Standards - Staatsministerium
Verpflichtungszeiträume im Zusammenhang mit Fach- und Förderrecht (PDF) - Staatsministerium
Aktuelle Hinweise
AnbauPlaner ist wieder verfügbar
© Gleixner, LfL
Mit dem AnbauPlaner können Landwirte ihre Flächennutzung für das kommende Jahr einfach planen und automatisch prüfen lassen, ob wichtige Vorgaben – etwa zur Konditionalität oder zu den Öko-Regelungen – eingehalten werden.
Änderung der Winterbedeckung (GLÖZ6)
Beim Menüpunkt "Anträge - Änderungen zu Flächendaten" kann bis zum 31.12. die tatsächliche Winterbedeckung erfasst werden.
Flächenmonitoring in der landwirtschaftlichen Förderung – FAL-BY App
Flächenmonitoring in der landwirtschaftlichen Förderung - Staatsministerium
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unser Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.


