Mehrfachantrag im Serviceportal iBALIS

© Florian Trykowski
Die Landwirtschaftsverwaltung unterstützt die Antragsteller mit dem Serviceportal iBALIS bei der Antragstellung des Mehrfachantrags.
Bereich Flächenförderung: Aktuelles zur Mehrfachantragstellung und wichtige Termine
Anbau von Erstfrucht und Folgefrucht oder einer Untersaat: Welche Kultur ist im MFA anzugeben?
Eine Untersaat (keine Neuansaat nach der Ernte) von z.B. Kleegras in bestehendes Wintergetreide kann nicht Hauptfrucht werden, auch wenn das GPS vor dem 23. Juni abgeerntet wird. Hier gilt immer die GPS als Hauptfrucht.
Eingereichte Mehrfachanträge können laufend auf Unstimmigkeiten geprüft werden (Register - Anstehende Aufgaben)
Vor der Verwendung von FAL-BY im Förderjahr 2025 ist das Update auf die aktuelle Version erforderlich! Es wird dringend empfohlen, vor dem Einsatz die aktuelle Version aus dem App-Store / Google-Play-Store zu installieren.
Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Hotline:
0981 8908 - 1139
Terminhinweise
- Gekoppelte Prämien für Mutterkühe sowie für Mutterschafe/-ziegen: ab 15. Mai bis 15. August läuft der Haltungszeitraum. Mitteilung von Änderungen während des Haltungszeitraums für Mutterkühe (Meldung von Ersatztieren) sowie für Mutterschafe/-ziegen (Abgang, Ersatztiere) über iBALIS oder den zuständigen Fördersachbearbeiter am AELF.
- Öko-Regelung 4 „Dauergrünland-Extensivierung“: Für die Beantragung ist ein jährlicher GV-Besatz von 0,3 – 1,4 RGV/ha förderfähiges DG im Gesamtbetrieb einzuhalten.
- Öko-Regelung 5 „Kennarten in Dauergrünland“: bis 31. August muss der Nachweis von mindestens 4 Kennarten über die App „FAL-BY“ erbracht werden. Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt zu den Öko-Regelungen.
- I82 "Streuobstpflege": Die Antragstellung findet mit dem entsprechenden Formblatt im Zeitraum vom 1. September bis 30. September 2025 statt.
- Von allen Antragstellern mit laufenden KULAP-Maßnahmen K48 "Winterbegrünung mit wildtiergerechten Saaten", K52 "Wildpflanzenmischung" oder K56 "Mehrjährige Blühfläche" sind Saatgutbelege bis spätestens 30.09.2025 am AELF vorzulegen.
Aktuelle Hinweise
Information zum Mehrfachantrag/Flächenantrag Bayern 2025
- Die Mehrfachantragstellung 2025 endete am 15. Mai 2025.
- Alle Änderungen und Korrekturen von bereits gesendeten Anträgen müssen über die Mitteilungsfunktion erfolgen.
- Der Antrag kann auch nach dem 15. Mai ganz oder teilweise (z. B. einzelne Flächen) wieder zurückgenommen werden. Bitte nutzen hierzu bevorzugt die Mitteilungsfunktion im i-BALIS.
- Weitere Informationen können im Merkblatt zum Mehrfachantrag unter dem Abschnitt B Nr. 2 nachgelesen werden:
Register "Anstehende Aufgaben" freigeschaltet
- Es wird empfohlen, regelmäßig die Prüfung im Antrag durchzuführen.
- Das Ergebnis kann unter dem Register "Anstehende Aufgaben" im Antrag abgerufen werden.
- Bis zum 30. September 2025 werden im Rahmen der Verwaltungskontrollen Plausibilitätsprüfungen (im Mehrfachantrag - Register Anstehende Aufgaben) durchgeführt. Für den Antragsteller besteht die Möglichkeit, hierbei festgestellte Flächenunstimmigkeiten (z. B. Doppelbeantragungen) bis zum 30.September 2025 zu berichtigen.
Unstimmigkeiten sollten bevorzugt über die Mitteilungsfunktion (iBALIS Startseite) korrigiert werden. Alternativ ist auch eine schriftliche Korrektur möglich.
Änderung der Winterbedeckung (GLÖZ6)
Beim Menüpunkt "Anträge - Änderungen zu Flächendaten" kann bis zum 31.12. die tatsächliche Winterbedeckung erfasst werden.
Flächenmonitoring in der landwirtschaftlichen Förderung – FAL-BY App
Flächenmonitoring in der landwirtschaftlichen Förderung - Staatsministerium
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unser Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.
Meldungen zu Tierprämien
Weitere Informationen: