Pflanzenschutzwarndienst für Mittelfranken
Aktuelle Hinweise vom 19. April 2021
von Fachzentrum Pflanzenbau Ansbach
Das Fachzentrum Pflanzenbau an unserem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ansbach gibt regelmäßig aktuelle Pflanzenschutz- und Anbauhinweise zu wichtigen Kulturen für Mittelfranken.
Grundsätzlicher Hinweis zur Düngeverordnung
Beachten Sie die Vorgaben der Düngeverordnung und der Ausführungsverordnung (Rote und Gelbe Gebiete). Die detaillierten Hinweise und aktuellen Vorgaben finden Sie im nachfolgenden Link.
Bekämpfung von Ungräsern und Unkräutern
Auf den meisten Flächen dürfte die Herbizidbehandlung erfolgt sein. In dieser Woche ist nach dem Kälteeinbruch vom Ostermontag frühestens zum Wochenende hin wieder mit bessern Bedingungen zu rechnen. Noch nötige Behandlungen sollten in Wintergetreide sobald als wieder möglich abgeschlossen werden.
Ungräser und Unkräuter - Beispielhafte Empfehlungen und weitere Hinweise - LfL
Die Behandlungen in Wintergerste sollten jetzt abgeschlossen sein. Lediglich auf Spätverunkrautung ist noch zu kontrollieren.
Die Herbizid-Maßnahmen sind jetzt abzuschließen.
In unbehandeltem Winterweizen und Triticale stehen gegen Fuchsschwanz nach unseren Versuchen z.B. Atlantis Komplett, bestehend aus 1,0 l/ha Atlantis OD und 80 ml/ha Husar OD, Atlantis Flex + FHS plus Unkrautpartner sowie die bekannten Eigenmischungen von Unkrautmitteln mit Restmengen von Atlantis WG + FHS im Vordergrund. Als Alternative zu Atlantis WG werden die vergleichbaren Produkte Niantic oder LS Mesolodo von einigen Handelspartnern angeboten. Zu beachten ist aber, dass sich deren Zulassung nur auf Winterweizen erstreckt. In der Übersicht sind nur einige wenige Beispiele für Unkrautpartner aufgeführt. Atlantis Flex und Atlantis WG/Niantic u.a. können mit den meisten Unkrautpartnern gemischt werden.
In Roggen ist die Standardaufwandmenge von Atlantis Flex, Traxos + Partner oder Broadway möglich. Broadway zeigt in den Bayerischen Versuchen mittlerweile eine spürbar nachlassende Wirkungssicherheit und wird daher nur noch auf Standorten mit unproblematischem Fuchsschwanzbesatz empfohlen, auf denen die Bekämpfungsleistung bisher nach eigener Erfahrung noch sicher war. Schwer bekämpfbarer Fuchsschwanz auf Problemflächen kann nach unseren Ergebnissen nur in Spritzfolgen einigermaßen sicher bekämpft werden. Eine Vorlage von Bodenherbiziden auf Flufenacet-Basis sollte daher im Herbst erfolgt sein. Jetzt im Frühjahr kommen in Winterweizen dann 400-500 g/ha Atlantis WG/Niantic o.a. + FHS oder bis 330 g/ha Atlantis Flex + FHS zum Einsatz (letzteres auch uneingeschränkt in Wintertriticale möglich). Zusätze wie Dash, X-Change, Hasten, 10 kg/ha SSA oder 30 l/ha AHL können außerdem die Wirkung der Standardaufwandmengen von Atlantis WG, Niantic, Atlantis OD oder Flex unterstützen, auf eine gute Wachsschicht und ausreichende Wüchsigkeit sollte dabei geachtet werden. Bei den hohen Aufwandmengen kann es sonst zu einer stärkeren Wuchshemmung der Kultur kommen, wenn zu viele Netzmittel im Tank sind. Dies gilt auch, wenn die Atlantismengen in Tankmischungen auf die zugelassene Obergrenze hochgezogen werden. Der Einsatz von Traxos oder anderen Mitteln aus dieser Wirkstoffgruppe wird in Weizen nur empfohlen, wenn keine Wintergerste in der Fruchtfolge steht.
Auf Windhalmflächen ist eine ausreichend breite Mittelpalette (siehe Übersicht) vorhanden. Gegen Kornblume benötigen 130 g/ha Broadway und 200 ml/ha Husar Plus eine Ergänzung mit z.B. 0,5 l/ha Ariane C oder anderen. Mittlerweile zeigt sich sowohl in Versuchen wie auch in der Praxis eine ansteigende Resistenz des Windhalms gegenüber Husar und Broadway. Axial wirkt hier noch zuverlässig.
In Dinkel sind im Frühjahr z.B. folgende Mittel zugelassen: 200 g/ha Atlantis Flex + FHS, Restmengen von 300 g/ha Atlantis WG + FHS, 60 g/ha Attribut, 1,2 l/ha Axial 50, 220 g/ha Broadway + FHS, 200 ml/ha Husar Plus, 1,5 l/ha Ariane C, 70 g/ha Biathlon 4D + Dash, 100 ml/ha InnoProtectPrimus, 200 ml/ha Primus Perfekt, 1,4 l/ha U46 M-Fluid; 1,0 l/ha Zypar. Damit lassen sich alle Probleme lösen. Beachten Sie im Falle von Atlantis, dass in bestimmte Sorten Verträglichkeitsrisiken bestehen. Bei den von uns empfohlenen Sorten ist beim Hohenloher Vorsicht geboten. In Winterdurum sind derzeit im Frühjahr Atlantis Flex + FHS, Axial 50, Broadway + FHS, Sword, Biathlon 4D + Dash, U 46 M-Fluid, Pixxaro und Zypar zugelassen. Im Falle von Broadway ist folgender Hinweis zu beachten: „In Winterhartweizen kann es bei der Anwendung von Broadway unter ungünstigen Witterungsbedingungen zu Schäden an der Kulturpflanze kommen, die sich auch negativ auf den Ertrag auswirken können. Dies gilt nach eigenen Erfahrungen besonders für die Sorte Wintergold.“ Broadway ist auch in Emmer genehmigt und kann hier analog zu seinen anderen Zulassungen eingesetzt werden. Die Maßnahmen sind jetzt abzuschließen.
Bekämpfung von Krankheiten und Schädlingen

Meist sind die Bestände bei Wintergerste um BBCH 31, späte Lagen in BBCH 29, frühe Bestände nahe BBCH 32. Der Krankheitsbefall beschränkt sich derzeit noch auf die alten, weder ertrags- noch entscheidungsrelevanten Blattetagen. Auch derzeit kühle Witterung verhindert eine rasche Krankheitsausbreitung. Netzflecken und Zwergrost benötigen mindestens drei Tage lang Temperaturen jenseits von 20°C, Rhynchosporium nennenswerte Niederschläge. Lediglich Mehltau könnte sich in dichten Beständen etwas ausbreiten. Warten Sie die weitere Entwicklung ab und kontrollieren Sie Ihre Bestände ab dem 1-Knotenstadium (BBCH 31) regelmäßig. Der Wechsel von kalter Witterung mit Nachtfrösten und strahlungsreichen sonnigen und warmen Tagen wird das Auftreten von nichtparasitären Stressflecken fördern. Verwechseln Sie diese nicht mit Krankheiten, Fungizide helfen hier absolut nichts. Die Stressflecken treten meist plötzlich und massiv und vor allem mehr auf den oberen Blättern auf. Auf den Flecken finden sich zudem keine Pilzstrukturen.
Weizen ist je nach Saattermin und Lage in BBCH 25 -31, Handlungsbedarf besteht daher auch hier noch nicht. Septoria tritici ist auch bei frühen Saatterminen noch nicht auf den entscheidungsrelevanten Blättern angekommen.
Triticale und Roggen befinden sich je nach Lage Ende der Bestockung bis 1-Knotenstadium (BBCH 29-31), Roggen teils auch schon in BBCH 32. Bekämpfungswürdiger Befall wurde auch hier noch nicht beobachtet. In Gelbrost-anfälligeren Triticale-Sorten (z.B. Tantris, Lombardo, Ramos, SU Agendus, Silvrado u.a.) sind Kontrollen ab BBCH 31 aber grundsätzlich anzuraten.
Wachstumsregler: Nach der spätwinterlichen Witterung anfangs letzter Woche zeichnet sich momentan nur eine langsame Erwärmung ab. Leichte Nachtfröste in der zweiten Wochenhälfte sind wieder möglich. In Wintergerste ist die Wüchsigkeit stark vom Standort abhängig, so dass generelle Aussagen nicht möglich sind. Meist ist derzeit eher mit einem zögerlichen Längenwachstum zu rechnen. Die Gefahr eines Davonwachsens sehen wir in dieser Woche in der Mehrzahl der Fälle noch nicht. In gut wüchsigen Beständen hat sich zum Stadium BBCH 31/32 Moddus (0,3-0,6 l/ha, höhere Mengen nur bei lageranfälligen, mehrzeiligen Sorten) bewährt. Alternativ sind z.B. Calma, Countdown, Flexa, Modan, Moxa 250 usw. möglich. Prodax kann mit 0,4-0,6 kg/ha zum Einsatz kommen, Fabulis OD mit 1,0-1,5 l/ha, Medax Top mit 0,4-0,5 l/ha + Turbo bei standfesteren zweizeiligen Sorten und max. 0,7 l/ha Medax Top + Turbo bei lageranfälligen mehrzeiligen Sorten. Die Aufwandmengen bzw. der grundsätzliche Einsatz überhaupt richten sich nach den Bedingungen vor Ort (Sorte, Wüchsigkeit, Wasserversorgung, möglichst keine Nachtfröste, sonniges Wetter und Temperaturen über 10°C, usw.).
Frühe, gut versorgte und entsprechend wüchsige Roggen- und Triticaleflächen sollten sobald die Bedingungen passen um BBCH 31 behandelt werden. Bei Weizen ist die Spanne größer und reicht von Mitte (BBCH 25) der Bestockung bei Spätsaaten bis BBCH 31 bei Frühsaaten, so dass vor Ort entschieden werden muss, ob noch CCC solo eingesetzt wird, oder bereits Moddus u.a., Fabulis oder Prodax jeweils solo oder in Mischungen mit CCC zum Einsatz kommen.
Hinweise der LfL zu Krankheiten und Schädlingen in Getreide
Dagegen haben Folpan 500 SC und Amistar Max eine Notfallzulassung für 120 Tage gegen Ramularia in Gerste vom BVL erhalten.
Produkte mit den Wirkstoffen Epoxiconazol (z.B. Adexar, Ceriax, Champion, Seguris, Eleando, Osiris, Rubric, Duett Ultra, Epoxion, Epoxion Top, Juwel u.a.) und Thiophanat-methyl (z.B. DON-Q, Topsin, Duett Ultra, Cercobin FL) dürfen dagegen in dieser Saison noch aufgebraucht werden. Kontrollieren Sie daher ihr Lager auf Restbestände.
Mittel zur Spritzanwendung mit dem Wirkstoff Prochloraz (Ampera, Eleando, Kantik, Mirage 45 EC) dürfen aufgrund einer Absenkung der Rückstandshöchstmenge in Gerste nicht mehr eingesetzt werden, die übrigen Zulassungen in weiteren Kulturen bleiben dagegen bestehen. Weiteres ist der BVL-Fachmeldung zu entnehmen.
Hinweise des BVL zum Zulassungsstand im Getreide
- BVL-Übersicht zu Zulassungsende, Abverkaufs- und Aufbrauchfristen
- Notfallzulassung für Folpan 500 SC in Gerste
- Notfallzulassung für Amistar Max in Gerste
- Fachmeldung des BVL zu Epoxiconazol
- Fachmeldung des BVL zur Nichterneuerung der EU-Genehmigung des Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffs Thiophanat-methyl
- Fachmeldung des BVL zu Chlorthalonil
- Fachmeldung des BVL zu Prochloraz
- Fachmeldung des BVL zum Widerruf der Zulassung von Mitteln mit dem Wirkstoff Flurtamone

Die Stängelschädlinge sind vorwiegend in der KW 8 zugeflogen und wurden in der Regel bekämpft. Bei den massiven Zuflugzahlen war es unwahrscheinlich, dass nochmals eine stärkere zweite Welle kommt. Lediglich auf den späteren Jura-Flächen im Landkreis Eichstätt und im Donau-Ries sowie sporadisch auf Einzeflächen wurde in der Woche vor Ostern nochmals ein bekämpfungswürdiger Neuzuflug beobachtet.
Der Glanzkäfer ist in den Knospen an den Rapspflanzen zu kontrollieren. Die Gelbschalen sind für eine Bekämpfungsentscheidung ungeeignet, sie sollten jetzt vom Acker geholt werden. Auch wenn man meint, es seien sehr viele Glanzkäfer darin, heißt das noch lange nicht, dass die Bekämpfungsschwelle überschritten ist. Versuche zeigen über viele Jahre, dass die Bekämpfungsschwelle in normalen Beständen bei mindestens 10 (!) Glanzkäfern pro Pflanze (Knospe) liegt, nur in wirklich schwachen, dünnen Beständen bei mindestens 5 Käfern. Unterhalb dieser Werte sind Behandlung nach unseren langjährigen Versuchen unwirtschaftlich und verschärfen nur die Resistenzentwicklung. Sie sind daher zu unterlassen. Bisher ist die Schwelle in unseren Beobachtungsschlägen noch nirgends erreicht, stärkerer Besatz fand sich nur am Feldrand und an Überhältern, der aber nicht verallgemeinert werden darf, nur ein gewissenhafter Durchschnitt zählt! Weit entwickelter Raps wird rasch blühen, sobald es wieder richtig warm wird. Ab Blühbeginn ist eine Bekämpfung des Glanzkäfers nicht mehr wirtschaftlich. Bestände, die noch etwas brauchen, sollten bei warmer, sonniger Witterung wieder kontrolliert werden.
Beachten Sie, dass nun Mospilan SG und Danjiri nur noch bis Ende des Knospenstadiums (BBCH 59, erste Blütenblätter sichtbar, Blüten noch geschlossen) eingesetzt werden dürfen. Spätere Einsätze haben keinen ausreichenden Effekt mehr und sind daher ab sofort nicht mehr zugelassen. Beachten Sie bei allen Behandlungen unbedingt den Bienenschutz.
Informationen der LfL zum Pflanzenschutz in Raps
Hinweise des BVL zum Zulassungsstand im Raps
Hinweise zum Mais

Verbleibt intaktes Stoppelmaterial an der Oberfläche, ist eine Behandlung im nächsten Jahr sinnvoll, wenn im Herbst zur Ernte jede dritte bis zweite Pflanze befallen war.
Die nach AUM erforderliche Aufwandmenge umfasst 200.000-220.000 Nützlinge pro ha. Diese Zahl kann entweder durch 50 Trichogramma-Rähmchen/ha oder 100 Kugeln/Kapseln pro ha erreicht werden, wenn diese entsprechend hoch beladen sind. Zu beachten ist aber, dass die Hersteller unterschiedliche Aufwandmengen und Belegungen mit Nützlingen anbieten, um auf diese Zahlen zu kommen. Wir empfehlen aus langjähriger Erfahrung bei moderatem Befall eine zweimalige Ausbringung mit jeweils mindestens 110.000 Nützlingen pro ha und Ausbringung, in Regionen mit höherem Befall sollten mindestens 330.000 Nützlinge/ha (220.000 zur ersten und mindestens 110.000 zur zweiten Ausbringung) ausgebracht werden. So bietet beispielsweise der Maschinenring Ansbach diese zweimalige Ausbringung mit insgesamt 330.000 Nützlingen pro Hektar an. Auch bei der einmaligen Befliegung besteht die Wahlmöglichkeit zwischen 220.000 Nützlingen pro Hektar (100 Kugeln/ha) und 400.000 Nützlingen pro Hektar (125 Forte-Kugeln/ha). Außerdem werden neben den Kugeln auch Kärtchen für die Handausbringung angeboten, bei denen die höheren Ausbringmengen an Nützlingen realisiert werden. Eine rechtzeitige Vorbestellung bei den Anbietern (Maschinenring, Landhandel, Dienstleister) ist notwendig. Erkundigen Sie sich dort über das Angebot und die Preise. Bis zum 15.11. muss dann jährlich eine Kopie der Rechnungsbelege für die Trichogramma am AELF eingereicht werden, um zu belegen, dass alle Maisflächen mit der Mindestmenge behandelt wurden.
Die Wirkungsgrade der Trichogramma schwanken in unseren Versuchen meist zwischen 50 und 80%. Diese schwankenden Wirkungsgrade dürfen auf keinen Fall dazu verleiten, bei der Bearbeitung der Maisstoppeln und der nachfolgenden Bodenbearbeitung zu sparen. Die Trichogramma-Ausbringung ist nur als Ergänzung zu einer guten mechanischen Bekämpfung zu sehen und nicht als deren Ersatz. Verbleiben in der Flur zu viele befallene Maisstoppeln an der Bodenoberfläche, sind die Trichogramma überfordert und das Verfahren ist zum Scheitern verurteilt.
Im Mais sind derzeit regulär nur fungizide Beizen zugelassen. Da die Zukunft von Metalxyl-M allerdings unsicher ist, sollte entsprechend gebeiztes Saatgut (Maxim Quattro, Maxim XL) 2021 komplett ausgesät werden. Die Neonicotinoid-haltigen Beizen wie z.B. Gaucho, Poncho oder Cruiser sind schon seit längerem im Mais verboten. Saatgut, das mit Thiram, Mesurol oder Sonido gebeizt ist, darf jetzt ebenfalls nicht mehr ausgesät werden.
Saatgut, das in Österreich mit Korit 420 FS (gegen Vogelfraß) oder Force 20 CS (gegen Drahtwurm) gebeizt wurde, darf dagegen bei uns ausgesät werden. Korit 420 FS hat außerdem für Deutschland eine Notfallzulassung für 120 Tage erhalten. Die Zukunft des Wirkstoffs ist aber unsicher; deshalb ist entsprechend gebeiztes Saatgut komplett auszusäen. Beachten Sie die Auflagen der Mittel. Die Wirkung von Force gegen Drahtwurm darf nicht überschätzt werden, da es sich hier um einen Kontaktwirkstoff handelt, der nur im Bereich des Beizhofes wirkt. Sowohl im Hinblick auf die Vermeidung von Vogelfraß wie auch bei der Reduzierung von Drahtwurmschäden hat es sich bewährt, den Mais nicht zu früh zu säen. Je schneller er die kritische Jugendentwicklung durchläuft, desto eher kann er den genannten Schaderregern davon wachsen.
Hinweise der LfL zum Pflanzenschutz in Mais
Hinweise des BVL zum Zulassungsstand in Mais
Warndienst
Die Zahlen aus 2020 finden Sie nachfolgend. Aufgrund des massiven Blattlausfluges müssen in Y-Virus-anfälligen Sorten zwangsläufig schlechte Anerkennungsergebnisse hingenommen werden. Regional hat aber auch das Blattrollvirus stärker zugeschlagen.
Hinweise der LfL zum Pflanzenschutz in Kartoffeln
Notfallzulassungen gegen Drahtwurm
Die Wirkungsgrade schwanken in den Versuchen sehr stark und können häufig nicht befriedigen. Das Niveau des vor einigen Jahren verfügbaren Mittels Goldor Bait wird nicht erreicht.
Hinweise zu den Notfallzulassungen gegen Drahtwurm
Die Anwendung von Force Evo und Trika Expert ist auf Flächen mit "Starkbefall" begrenzt!
Starkbefall liegt vor, wenn mindestens einer der nachfolgend genannten Tatbestände gegeben ist:
1. Flächen, die bis vor zwei bis drei Jahren noch als grünlandähnliche Flächen bzw. für Feldfutterbau genutzt wurden
2. Wenn in der Vorfrucht zu Kartoffeln nennenswerte Drahtwurmschäden festgestellt wurden
3. Schläge, bei denen in den Vorjahren Drahtwurmbefall an Kartoffeln in einer Menge festgestellt wurde, der zu Problemen bei der Vermarktung führte.
4. Wenn nach dem Auslegen von Ködern ein Larvenbesatz von mehr als zwei Drahtwurmlarven pro qm festgestellt wurde. Zur Kontrolle der Drahtwurmpopulation sind drei Wochen vor der Kartoffelpflanzung an vier Stellen des Feldes von je 0,25 qm vier Kartoffelhälften in 5-10cm Tiefe zu vergraben. Die Bekämpfungsschwelle ist erreicht, wenn mehr als zwei Drahtwürmer an vier Kontrollstellen nach zwei Wochen gefunden werden. Alternativ kann man auch Bodenproben ziehen (4 x 0,25 qm x Pflugtiefe) und diese visuell auf das Vorhandensein von Larven untersuchen.
Das Ende bekannter Mittel ist beschlossen
Biscaya darf dagegen nicht mehr eingesetzt werden, da die Aufbrauchfrist abgelaufen ist.
Hinweise des BVL zum Zulassungsstand in Kartoffeln
- BVL-Übersicht zu Zulassungsende, Abverkaufs- und Aufbrauchfristen
- Zulassungsende von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Mancozeb
- EU-Genehmigung des Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffs Mancozeb nicht erneuert
- Fachmeldung zu Pencyuron (Monceren Pro)
- Fachmeldung zu Thiacloprid
- Fachmeldung zum Widerruf Deiquat-haltiger Mittel
- Fachmeldung zum Widerruf Pymetrozin-haltiger Mittel
- Fachmeldung zum Widerruf von Mitteln mit den Wirkstoffen Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam
Warndienst

SBR-Symptome im Rübenkörper
Die durch eine bestimmte Zikadenart übertragene Krankheit SBR ist erstmals 2019 im Grenzgebiet zu Baden-Württemberg schon sichtbar angekommen. Weder die Zikaden noch die Krankheit selbst können derzeit bekämpft werden. In 2020 waren im westlichen Dienstgebiet bereits zahlreiche Flächen befallen. Ob sich das schon in niedrigeren Zuckergehalten auswirken wird, muss abgewartet werden.
Die vielfach sichtbaren Vergilbungen in Rüben können SBR-bedingt, Virus-bedingt oder schlicht boden- und trockenheitsbedingt gewesen sein. Eine sichere Aussage war nur durch entsprechende Untersuchungen im Labor möglich. Zeigen sich wie im linken Bild deutliche Verbräunungen des Gefäßbündelringe, ist das meist ein sicheres Anzeichen für Befall mit SBR. Daneben sind auch viele Flächen von Vergilbungsviren befallen gewesen, die durch Blattläuse übertragen werden.
Virusbefall an Zuckerrüben – Ergebnisse aus dem bayernweiten Monitoring 2020
Das BVL hat für den Bereich der Zuckerfabrik Ochsenfurt eine Notfallzulassung für Cruiser 600 FS als Beize gegen Blattläuse erteilt. Alles weitere finden Sie in den unten aufgeführten Links und im Rohstoffportal der Zuckerfabrik.
Anbauer, die Cruiser-gebeiztes Saatgut aussäen, müssen dies mindestens 3 Werktage vor der geplanten Aussaat dem zuständigen Fachzentrum Pflanzenbau anzeigen. Dazu ist das nachfolgende Formblatt zu verwenden.
Hinweise der LfL zum Pflanzenschutz in Rüben
Hinweise des BVL zum Zulassungsstand in Rüben
Hinweise zu Leguminosen
Beachten Sie, dass bei chemischen Lösungen unbedingt im Vorauflauf zu behandeln ist. Nachauflauf-Lösungen stehen entweder gar nicht oder wenn, dann nur mit begrenzter Wirksamkeit zur Verfügung.
Weitere Informationen dazu finden Sie im nachfolgenden Link.
Hinweise der LfL zun Leguminosen
Hinweise des BVL zum Zulassungsstand in Leguminosen
Teils starker Befall mit Feldmäusen
Beachten Sie, die neuen Auflagen von Giftweizen bzw. Giftlinsen zum Einsatz in Vogelschutz- und FFH-Gebieten. Einsätze in Naturschutzgebieten sind generell verboten.
Rechtsvorschriften im Pflanzenschutz
Rechtsvorschriften im Pflanzenschutz
Bei den Hangneigungsauflagen spielt die Düse keine Rolle, sie dürfen daher nicht mit den Abdriftauflagen (NW600 bis NW609) verwechselt werden.
Abstandsauflagen sind ein Schwerpunkt im Kontrollplan Pflanzenschutz. Eine Übersicht zu den Abstandsauflagen finden Sie im Merkblatt Pflanzenschutz.
Die Abstandsauflagen sind unabhängig vom jetzt eventuell vorgeschriebenen Gewässerrandstreifen nach dem Volksbegehren "Rettet die Bienen" einzuhalten. Der Gewässerrandstreifen kann allerdings auf die notwendigen Abstandsflächen je nach Pflanzenschutzmittelauflage angerechnet werden, wenn er die entsprechenden Vorgaben erfüllt.
Das BVL hat in einer Bekanntmachung festgelegt, dass zu Flächen, auf denen sich regelmäßig Personen aufhalten (also z.B. Wohngebiete, Privatgärten, Freizeitflächen usw.), zu deren Schutz eine grundsätzlicher Abstand von 2 m bei Flächenspritzung und von 5 m bei Raumkulturen einzuhalten ist. Mehr dazu im untenstehenden Link der LfL.
Außerdem ist darauf zu achten, dass der angrenzende Feldrand grundsätzlich nicht getroffen wird. Die äußere Düse muss also einen solchen Abstand zum Feldrand haben, dass dieser durch den Spritzkegel nicht getroffen wird. Kann dies durch die Fahrgassenanlage nicht gewährleistet werden, ist eine entsprechende Randdüse für die erste Fahrgasse im Randbereich zu verwenden.
Mindestabstände bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln - LfL
Verzeichnis Verlustmindernde Düsen und Geräte und Düsentabelle - LfL
Achtung: Wichtige Regelungen zum Anwenderschutz, Spritzen-TÜV, den Aufbrauchfristen, Dokumentation, Entsorgung
Im Juli 2013 ist die neue Pflanzenschutz- Geräteverordnung in Kraft getreten. Demnach müssen künftig Verfügungsberechtigte und Besitzer ihre in Gebrauch befindlichen Pflanzenschutzgeräte in Zeitabständen von sechs Kalenderhalbjahren (bisher vier Kalenderhalbjahre) prüfen lassen, also zukünftig alle drei Jahre statt wie bisher alle zwei Jahre. Mittlerweile sind die Übergangsvorschriften ausgelaufen, so dass sich der aktuelle Prüftermin immer anhand der Plakette ablesen lässt.
Nutzen Sie die kommende Zeit, um ihre Dokumentation der Pflanzenschutzmaßnahmen zu vervollständigen und ihr Lager auf abgelaufene, nicht mehr einsetzbare Mittel zu überprüfen, um diese ordnungsgemäß zu beseitigen.
Bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln sind bis 14.06.2011 der Name des Anwenders, die behandelte Kultur, der Schadorganismus, die Anwendungsfläche, das Pflanzenschutzmittel, die Aufwandmenge und das Anwendungsdatum aufzuzeichnen. Danach entfällt der Schadorganismus, die übrigen Punkte bleiben.
Für alle Pflanzenschutzmittel, deren Zulassung nach dem 14. Juni 2011 regulär endet und für die kein Anwendungsverbot ausgesprochen wird, gilt folgendes: Nach Ende der Zulassung besteht eine Abverkaufsfrist von 6 Monaten für den Handel. Dies ist neu, da bisher nicht mehr zugelassene Mittel auch nicht mehr verkauft werden durften. Der Anwender hat nach Ende der Zulassung eine Aufbrauchfrist von maximal 18 Monaten. Beispiel: Bei Mittel XY endete die Zulassung am 31.12.2011, der Handel darf noch bis zum 30.06.2012 abverkaufen, der Anwender noch bis 30.06.2013 ausbringen. Mehr dazu im nachfolgenden Link.
Im neuen Pflanzenschutzgesetz vom 14.02.2012 wurde eine Beseitigungspflicht (§15) für bestimmte, nicht mehr einsetzbare Pflanzenschutzmittel eingeführt. Die Vorschrift ist CC-relevant. Sie sind auf der sicheren Seite, wenn Sie am besten alle Pflanzenschutzmittel, die keine Zulassung und keine Aufbrauchfrist mehr haben, ordnungsgemäß beseitigen, auch wenn nicht jedes dieser Mittel von der Beseitigungspflicht betroffen sein wird. Kontrollieren Sie daher in der noch ruhigeren Zeit ihr Lager und entsorgen Sie die Mittel, die nicht mehr angewandt werden dürfen, über Wertstoffhöfe oder Fachfirmen. Auch manche Landhandelsfirma bietet in unregelmäßigen Abständen Sonderaktionen hierzu an.
- Widerrufene Zulassungen und ihre Aufbrauchfristen - siehe Spalte E (Entsorgungspflicht) - BVL
- Übersichtsliste Pflanzenschutzmittel - siehe Tabelle 7 - beendete Zulassungen, Spalte 8 Entsorgungspflicht - BVL
- Abgelaufene Pflanzenschutzmittel - siehe Spalte Beseitigungspflicht - BVL
- Liste der Zusatzstoffe - BVL
Aktueller Hinweis zur Mäusebekämpfung

Mäuselöcher im Grünland
Nutzen Sie aber auch indirekte Maßnahmen wie das Aufstellen von Sitzstangen für Greifvögel (1 bis 2 Sitzstangen pro ha sind ausreichend).
Beachten Sie, die neuen Auflagen von Giftweizen bzw. Giftlinsen zum Einsatz in Vogelschutz- und FFH-Gebieten. Einsätze in Naturschutzgebieten sind generell verboten.
BVL konkretisiert Anwendungsbestimmungen für fünf Rodentizidprodukte
Derzeit wird in verschiedenen Medien von einer Notfallzulassung bei Ratron Giftweizen berichtet. Zur Klarstellung wird auf folgendes hingewiesen: Mit der Notfallzulassung erfolgt nur eine Modifizierung der bei der Zulassung festgelegten Anwendungstechnik. Hierbei ist zusätzlich zur bisher zugelassenen Ausbringung des Mittels Ratron Giftweizen mit der Legeflinte (NT664) auch eine verdeckte Ausbringung mittels Köderlegemaschine (z.B. WUMAKI) möglich, sofern der mit der Köderlegemaschine gezogene Gang nach oben geschlossen ist. Die Erweiterung gilt für das Pflanzenschutzmittel Ratron Giftweizen mit dem Wirkstoff Zinkphosphid vom 9. September 2020 bis 6. Januar 2021. Alle übrigen Anwendungsbestimmungen zum Schutz des Naturhaushalts bleiben unverändert (z.B. Verbot in Naturschutzgebieten, Verbot auf Flächen mit Feldhamstervorkommen, u.a.).
Notfallzulassung für das Pflanzenschutzmittel Ratron Giftweizen gegen Feld- und Erdmäuse