Mehrfachantrag im Serviceportal iBALIS

Grünland und Felder, dazwischen Bach mit Uferböschungen

© Florian Trykowski

Die Landwirtschaftsverwaltung unterstützt die Antragsteller mit dem Serviceportal iBALIS bei der Antragstellung des Mehrfachantrags.

Bereich Flächenförderung: Aktuelles zur Mehrfachantragstellung und wichtige Termine

Anbau von Erstfrucht und Folgefrucht oder einer Untersaat: Welche Kultur ist im MFA anzugeben?

Wird auf einem Acker beispielsweise Getreide-Ganzpflanzensilage im Juni geerntet und soll anschließend noch Silomais angebaut werden, liegen zwei Nutzungen in einem Jahr auf dem gleichen Acker vor. Hier stellen sich Antragsteller häufig die Frage, welche Kultur im Mehrfachantrag als Hauptkultur anzugeben ist.
Hier gilt:
Als Hauptkultur ist diejenige Nutzung anzugeben, die sich den größten Teil des Zeitraums vom 1. Juni bis einschließlich 15. Juli auf der Fläche befindet. Bis zur Aussaat der Folgekultur zählt weiterhin die erste Nutzung auf der Fläche.
Wenn also z.B. die Ganzpflanzensilage Anfang Juni geerntet wird und der Silomais am 22. Juni ausgesät wird, ist der Silomais als Hauptnutzung im MFA zu codieren. Wird allerdings der Silomais erst am 24. Juni gesät, so bleibt der Grünroggen im oben stehenden Zeitraum länger auf der Fläche und folglich ist die Getreide-GPS-Nutzung die Hauptkultur im MFA.
Wenn nach der GPS-Ernte vor dem 23. Juni keine weitere Folgefrucht angebaut wird, so bleibt die GPS-Nutzung die Hauptkultur.

Eine Untersaat (keine Neuansaat nach der Ernte) von z.B. Kleegras in bestehendes Wintergetreide kann nicht Hauptfrucht werden, auch wenn das GPS vor dem 23. Juni abgeerntet wird. Hier gilt immer die GPS als Hauptfrucht.

Welche Nutzung als Hauptkultur im MFA angerechnet wird ist maßgeblich u.a. für die Vorgaben zu GLÖZ7-Fruchtwechsel und für bestimmte KULAP-Maßnahmen.

Eingereichte Mehrfachanträge können laufend auf Unstimmigkeiten geprüft werden (Register - Anstehende Aufgaben)

Durch das neu eingeführte Flächenmonitorringsystem (FMS) besteht die Möglichkeit, Änderungen zum Mehrfachantrag bis zum 30.09. vorzunehmen. Kürzungen und Sanktionen bei Unstimmigkeiten können somit verhindert werden.
In iBALIS informiert Sie das Register „Anstehende Aufgaben“ im Mehrfachantrag auch nach dem Absenden des MFA regelmäßig über Hinweise und Unstimmigkeiten. Daher empfiehlt das AELF, zumindest vor dem 31.05. und vor dem 30.09. jeweils dieses Register zu überprüfen.
Mit Hilfe der FAL-BY-App können schnell und einfach Änderungen dem AELF mitgeteilt werden und auch auf Feststellungen durch das FMS geantwortet werden.

Vor der Verwendung von FAL-BY im Förderjahr 2025 ist das Update auf die aktuelle Version erforderlich! Es wird dringend empfohlen, vor dem Einsatz die aktuelle Version aus dem App-Store / Google-Play-Store zu installieren.

Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Hotline:
0981 8908 - 1139

Terminhinweise

  • Gekoppelte Prämien für Mutterkühe sowie für Mutterschafe/-ziegen: ab 15. Mai bis 15. August läuft der Haltungszeitraum. Mitteilung von Änderungen während des Haltungszeitraums für Mutterkühe (Meldung von Ersatztieren) sowie für Mutterschafe/-ziegen (Abgang, Ersatztiere) über iBALIS oder den zuständigen Fördersachbearbeiter am AELF.
  • Öko-Regelung 4 „Dauergrünland-Extensivierung“: Für die Beantragung ist ein jährlicher GV-Besatz von 0,3 – 1,4 RGV/ha förderfähiges DG im Gesamtbetrieb einzuhalten.
  • Öko-Regelung 5 „Kennarten in Dauergrünland“: bis 31. August muss der Nachweis von mindestens 4 Kennarten über die App „FAL-BY“ erbracht werden. Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt zu den Öko-Regelungen.
  • I82 "Streuobstpflege": Die Antragstellung findet mit dem entsprechenden Formblatt im Zeitraum vom 1. September bis 30. September 2025 statt.
  • Von allen Antragstellern mit laufenden KULAP-Maßnahmen K48 "Winterbegrünung mit wildtiergerechten Saaten", K52 "Wildpflanzenmischung" oder K56 "Mehrjährige Blühfläche" sind Saatgutbelege bis spätestens 30.09.2025 am AELF vorzulegen.
Gerne geben unsere Kolleginnen und Kollegen der Abteilung L1 bei allen Fragen um die Förderung Auskunft und Hilfestellung.

Aktuelle Hinweise

Information zum Mehrfachantrag/Flächenantrag Bayern 2025

  • Die Mehrfachantragstellung 2025 endete am 15. Mai 2025.
  • Alle Änderungen und Korrekturen von bereits gesendeten Anträgen müssen über die Mitteilungsfunktion erfolgen.
  • Der Antrag kann auch nach dem 15. Mai ganz oder teilweise (z. B. einzelne Flächen) wieder zurückgenommen werden. Bitte nutzen hierzu bevorzugt die Mitteilungsfunktion im i-BALIS.
  • Weitere Informationen können im Merkblatt zum Mehrfachantrag unter dem Abschnitt B Nr. 2 nachgelesen werden:

Register "Anstehende Aufgaben" freigeschaltet

Eingereichte Mehrfachanträge/Flächenanträge können ab sofort auf Unstimmigkeiten geprüft werden (Register "Anstehende Aufgaben").
  • Es wird empfohlen, regelmäßig die Prüfung im Antrag durchzuführen.
  • Das Ergebnis kann unter dem Register "Anstehende Aufgaben" im Antrag abgerufen werden.
  • Bis zum 30. September 2025 werden im Rahmen der Verwaltungskontrollen Plausibilitätsprüfungen (im Mehrfachantrag - Register Anstehende Aufgaben) durchgeführt. Für den Antragsteller besteht die Möglichkeit, hierbei festgestellte Flächenunstimmigkeiten (z. B. Doppelbeantragungen) bis zum 30.September 2025 zu berichtigen.

Unstimmigkeiten sollten bevorzugt über die Mitteilungsfunktion (iBALIS Startseite) korrigiert werden. Alternativ ist auch eine schriftliche Korrektur möglich.

Weitere Informationen - Benutzerhilfe Externer Link

Änderung der Winterbedeckung (GLÖZ6)

Die im Mehrfachantrag angegebene Winterbedeckung (GLÖZ6 - Mindestbodenbedeckung, um vegetationslose Böden in den sensibelsten Zeiten zu vermeiden) auf Ackerflächen stimmt nicht?
Beim Menüpunkt "Anträge - Änderungen zu Flächendaten" kann bis zum 31.12. die tatsächliche Winterbedeckung erfasst werden.

Flächenmonitoring in der landwirtschaftlichen Förderung – FAL-BY App

FMS-Aufgaben können nur in der FAL-BY App bearbeitet werden.

Flächenmonitoring in der landwirtschaftlichen Förderung - Staatsministerium Externer Link

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unser Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.

Meldungen zu Tierprämien

Ab sofort kann für die Zahlungen für Mutterkühe und Mutterschafe und -ziegen unter dem Menüpunkt „Meldungen/Anzeigen“ die Mitteilung zu Pensionstieren, Abgänge oder Ersatztieren erfasst werden.
Reichen Sie Mitteilungen elegant über die Mitteilungsfunktion im iBALIS an das AELF ein.
Die Mitteilungsfunktion ist zentral auf der Startseite von iBALIS integriert. Hier können ganzjährig Mitteilungen, Änderungen und Korrekturen von Anträgen an das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten übermittelt werden. Zu jeder Mitteilung besteht die Möglichkeit, optional ein Dokument hochzuladen. Zulässige Dateiformate sind PDF, JPG und JPEG.

Mitteilungen - iBALIS Benutzerhilfe Externer Link