Bodennahe Gülleausbringung
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Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ansbach und die Verbände für landwirtschaftliche Fachbildung laden herzlich alle Landwirtinnen und Landwirte sowie Interessierte zu den Pflanzenbauabenden im Januar 2025 ein.
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Die KULAP-Grundantragsstellung wird ab Mitte Januar 2025 wieder möglich sein. Unser Amt bietet Online-Informationsveranstaltungen an.
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© Gerhard Schwarz
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Am Mittwoch, 29. Januar 2025, und Donnerstag, 30. Januar 2025, veranstalten die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ansbach und Fürth-Uffenheim zusammen mit den örtlichen Kreisverbänden für landwirtschaftliche Fachbildung den traditionellen Milchviehhaltertag. Im Mittelpunkt des diesjährigen Milchviehhaltertags stehen die Themen Ökonomik und Fruchtbarkeit.
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© Susanne Feicht / AELF Ansbach
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'5 Jahre Volksbegehren 'Rettet die Bienen' – Wo stehen wir?“ lautete der Titel der Diskussionsrunde auf der 'Grünen Couch' im November 2024. Die Gesprächsrunde war an diesem Abend mit Günther Felßner, Richard Mergner und Maria Noichl prominent besetzt.
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© Michael Friedel
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Der Bereich Forsten des AELF Ansbach hat die forstlichen Gutachten 2024 für die 25 Hegegemeinschaften im Stadt- und Landkreis Ansbach erstellt. Im Rahmen der Verjüngungsinventur wurden auf rund 850 Stichprobenflächen der Einfluss des Rehwildes auf die Waldverjüngung untersucht. Während sich die Verbissbelastung in einigen Hegegemeinschaften verbessert hat, bleibt sie in anderen weiterhin kritisch.
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© C. Janko, LfL
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Naturnah gepflegte Wegränder, Uferstreifen, Hecken und Feldraine werden häufig als unordentlich empfunden, obwohl sie ein wesentlicher Baustein für die Artenvielfalt in unserer Agrarlandschaft sind und ganz automatisch natürliche Vernetzungsstrukturen bilden.
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© Dirk Ullmann
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7,5 Millionen Euro gibt es für das größte Wiesenbrütergebiet Süddeutschlands.
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© Dr. Doris Jensch
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Im Rahmen des 'Grünen Montagabends' der mittelfränkischen Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten informieren wir Sie in Online-Veranstaltungen zu Fachthemen.
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Die Sperrfrist für die Aufbringung von Düngemitteln mit wesentlichen Gehalten an Stickstoff, ausgenommen Festmist von Huftieren oder Klauentieren oder Komposte, wird abweichend von § 6 Abs. 8 Satz 1 Nr. 2 Düngeverordnung auf Grünland, Dauergrünland und Ackerland mit mehrjährigem Feldfutterbau bei einer Aussaat bis zum Ablauf des 15. Mai 2024 wie angegeben verschoben.
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